Guten Tag,
um es direkt vorwegzuschicken: mit Schuljahreswechsel etc. hatte ich bisher - abgesehen von einer Fobi - nie etwas zu tun. Mein Ziel ist es, SchilD endlich für die Statistik nutzen zu können.
Leider ist bei der Datenprüfung aufgefallen, dass der Schuljahreswechsel gemacht wurde, jedoch vergessen wurde, zuvor den Versetzungsvermerk zu setzen. Das Versetzungsfeld im Reiter Akt. Halbjahr ist bei allen Kindern leer.
Unsere Sekretärin ist im Urlaub. Ich würde gerne vorankommen, möchte aber natürlich keine Fehler in SchilD einbauen.
Kann ich die Schüler im Nachhinein noch versetzen? Wenn ja: wie?
Oder nehme ich lieber die Daten mit fehlenden Versetzungsvermerken und gebe diese händisch in ASDPC ein?
Oder warte ich auf die Sekretärin, die allerdings vermutlich auch nicht weiß, wie wir das Problem lösen können?
Datensicherungen vor dem Schuljahreswechsel existieren, es wurden danach aber bereits kleine Änderungen vorgenommen, sodass ich darin keine Option sehe, zumal dieser Versetzungsvermerk wohl nur für "meine" Statistik relevant ist.
Vielen Dank!!!
Barbara
Schuljahreswechsel ohne vorherigen Versetzungsvermerk
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Schuljahreswechsel ohne vorherigen Versetzungsvermerk
Guten Tag, sind Sie sicher, dass Sie überhaupt an der richtigen Stelle schauen? Um den Schuljahreswechsel ohne Versetzung zu machen, müsste man in den Routinen einige Punkte willentlich überspringen. Da Sie, wie Sie schreiben, in den Anfängen stecken, gehe ich davon aus, dass Sie streng nach Handbuch vorgehen. Dann sollte auch der Versetzungsvermerk im vergangenen Schuljahr gesetzt sein. Im aktuellen Schuljahr 22/23 steht dagegen nirgendwo ein Versetzungsvermerk, diese "Versetzung" wäre ja erst am Ende des Halbjahres fällig. Zum Halbjahr gibt es keine Versetzung, also auch keinen Versetzungsvermerk. Wenn also die Schule schon in das 1. Schulhalbjahr 2022/23 versetzt ist, müssten Sie bei jedem Schüler nicht das aktuelle, sondern das vergangene Halbjahr anschauen.
Per Gruppenprozess oder manuell kann man ihn, wenn er tatsächlich ausgelassen worden wäre, natürlich im vergangenen Schulhalbjahr auch nachtragen.
Ich würde aber vorsichtig raten, mit mehreren Personen zu schauen und ggf. den Fachberater zu kontaktieren. Eine aktuelle Datensicherung anzulegen ist vor größeren Eingriffen immer Pflicht.
Wichtig ist auch, sprachlich zu unterscheiden, was man mit "versetzen" meint. Es gibt drei Ebenen, in den das Wort benutzt wird, die aber unterschiedliche Dinge meinen: 1. Beim Schüler wird in Schild am Ende des Schuljahres im aktuellen Halbjahr der Versetzungsvermerk eingetragen (der Schüler wird laut Konferenzbeschluss versetzt, nicht in Schild!) 2. Beim Schüler wird der individuelle Datensatz des nächsten Schuljahres angelegt (er wird in Schild "versetzt", als sein aktuelles Halbjahr wird das Folgeschuljahr gesetzt). 3. Die Schule wird in Schild versetzt (als aktuelles Halbjahr wird das unter "Schule bearbeiten" eingetragene Halbjahr festgelegt. Auf dieses Halbjahr springt Schild dann immer beim ausgewählten Schüler als "aktuelles" Halbjahr).
Es muss klar sein, auf welche Ebene Sie sich beziehen. Wenn Sie diese Ebenen nicht nur sprachlich vermischen (was Sie in Ihrem Post mutmaßlich tun), wird es wahrscheinlich zu Fehlern kommen.
Per Gruppenprozess oder manuell kann man ihn, wenn er tatsächlich ausgelassen worden wäre, natürlich im vergangenen Schulhalbjahr auch nachtragen.
Ich würde aber vorsichtig raten, mit mehreren Personen zu schauen und ggf. den Fachberater zu kontaktieren. Eine aktuelle Datensicherung anzulegen ist vor größeren Eingriffen immer Pflicht.
Wichtig ist auch, sprachlich zu unterscheiden, was man mit "versetzen" meint. Es gibt drei Ebenen, in den das Wort benutzt wird, die aber unterschiedliche Dinge meinen: 1. Beim Schüler wird in Schild am Ende des Schuljahres im aktuellen Halbjahr der Versetzungsvermerk eingetragen (der Schüler wird laut Konferenzbeschluss versetzt, nicht in Schild!) 2. Beim Schüler wird der individuelle Datensatz des nächsten Schuljahres angelegt (er wird in Schild "versetzt", als sein aktuelles Halbjahr wird das Folgeschuljahr gesetzt). 3. Die Schule wird in Schild versetzt (als aktuelles Halbjahr wird das unter "Schule bearbeiten" eingetragene Halbjahr festgelegt. Auf dieses Halbjahr springt Schild dann immer beim ausgewählten Schüler als "aktuelles" Halbjahr).
Es muss klar sein, auf welche Ebene Sie sich beziehen. Wenn Sie diese Ebenen nicht nur sprachlich vermischen (was Sie in Ihrem Post mutmaßlich tun), wird es wahrscheinlich zu Fehlern kommen.
mfG, D.Jakel
Re: Schuljahreswechsel ohne vorherigen Versetzungsvermerk
Vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort!
