Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

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Dr. H. Schulz
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Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Mir ist folgender Fehler bei der Festlegung der mündlichen Prüfungen aufgefallen:

In angehängtem Beispiel wurde die 25-Punkte-Regel nicht erfüllt, d. h. der Prüfling hat in keinem der Leistungskurse in fünffacher Wertung 25 Punkte erreicht. Deshalb sind in beiden Leistungskursen mündliche Prüfungen anzusetzen. Soweit.

SchiLD setzt aber noch einen weitere mündliche Prüfung im dritten Fach (GO_E) an. Das sit falsch. Könnte der Fehler bitte weitergegeben und behoben werden?
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Uli Dierkes
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von Uli Dierkes »

Ich glaube, dass das kein Fehler ist. Die Prüfung muss vorsorglich angesetzt werden, weil es möglich ist, dass der Prüfling in der ersten LK-Prüfung versagt (also noch Punkte verliert), erst in der zweiten LK-Prüfung gerade eben seine nötigen 25 Punkte erzielt, aber in der Gesamtwertung die erforderlichen 100 Punkte nicht erreicht. Das ist zugegeben nur eine theoretische Möglichkeit, die auch von der Entscheidung des Prüflings über die Reihenfolge der Prüfungen abhängt. Aber falls es so kommt, wäre die dritte Prüfung notwendig, um die 100 Punkte noch erreichen zu können.

Eine angesetzte Prüfung abzusetzen ist erlaubt (und ein übliches Verfahren). Eine zunächst nicht angesetzte Prüfung nachträglich anzusetzen ist nicht vorgesehen.
Zuletzt geändert von Uli Dierkes am Donnerstag 3. Juni 2021, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
8-)      .   Einen guten Tag wünscht     Uli Dierkes
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Uli Dierkes hat geschrieben: Donnerstag 3. Juni 2021, 17:23 Ich glaube, dass das kein Fehler ist. Die Prüfung muss vorsorglich angesetzt werden, weil es möglich ist, dass der Prüfling in der ersten LK-Prüfung versagt (also noch Punkte verliert), erst in der zweiten LK-Prüfung gerade eben seine nötigen 25 Punkte erzielt, aber in der Gesamtwertung die erforderlichen 1090 Punkte nicht erreicht.
Nein, das ist nicht möglich.
W.Maßmann
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Dr.,
SchiLD setzt aber noch einen weitere mündliche Prüfung im dritten Fach (GO_E) an. Das sit falsch. Könnte der Fehler bitte weitergegeben und behoben werden?
diese Diskussion ist genauso alt wie SchILD. Meines Wissens haben die Programmierer damals aus dem Ministerium die Anweisung bekommen, in diesen Fällen in allen drei Fächern mündliche Prüfungen anzusetzen. Insofern kann von einem Fehler keine Rede sein. Wir haben dann den Haken bei MBP im 3.Abiturfach entfernt und gut war es. :)
Nein, das ist nicht möglich.
Stimmt, da AB3 und AB4 bereits 75 Punkte bringen und mit den notwendigen 25 Punkten in einem LK und dem weiteren LK die 100 Punkte überschritten sind.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

W.Maßmann hat geschrieben: Donnerstag 3. Juni 2021, 18:22
SchiLD setzt aber noch einen weitere mündliche Prüfung im dritten Fach (GO_E) an. Das sit falsch. Könnte der Fehler bitte weitergegeben und behoben werden?
diese Diskussion ist genauso alt wie SchILD. Meines Wissens haben die Programmierer damals aus dem Ministerium die Anweisung bekommen, in diesen Fällen in allen drei Fächern mündliche Prüfungen anzusetzen. Insofern kann von einem Fehler keine Rede sein.
Doch. Legt man die Prüfungsordnung zu Grunde, ist das ein Fehler. Einer, der manuellen Korrekturen erfordert. Die angesprochene Anweisung ergibt keinen Sinn. Sollte es sie tatsächlich geben haben, ist auch diese ein Fehler.

Fehler sollten behoben werden, auch wenn man sie schon länger vor sich herschiebt.
W.Maßmann
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von W.Maßmann »

Dann schauen Sie einmal in die Anlage D:
"§ 21 Mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach
...
(3) Mündliche Prüfungen im ersten bis dritten Abiturfach sind anzusetzen,
wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil die
Mindestbedingungen gemäß § 25 Absatz 4 nicht erfüllt sind.
...
"
und nach
"(1) Der allgemeine Prüfungsausschuss legt in einer Konferenz auf
Grund der Ergebnisse in den schriftlichen Prüfungsarbeiten im ersten
bis dritten Abiturfach und der mündlichen Prüfung im vierten
Abiturfach fest, in welchen Fächern der schriftlichen Abiturprüfung
der Prüfling mündlich geprüft wird.
"
setzt der allgemeine Prüfungsausschuss dann im 3. Abiturfach keine Prüfung an,
Sie entfernen den Haken und s.o. ... ;)
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

@Maßmann: Eben. Sie beschreiben recht klar, inwiefern das Verhalten des Programms nicht der Prüfungsordnung entspricht, inwiefern also ein Fehler vorliegt. Soweit.

Das hier vorgetragene Interesse, den Fehler im Programm zu belassen, kann ich nicht nachvollziehen.
D.Jakel
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von D.Jakel »

Kam mir irgendwie bekannt vor.. 🤔
viewtopic.php?f=7&t=1976&p=11394&hilit= ... hler#p1139
Déjà-vu 🙄
mfG, D.Jakel
W.Maßmann
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von W.Maßmann »

Hallo Herr Jakel,
es war mir nicht mehr präsent. Danke für den Link. :)
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D // Fehler bei den Abiturprüfungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Also, es wird wohl langsam Zeit, den Fehler zu beheben.
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