Pflege und Korrektur von Wiedereinschulung eines neuen Bildungsgang

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Romy Modersohn
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Pflege und Korrektur von Wiedereinschulung eines neuen Bildungsgang

Beitrag von Romy Modersohn »

Hallo zusammen,

wir haben einen Schüler, der am 30.09.2022 seine Ausbildung mit Abgangszeugnis ohne Abschluss beendete.
Er hat eine neue Ausbildung unterjährig am 01.03.23 in einem anderen Bildungsgang angefangen. Um Ihn wieder zu aktivieren, haben wir über den Reiter Schulbesuch "Wechsel innerhalb der eigenen Schule" gewählt und den Schüler dadurch im 2.Halbjahr aktiviert bekommen. Allerdings wurde auch im Reiter " Akt. Halbjahr das 1.HJ mit in der Übersicht (Drop Down Menü) aufgeführt.
Wir wollten dann diesen Vorgang Rückgängig machen und das 1.Halbjahr löschen. Da er ja zwischen den 01.10.22 - 28.02.23 nicht vor Ort war. Aber das ist nicht möglich gewesen. Daher haben wir über das löschen der Halbjahre versucht alles Rückgängig zu machen. Aber auch hier lies sich nur das 2.Halbjahr entfernen.
1.HJ was gelöscht werden muss.JPG
1.HJ was gelöscht werden muss.JPG (16.59 KiB) 172 mal betrachtet
Das 1.HJ laut Abbildung kann in diesem Reiter nicht mehr gelöscht werden.

Vielleicht kann uns jemand helfen und folgende Herangehensweisen erklären:

1. Wie bekommen wir diesen Vorgang gelöscht? Oder ist das nur über den ADMIN machbar?
2. Wie kann generell die Pflege mittels "Wechsel innerhalb der eigenen Schule" rückgängig gemacht werden?
3. Wie wäre die richtige Herangehensweise für die Wiedereinschulung des Schülers unterjährig, wenn dieser bereits einige Monate nicht am Standort aktiv war?

Vielen Dank vorab und VG 🙏
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Jochen Torspecken
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Re: Pflege und Korrektur von Wiedereinschulung eines neuen Bildungsgang

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ist der Schüler denn (auf Individualdaten I unten) schon im 2. Halbjahr? Wenn nein, kann man 1. Halbjahr auch nicht löschen. Grundsätzlich kann man nur Halbjahr löschen, in denen der Schüler aktuell nicht ist.

Zu 2. Den "Wechsel innerhalb der eigenen Schule" sollte man nur nutzen, wenn innerhalb eines Halbjahres (das war ja hier nicht der Fall) ein Wechsel erfolgt und dier zuerst besuchte "Teil" des Halbjahres dokumentiert werden soll.
In Ihrem Fall wäre es besser gewesen, den Schüler direkt ins 2., Halbjahr in die neue Klasse zu setzen und den Bildungsgangbeginn auf den 1.3.23 zu stellen. Verbunden mit der Änderung des Status auf "Aktiv" hätte das genügt.
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
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