Es geht um folgendes Feld: Bei der Gesamtprüfung erscheint für alle Dritt- und Viertklässler der Fehlertext:
"Aufnahmedatum/Versetzungsvermerk: Der Schüler ist bereits länger an der
Schule. Für das abgelaufene Halbjahr wurde jedoch kein Versetzungsvermerk
angegeben (Reiter Akt. Halbjahr)."
Was mache ich denn damit?
Ganz lieben Dank!
Barbara
Es geht um folgendes Feld: Bei der Gesamtprüfung erscheint für alle Dritt- und Viertklässler der Fehlertext:
"Aufnahmedatum/Versetzungsvermerk: Der Schüler ist bereits länger an der
Schule. Für das abgelaufene Halbjahr wurde jedoch kein Versetzungsvermerk
angegeben (Reiter Akt. Halbjahr)."
Was mache ich denn damit?
Ganz lieben Dank!
Barbara
Re: Schuljahreswechsel ohne vorherigen Versetzungsvermerk
Das meinte ich, Sie befinden sich im 1.Halbjahr 2022/23, da kann kein Versetzungsvermerk stehen (Ebene 1). Sie müssten in dem Fenster auf die Seite "2.HJ 20221/22" wechseln (Ebene 2). Dann müsste unten an der gleichen Stelle der Versetzungsvermerk stehen. Beachten Sie aber, dass Sie beim Wechsel auf einen anderen Schüler direkt wieder im 1.Halbjahr 2022/23 landen. Das mauell zu ändern ist langwierig, daher gibt es den Gruppenprozess, den Sie aber nur benutzen können, wenn Sie die ganze Schule zunächst wieder in das alte Schuljahr verfrachten (Ebene 3!), weil der Gruppenprozess auf das aktuelle HJ in Ebene 3 wirkt. Hiermit kann man viel zerstören, daher wäre wahrscheinlich die Fachberaterhilfe sinnvoll.
mfG, D.Jakel
-
- Fachberater*in
- Beiträge: 630
- Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 17:16
- Schulform: Gymnasium
- Pfotenhauer
- Beiträge: 3081
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 12:53
- Wohnort: Wuppertal
- Schulform: Realschule
- Motto: Wer schnell hilft, hilft doppelt!
- Kontaktdaten:
Re: Schuljahreswechsel ohne vorherigen Versetzungsvermerk
Hallo.
Wenn kein Versetzungsvermerk eingetragen ist, dann nimmt Schild-NRW immer "versetzt".
Ob das auch mit "Verbleib in der Schuleingangsphase" klappt, habe ich nicht getestet.
Voraussetzung: Versetzung wird über "Schule bearbeiten" gemacht.
Und wenn jetzt jemand mit Gruppenprozesse Versetzung kommt, dann ....
Wenn kein Versetzungsvermerk eingetragen ist, dann nimmt Schild-NRW immer "versetzt".
Ob das auch mit "Verbleib in der Schuleingangsphase" klappt, habe ich nicht getestet.
Voraussetzung: Versetzung wird über "Schule bearbeiten" gemacht.
Und wenn jetzt jemand mit Gruppenprozesse Versetzung kommt, dann ....
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
- Raffenberg
- Beiträge: 2212
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Schuljahreswechsel ohne vorherigen Versetzungsvermerk
Hallo Barbara,
ich möchte noch einmal das, was Herr Pfotenhauer geschrieben hat, bekräftigen. Es ist an den Grundschulen überhaupt nicht notwendig, vor der Versetzung irgendeine Versetzung einzutragen. Diese Arbeit können Sie sich immer ersparen. Wenn Sie die Versetzung über Schuöverwaltung Schule bearbeiten mit Sichtkontrolle machen, wird bei allen Schülerinnen und Schülern die passende Versetzung eingetragen (Kl1=verbleib..., Kl2/3=versetzt, Kl.4 Abgang). Innerhalb der Sichtkontrolle können Sie jede notwendige Änderung vornehmen. Sie können den Versetzungsvermerk anpassen und den zukünftigen Jahrgang und die Klasse ändern. Auf diese Weise können die wenigen Sonderfälle angepasst werden und Sie sind in einem Rutsch fertig. Schild übernimmt dann alle weiteren Aufgaben für Sie und trägt diese Versetzungseinträge an der richtigen Stelle ein. Schild setzt dann auch die korrekten Häkchen in einem Wiederholungsfall.
ich möchte noch einmal das, was Herr Pfotenhauer geschrieben hat, bekräftigen. Es ist an den Grundschulen überhaupt nicht notwendig, vor der Versetzung irgendeine Versetzung einzutragen. Diese Arbeit können Sie sich immer ersparen. Wenn Sie die Versetzung über Schuöverwaltung Schule bearbeiten mit Sichtkontrolle machen, wird bei allen Schülerinnen und Schülern die passende Versetzung eingetragen (Kl1=verbleib..., Kl2/3=versetzt, Kl.4 Abgang). Innerhalb der Sichtkontrolle können Sie jede notwendige Änderung vornehmen. Sie können den Versetzungsvermerk anpassen und den zukünftigen Jahrgang und die Klasse ändern. Auf diese Weise können die wenigen Sonderfälle angepasst werden und Sie sind in einem Rutsch fertig. Schild übernimmt dann alle weiteren Aufgaben für Sie und trägt diese Versetzungseinträge an der richtigen Stelle ein. Schild setzt dann auch die korrekten Häkchen in einem Wiederholungsfall.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg