ich hätte gerne mal eine Meinung der anderen fachkundigen Forenteilnehmer zu
folgender Situation:
Hier schlägt eine Mail auf mit folgenden Inhalt:
"Bitte mailen Sie eine Excel-Tabelle mit allen Namen der Abiturienten
und 10er Abschluss-Schüler an die Stadt, damit der Bürgermeister Gratulationsbriefe
schreiben kann."
Ich habe datenschutzrechtliche Bedenken:
a) ungeschützte Excel-Tabelle mailen
b) Schulgesetzt §120 Abs. 7 genehmigt Übermittlung für gesetzliche Aufgaben.
Wo ist das Gesetz für Bürgermeisterglückwunschschreiben?
Ist sehe ggf. auch einen meldepflichtigen Verstoß gegen die DSGVO...