Schulbesuchsjahre
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
-
- Beiträge: 40
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2019, 17:40
- Schulform: RS / HS / GS
Schulbesuchsjahre
Hallo
bei mir und auch immer öfters bei den Grundschulen gibt es Probleme mit den Schulbesuchsjahren in der Schuleingangsphase, insbesondere bei den E3-Schülern/innen.
Um den Fall darzustellen habe ich eine PDF-Datei angehängt!
Vielleicht gibt es jemand, der diesen Fehler reproduzieren kann, oder der ihm bekannt ist!
Ich bin gespannt!!
bei mir und auch immer öfters bei den Grundschulen gibt es Probleme mit den Schulbesuchsjahren in der Schuleingangsphase, insbesondere bei den E3-Schülern/innen.
Um den Fall darzustellen habe ich eine PDF-Datei angehängt!
Vielleicht gibt es jemand, der diesen Fehler reproduzieren kann, oder der ihm bekannt ist!
Ich bin gespannt!!
- Dateianhänge
-
- Schulbesuchsjahre.pdf
- (47.34 KiB) 1000-mal heruntergeladen
- Raffenberg
- Beiträge: 2216
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Schulbesuchsjahre
Das ist kein Fehler, sondern gewollt. Beim Thema Vollzeitschulpflicht heißt es:
Dementsprechend wird dies bei den Schulbesuchsjahren hier berücksichtigt, indem die Schulbesuchsjahren bei 2 belassen werden.
.Sollte eine Schülerin oder eine Schüler die Schuleingangsphase (1. und 2. Klasse) in drei Jahren durchlaufen, so wird das zusätzliche dritte Jahr nicht auf die Schulpflicht angerechnet
Dementsprechend wird dies bei den Schulbesuchsjahren hier berücksichtigt, indem die Schulbesuchsjahren bei 2 belassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
-
- Fachberater*in
- Beiträge: 713
- Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 20:30
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Schulbesuchsjahre
§ 2
Dauer des Besuchs der Grundschule
(1) Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.
(2) Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Evtl. liegt das in §2 (2) begründet.
Dauer des Besuchs der Grundschule
(1) Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.
(2) Der Besuch der Schuleingangsphase ist auf drei Jahre begrenzt. Der Besuch im dritten Jahr wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet.
Evtl. liegt das in §2 (2) begründet.
-
- Beiträge: 40
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2019, 17:40
- Schulform: RS / HS / GS
Re: Schulbesuchsjahre
Das ist mir nicht neu! Aber es gibt 1. Schulen, bei denen bleibt das 3. Schulbesuchsjahr auch nach der Neuberechnung erhalten. 2. ist dennoch in der Grundschule wichtig, zu sehen , in welchem Schulbesuchsjahr sich ein/e Schüler/in befindet.
Das war zumindest in den letzten Jahren immer so!
Dass dieses zusätzliche Jahr später nicht berücksichtigt wird hat damit ja gar nichts zu tun.
E1 -> 1 SBJ / E2 -> 2 SBJ / E3 -> 3SBJ!
Das war zumindest in den letzten Jahren immer so!
Dass dieses zusätzliche Jahr später nicht berücksichtigt wird hat damit ja gar nichts zu tun.
E1 -> 1 SBJ / E2 -> 2 SBJ / E3 -> 3SBJ!
MfG
A. Niemeier
A. Niemeier
- Raffenberg
- Beiträge: 2216
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Schulbesuchsjahre
Wenn unter Individualdaten II die EP-Jahre nicht korrekt hinterlegt werden, wird bei der Berechnung der Schulbesuchsjahre falsch gerechnet. Hier liegt meist die Ursache bei den Grundschulen, bei denen das 3. Schulbesuchsjahr angezeigt wird. Vielleicht wäre hier ein Automatismus in Schild hilfreich.
Sie erkennen das Schulbesuchsjahr bei E3 Schülern am Jahrgang E3. Bei allen anderen Schülern sollte es eigentlich keine Rolle spielen. Man hat jedoch in der Gesamtübersicht, die auch auf einigen Stammblättern ausgegeben wird, die Möglichkeit, in der Laufbahn den Jahrgang E3 zu sehen.
