Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

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KKocura
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Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von KKocura »

Hallo Zusammen,
wir haben in der zweijährigen Berufsfachschule (Schulgliederung C03) nach Klasse 11 einige Abgänger.
Auf dem Abgangszeugnis C5 ist KEIN Versetzungsvermerk angegeben - ist das richtig?
Oder soll man unter "Bemerkungen" eingeben, ob jemand versetzt ist / nicht versetzt ist o.ä.

Herzlichen Dank für eine Rückmeldung in der gerade stressigen Zeugniszeit ;-)
Viele Grüße
Kerstin Kocura
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Jochen Torspecken
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Re: Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von Jochen Torspecken »

Auf Abgangszeugnissen gibt es keinen Versetzungsvermerk, da der Bildungsgang verlassen wird.
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Jochen Torspecken
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KKocura
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Re: Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von KKocura »

Aber woher weiß eine neue Schule dann, ob Stufe 11 oder Stufe 12 besucht werden kann...?
Eine unserer Schülerinnen hat zwei 5en, da aber eine dieser 5en nicht gemahnt wurde, hat sie formal die Versetzung in Stufe 12 erreicht. Dies ist dem Abgangszeugnis ohne den Versetzungvermerk nicht zu entnehmen...
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Jochen Torspecken
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Re: Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von Jochen Torspecken »

Wenn Sie wissen, dass eine neue Schule besucht werden soll, verwenden Sie doch einfach ein Jahreszeugnis. Alternativ geht auch eine Zeugnisbemerkung im Sinne von "Wäre versetzt worden".
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ute_haeger
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Re: Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von ute_haeger »

Das weiß man aber zum Schuljahresende nicht immer, ob ein Schüler eine neue Schule besuchen will oder nicht. Generell sollte der Versetzungsvermerk auf das Abgangszeugnis. Was ich auch vermisse, ist der Vermerk für ein Abgang in der Fachoberschule (Schulgliederung C05): Der Unterricht in der Klasse 12 kann nur aufgenommen werden, wenn zu Beginn des 12. Schuljahres der Nachweis über die erfolgreiche Ableistung des Praktikantenjahres gemäß Praktikum-Ausbildungsordnung, RdErl. v. 11.12.2006 (BASS13-31 Nr. 1) vorgelegt wird."
Das stand früher immer auf dem Abgangszeugnis, wenn der Schüler versetzt wurde.

Ute Häger
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Jochen Torspecken
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Re: Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von Jochen Torspecken »

Das alles steht in den Vorlagen in der BASS nur im Jahreszeugnis. Wenn Sie das gerne so haben möchten, verändern Sie das bestehende Jahrezeugnis und machen daraus das Abgangszeugnis.
Da es den gültigen Vorlagen widerspricht, werde ich das nicht ins Paket einbauen.
Wenn Sie es für nötig halten, die Vorlagen zu ändern, nehmen Sie auf dem Dienstweg Kontakt zum MSB auf.
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Jochen Torspecken
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Dr. H. Schulz
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Re: Abgangszeugnis FHR, Zeugnis C5

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Nur mal laut gedacht:

Wenn man davon ausgeht, dass die Vorlagen ohenhin nicht zu Ende gedacht sind, macht man keinen groben Fehler.

Inhaltlich sehe ich es so, dass die Versetzung die Berechtigung zum Besuch der nächsthöheren Jahrgangsstufe ist. Und die steht dem Schüler zu, auch auf einem Abgangszeugnis. Damit hat er nämlich die Möglichkeit nach einer Unterbrechung wieder einzusteigen. Da kann man sich fragen, ob das gewünscht, recht möglich der sonste'was ist, und danach entscheiden.

Falls der Schüler die Schule wechselt, wäre sogar zu überlegen, ob nicht sogar ein Überweisungszeugnis indiziert ist, er geht ja nicht ab, er wechselt. Da gibt es dann gar keine Vorlagen und der Spaß geht in eine neue Runde.

In SchILD ist die Zeugnisart "Abgangszeugnis mit Versetzungsvermerk" vorgesehen. Wenn die jemand auswählt, soll er auch das bekommen. Insofern habe ich diese Möglichkeit eingebaut. Ob das angeklickt wird, entscheidet die jeweilige Zeugniskonferenz. Da muss ich mir als Formularschnitzer keinen Kopp d'rum machen. Ich trage das Porzellan, die anderen die Verantwortung.

Also, so seh' ich das.
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