Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Hallo,
ich bin ein wenig irritiert. Alle Schulen wurden doch mit Selbsttests beliefert. Die Lieferung enthielt auch die Schnelltests für die an den Schulen arbeitenden Beschäftigten. In meinem Verständnis ist eine Meldung bei mags.nrw nicht nötig.
ich bin ein wenig irritiert. Alle Schulen wurden doch mit Selbsttests beliefert. Die Lieferung enthielt auch die Schnelltests für die an den Schulen arbeitenden Beschäftigten. In meinem Verständnis ist eine Meldung bei mags.nrw nicht nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Es geht glaube ich darum, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über einen negativen Test ausstellen kann, der dann an die Stelle eines Test aus einem Testzentrum treten kann.
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Raffenberg hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. April 2021, 13:47 ... Alle Schulen wurden doch mit Selbsttests beliefert. ...
Nur zum Verständnis:M. Plümper hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. April 2021, 22:44 Es geht glaube ich darum, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über einen negativen Test ausstellen kann...
Ist den die/der Schulleiter*in dabei, wenn man sich selbst testet oder werden die Bestätigungen als Serienbrief angelegt.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
Pensionist
Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Auszug aus der letzten Schulmail:
Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.
Im Übrigen sollte in der besonders belastenden Anlaufzeit die Testung der Lehrerinnen und Lehrer nicht durch die Ausstellung von sog. Arbeitgeberbescheinigungen über negative Selbsttestungen belastet werden. Da es sich dabei aber um ein attraktives Angebot für alle an Schulen Beschäftigten handelt, sollen hierfür zeitnah die Voraussetzungen geschaffen werden.
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Ahh. Verstehe.M. Plümper hat geschrieben: ↑Mittwoch 14. April 2021, 22:44 Es geht glaube ich darum, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über einen negativen Test ausstellen kann, der dann an die Stelle eines Test aus einem Testzentrum treten kann.
Bei mags.nrw musste man bestätigen:
Da konnte ich mir nicht vorstellen, dass dies bei einer der Schulen angekreuzt werden kann.Die Testungen erfolgen durch einen beauftragten Leistungserbringer
Die Testungen erfolgen durch eigenes fachkundiges bzw. geschultes Personal
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Auch wenn dies wenig mit meiner Frage zutun hat:
Man kann sich beim MAGS als Behörde anmelden, welche Beschäftigentestungen durchführt. Bei der Anmeldung wird das (örtlich) zuständige Gesundheitsamt darüber in Kenntnis gesetzt.
Ein paar Tage später erhält man die Bestätigung des MAGS und einen Link für das Formular, um diese Bestätigungen auszustellen.
Somit ersparen sich die KuK dann womöglich zusätzliche Fahrten zu Testzentren.
Man kann sich beim MAGS als Behörde anmelden, welche Beschäftigentestungen durchführt. Bei der Anmeldung wird das (örtlich) zuständige Gesundheitsamt darüber in Kenntnis gesetzt.
Ein paar Tage später erhält man die Bestätigung des MAGS und einen Link für das Formular, um diese Bestätigungen auszustellen.
Somit ersparen sich die KuK dann womöglich zusätzliche Fahrten zu Testzentren.
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Ich finde schon, dass man sich nur dann mit der technischen Lösung eines Problems beschäftigen sollte, wenn zuvor die Notwendigkeit zur Erreichung dieser Lösung geklärt ist.A.Schiffer hat geschrieben: ↑Freitag 16. April 2021, 08:36 Auch wenn dies wenig mit meiner Frage zutun hat:
Man kann sich beim MAGS als Behörde anmelden, welche Beschäftigentestungen durchführt. Bei der Anmeldung wird das (örtlich) zuständige Gesundheitsamt darüber in Kenntnis gesetzt.
Ein paar Tage später erhält man die Bestätigung des MAGS und einen Link für das Formular, um diese Bestätigungen auszustellen.
Somit ersparen sich die KuK dann womöglich zusätzliche Fahrten zu Testzentren.
Wie ich in diesem Forum immer wieder hervor hebe, ist Schule nur nach dem Datenschutzgesetz mit einer Behörde (öffentliche Stelle) gleich zu setzen. Ansonsten ist sie eine "nicht rechtsfähige Anstalt des Schulträgers".
Nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung -CoronaTestQuarantäneVO vom 11. März 2021 können Selbsttests nach § 1.2 tatsächlich bescheinigt werden und zwar, wenn dieser
Dies wird nochmals bestätigt unterunter Aufsicht der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugten Personen vorgenommen wurde.
M.E. fehlt es an den Schulen an fachkundigen oder geschulten Personen unter deren Aufsicht jeder einzelne Test vorzunehmen wäre sowie an der nötigen Rechtsform der Einrichtung.§ 11
Beschäftigtentests
Unternehmen der Privatwirtschaft, Körperschaften des Privatrechts und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die ihren Beschäftigtendas Angebot von kostenlosenCoronaschnelltestsmachen, können die Testungen selbst mit eigenem fachkundigen oder ge-schultem Personal durchführen oder bei Teststellen oder Testzentren, die auch Bürgertestungen vornehmen, auf ihre Kosten beauftragen.Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.Dies gilt auch für das Angebotvon Selbsttests unter Aufsicht einer fachkundigen oder geschulten Person.
Ergänzung:
Möglicherweise habe ich die Selbstständigkeit der Schule zu sehr verinnerlicht. Muß man ja nicht um jeden Preis.
Die Lehrkräfte in öffentlichen Schulen sind natürlich alle beim Land NRW beschäftigt. Dieses ist als Gebietskörperschaft eine Behörde im Sinne der Verordnung. Fehlen noch die fachkundigen oder geschulten Personen mit Zeit zur Beaufsichtigung der Selbsttester. Dies sollte aber mit Schulungen und Stundenkontigenten leistbar sein. So wurde es jedenfalls den Unternehmen der Privatwirtschaft versichert. Die thematisierten Bescheinigungen sollten dementsprechend unter der Flagge des Landes NRW erstellt werden. Selbsttests in der heimischen Küche könnten aber leider nicht bescheinigt werden.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Hallo Zusammen,
setzt denn jetzt Jemand die Bescheinigung um?
Wir stellen diese Bescheinigungen aus. Hat jetzt Jemand einen Report erstellt?
MFG
setzt denn jetzt Jemand die Bescheinigung um?
Wir stellen diese Bescheinigungen aus. Hat jetzt Jemand einen Report erstellt?
MFG
- Raffenberg
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Hier ein entsprechendes Formular. Bis auf die Lehrer- und Schuldaten muss man den Rest händisch ausfüllen. Natürlich kann man den Report noch so anpassen, dass Hersteller, Tester etc. schon vorab eingetragen werden. Die entsprechenden Felder sind textfelder ohne Eintrag.
Zuletzt geändert von Raffenberg am Mittwoch 21. April 2021, 08:32, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Bestätigung für kostenlosen Corona-Test
Wir warten noch auf die Bestätigung des MAGS.Susanne Knauff hat geschrieben: ↑Dienstag 20. April 2021, 10:01 Hallo Zusammen,
setzt denn jetzt Jemand die Bescheinigung um?
Wir stellen diese Bescheinigungen aus. Hat jetzt Jemand einen Report erstellt?
MFG
Danach werden wir dies an unserer Schule umsetzen.