Sie erkennen das Schulbesuchsjahr bei E3 Schülern am Jahrgang E3. Bei allen anderen Schülern sollte es eigentlich keine Rolle spielen. Man hat jedoch in der Gesamtübersicht, die auch auf einigen Stammblättern ausgegeben wird, die Möglichkeit, in der Laufbahn den Jahrgang E3 zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
-
- Beiträge: 40
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2019, 17:40
- Schulform: RS / HS / GS
Re: Schulbesuchsjahre
Sehr geehrter Herr Raffenberg,
das Feld SBJ ist gekoppelt an das Einschulungs-Datum -Ind-Dat. II - ! Alle Schüler/innen, die jetzt in E3 sind, sind auch alle - zumindest 95% - in 2016 eingeschult worden, da sie auch bis zum 31.09.2010 schulpflichtig wurden.
Damit sind sie doch im 3. Schulbesuchsjahr!! Oder kann ich nicht mehr rechnen?? Deswegen muss schon das 3. SBJ angezeigt werden!!
das Feld SBJ ist gekoppelt an das Einschulungs-Datum -Ind-Dat. II - ! Alle Schüler/innen, die jetzt in E3 sind, sind auch alle - zumindest 95% - in 2016 eingeschult worden, da sie auch bis zum 31.09.2010 schulpflichtig wurden.
Damit sind sie doch im 3. Schulbesuchsjahr!! Oder kann ich nicht mehr rechnen?? Deswegen muss schon das 3. SBJ angezeigt werden!!
MfG
A. Niemeier
A. Niemeier
-
- Fachberater*in
- Beiträge: 713
- Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 20:30
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Schulbesuchsjahre
Es geht, so glaube ich, um die Bezeichnung. Wenn SchILD Schulbesuchsjahre sagt, dann meint es damit die anrechenbaren Jahre auf die Schullaufbahn. Weil die sind schließlich für die Laufbahn des Schülers relevant.
- Raffenberg
- Beiträge: 2216
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: Schulbesuchsjahre
Sehr geehrter Herr Niemeier,
Ich kann Herrn Plümper hier nur beipflichten und glaube, dass ein Begriffsproblem vorliegt: Schild berechnet wie folgt mit ganzen Jahren die Schulbesuchsjahre (=befindet sich im x-ten auf die Vollzeitschulpflicht anrechenbarem Jahr):
Aktuelles Schuljahr (z.B. 2018/19 -> 2018) - Einschulungsjahr (z.B. 2016) - EP Jahre + 3
Schüler in E3, EP-Jahre = 3, Aufnahmeschuljahr 2016/17:
2018-2016-3+3 = 2
Schüler in E2, EP-Jahre = 2, Aufnahmeschuljahr 2017/18:
2018-2017-2+3 = 2
Bevor die Anrechnungs-Regelung mit E3 eingeführt wurde, gab es das Feld EP-Jahre nicht. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das wenige Jahre her ist.
Ihre Rechnung könnte man über einen Report realisieren. Ein Feld gibt es hierfür nicht.
Ich kann Herrn Plümper hier nur beipflichten und glaube, dass ein Begriffsproblem vorliegt: Schild berechnet wie folgt mit ganzen Jahren die Schulbesuchsjahre (=befindet sich im x-ten auf die Vollzeitschulpflicht anrechenbarem Jahr):
Aktuelles Schuljahr (z.B. 2018/19 -> 2018) - Einschulungsjahr (z.B. 2016) - EP Jahre + 3
Schüler in E3, EP-Jahre = 3, Aufnahmeschuljahr 2016/17:
2018-2016-3+3 = 2
Schüler in E2, EP-Jahre = 2, Aufnahmeschuljahr 2017/18:
2018-2017-2+3 = 2
Bevor die Anrechnungs-Regelung mit E3 eingeführt wurde, gab es das Feld EP-Jahre nicht. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das wenige Jahre her ist.
