Zulassung Abitur

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ute_haeger
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Zulassung Abitur

Beitrag von ute_haeger »

Hallo,

mir ist gerade aufgefallen, dass bei der Abiturzulassung für das Berufliche Gymnasium (Anlage D02) bei einigen Schülern zuviele Wahlkurse über die Pflichtkurse hinaus markiert werden. Vielleicht interpretiere ich das Gesetz auch nicht richtig, aber in § 15 Abs. 4 sind die Wahlkurse auf höchstens 8 begrenzt (oder 7 und eine Facharbeit). Ich hatte jetzt bei einigen Schülern teilweise bis zu 11 Wahlkurse über die Pflichtkurse hinaus automatisch markiert. Das ist ja dann nicht richtig. Ja klar kann man jetzt 3 Kurse wieder entmarkieren. Liege ich da richtig oder sehe ich das falsch? Ist das noch jemandem aufgefallen?

Ute Häger
ute_haeger
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Re: Zulassung Abitur

Beitrag von ute_haeger »

Hatte einen Denkfehler. Die Angelegenheit hat sich somit erledigt.

Ute Häger
KKocura
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Re: Zulassung Abitur

Beitrag von KKocura »

Hallo Frau Häger,
ich habe gerade einmal bei uns kontrolliert. Auch wir haben Schüler, die mehr als 8 Wahlkurse einbringen.
Beispiel: 36 Pflichtkurse und 9 Wahlkurse - macht insgesamt 45 Kurse.
ist dies nun okay oder nicht?
Dann müssten wir alle 90 Schüler händisch durchrechnen, wer welche Pflichtkurse einbringt; das kann eigentlich nicht Sinn der Sache sein...
Oder haben wir jetzt auch einen Denkfehler, den wir aber nicht erkennen ;-)
Viele Grüße
Kerstin Kocura
ute_haeger
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Re: Zulassung Abitur

Beitrag von ute_haeger »

Hallo Frau Kocura,

45 Kurse sind doch zu viel. Es dürfen ja höchstens 40 Kurse eingebracht werden. Solche Fälle hatten wir nicht. Aber wie kommen Sie auf 36 Pflichtkurse? Um welchen Bildungsgang handelt es sich?
Wir haben gestern über den § 15 Anlage D - Zulassung zur Abiturprüfung - lange diskutiert. Ich hatte angenommen, dass als Pflichtkurse ausschließlich die Kurse unter § 15 Abs. 3 Nr. 1-2 gelten. Danach wird mit Kursen auf mindestens 32 Kurse aufgestockt (und da bin ich gestolpert, sind dies nun Pflichtkurse oder Wahlkurse?) Wenn sie auch als Pflichtkurse gelten, und davon gehe ich jetzt aus, stimmt alles bei uns. Wenn diese als Wahlkurse gesehen werden, haben wir bei einigen Schüler zu viele Kurse markiert bekommen. Es dürfen ja insgesamt nur 8 Wahlkurse eingebracht werden. Wir hatten uns gestern darauf geeinigt, dass die Aufstockung auf 32 Kurse auch als Pflichtkurse zu sehen sind.

Wir haben übrigens die Bildungsgänge nach Anlage D 15 und Anlage D 27.

Wir hatten zudem auch noch den Fall, dass bei einer Schülerin nach der Zulassungsberechnung 32 Kurse markiert wurden. Nach Eingabe der Facharbeit wurde der Prozess "Kurse algor. markierken" und "Zulassung berechnen" nochmals angestoßen. Dannach wurde die Facharbeit mit einbezogen, allerdings hatte die Schüler dann nur noch 31 Kurse markiert. Stimmt das denn? Eine Facharbeit kann doch nur eingebracht werden, wenn mehr als 32 Kurse eingebracht werden?

Ute Häger
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