Auch wenn ich nur juristisches Laienwissen habe, versuche ich nochmal den Sachverhalt zu deuten:
Nein, gerade nicht. Herr Maßmann hat die Pragraphen in umgekehrter Reihenfolge zitiert. Das ist bei Gesetzestexten aber nicht möglich, weil sie hierarchisiert sind. (3) folgt auf (1) und ist damit nachgeordnet. (1) legt fest, dass der ZAA eine Konferenz abzuhalten hat, (3) erläutert dann, was in dieser Konferenz passieren muss: es sind ausdrücklich 3 Prüfungen anzusetzen.Dr. H. Schulz hat geschrieben: ↑Freitag 4. Juni 2021, 06:48 Also, es wird wohl langsam Zeit, den Fehler zu beheben.
Wenn der Prüfling die 3.Prüfung zu Übungszwecken antreten möchte, dann darf er das ohne weitere Rechtfertigung tun, und wenn Sie diese Prüfung nicht angesetzt haben, dann haben Sie einen Formfehler begangen, der im schlimmsten Fall die ganze Prüfung kippt.
Es ist daher kein Programmfehler, sondern eine korrekte Auslegung des Gesetztestextes, den Sie natürlich solange anders handhaben können, bis Ihnen ein findiger Rechtsanwalt erklärt, warum die ganze Prüfung wiederholt werden muss. Zumindest bei uns am Gymnasium ist das kein Hirngespinst.
Mit Sicherheit (da lehne ich mich bestimmt nicht zu weit aus dem Fenster) wird der Algorithmus nicht geändert werden, denn dann könnten Sie sich tatsächlich auf einen Programmfehler berufen.