Ihre Rechnung könnte man über einen Report realisieren. Ein Feld gibt es hierfür nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
-
- Beiträge: 40
- Registriert: Dienstag 29. Januar 2019, 17:40
- Schulform: RS / HS / GS
Re: Schulbesuchsjahre
Sehr geehrter Herr Raffenberg,
Sehr geehrter Herr Plümper,
ich habe kein Begriffsproblem und kenne auch die Richtlinien und Gesetze.
Ich arbeite seit 1983 mit Schild und war 5 Jahr Konrektor an einer HS uns 15 Jahre Schulleiter einer Grundschule!
Der Allgoprithmus, den Sie mir aufzeigen, ist zwar sehr schön konstruiert, hat aber mit den Tatsachen wenig zu tun!
Bisher war es so, dass die E3-er auch im 3. SBJ waren (was Sie ja auch sind).
Bei einer heutigen Schulung habe wir sogar festgestellt, dass an 2 Rechnern die eingetragenen 3 SBJ der E3-er auch nach
durchführung von "Schulbesuchsjahre neu berechnen" nicht auf 2 zurückgesetzt wurde. - Die 25 Rechner sind über ein Image
identisch installiert! -
Zurück zu Ihrem Allgorithmus:
Wenn man zum Schuljahresende die SuS versetzt (E3), dann müssten diese nach der VS im 3. SBJ sein, was sie aber nicht sind, nämlich im 4.SBJ!!
Sie überspringen demnach eine Jahr!
Die Handhabung dieser Sache werden wir nicht ändern, da wir sie nicht programmieren, aber die frühere Regelung fand ich logischer, besser und richtiger!
Sehr geehrter Herr Plümper,
ich habe kein Begriffsproblem und kenne auch die Richtlinien und Gesetze.
Ich arbeite seit 1983 mit Schild und war 5 Jahr Konrektor an einer HS uns 15 Jahre Schulleiter einer Grundschule!
Der Allgoprithmus, den Sie mir aufzeigen, ist zwar sehr schön konstruiert, hat aber mit den Tatsachen wenig zu tun!
Bisher war es so, dass die E3-er auch im 3. SBJ waren (was Sie ja auch sind).
Bei einer heutigen Schulung habe wir sogar festgestellt, dass an 2 Rechnern die eingetragenen 3 SBJ der E3-er auch nach
durchführung von "Schulbesuchsjahre neu berechnen" nicht auf 2 zurückgesetzt wurde. - Die 25 Rechner sind über ein Image
identisch installiert! -
Zurück zu Ihrem Allgorithmus:
Wenn man zum Schuljahresende die SuS versetzt (E3), dann müssten diese nach der VS im 3. SBJ sein, was sie aber nicht sind, nämlich im 4.SBJ!!
Sie überspringen demnach eine Jahr!
Die Handhabung dieser Sache werden wir nicht ändern, da wir sie nicht programmieren, aber die frühere Regelung fand ich logischer, besser und richtiger!
MfG
A. Niemeier
A. Niemeier
Re: Schulbesuchsjahre
Ich denke, die Schulbesuchsjahre darf man nicht kalendarisch sehen, sondern sie sind zu sehen mit Blick auf die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
In den Weiterführenden Schulen hat ein Schüler nach 10 Schulbesuchsjahren die Schulpflicht erfüllt und kann die Schule verlassen. Das kann auch in Klasse 09 der Fall sein, wenn er einmal wiederholt hat. Hat dieser Schüler jedoch 3 EP-Jahre in der GS verbracht, dann ist er mit Blick auf die Vollzeitschulpflicht erst im 9.Schulbesuchsjahr und hat somit die Vollzeitschulpflicht nicht erfüllt.
In den Weiterführenden Schulen hat ein Schüler nach 10 Schulbesuchsjahren die Schulpflicht erfüllt und kann die Schule verlassen. Das kann auch in Klasse 09 der Fall sein, wenn er einmal wiederholt hat. Hat dieser Schüler jedoch 3 EP-Jahre in der GS verbracht, dann ist er mit Blick auf die Vollzeitschulpflicht erst im 9.Schulbesuchsjahr und hat somit die Vollzeitschulpflicht nicht erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Löser
A. Löser