Anlage D3 // neue PO

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Dr. H. Schulz
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Anlage D3 // neue PO

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Ab nächsten Schuljahr (also für den nächsten Prüfungsjahrgang) gilt eine neue Prüfungsordnung für den Berufsabschluss der Erzieherinnen.

Wird ein passender PO-Algorithmus in SchILD implementiert werden?

Außerdem erfordert das jetzt etwas aufwändigere Verfahren neue Formulare (Anlage 46 und 47). Diese enthalten nicht nur die Berufsabschluss-Endnoten, sondern auch die Elemente, aus denen sie resultieren, also Vornoten und Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Und zwar tatsächlich als Noten, die zu errechnen bzw. festzulegen und dann einzugeben sind.

Es praktisch, wenn diese ähnlich wie bei den sonstigen Prüfungen in einem Reiter zusammengefasst werden könnten und dann entsprechend in einer passenden Datenquelle zur Verfügung stünden.

Das „Berechnen“, ob jemand bestanden hat, übernehme ich gerne von Hand, dann weiß ich, dass es richtig ist. Aber wir müssen halt irgendwie die Formulare drucken. Alternative wäre eine Excel-Tabelle und ein Serienbrief. Wir wüssten halt gerne, worauf wir uns einstellen können.

Noch eine Frage in die Runde. Es ist zwar von Vornoten die Rede. Im Gegensatz zum Unterabschnitt für die Assistentinnen find eich im Unterabschnitt für die Erzieherinnen aber keine Regel, wie diese zu berechnen sind. Hatte jemand mehr Glück beim Suchen?

PS: Ich meine hier natürlich den ersten Teil der Berufsabschlussprüfung. Beim zweiten Teil ändert sich auch etwas, weil eine „Projektarbeit“ als weiteres Prüfungselement hinzukommt. Das bedeutet aber im wesentlichen nur, dass man eine weitere Note verwalten muss.
Zuletzt geändert von Dr. H. Schulz am Dienstag 1. Juni 2021, 08:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Jochen Torspecken
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Re: Anlage D3 // neue PO

Beitrag von Jochen Torspecken »

Da weder bei ribeka noch hier im Forum Juristen sitzen, ist es immer problematisch, aus den Texten der APO-BK einen praktikablen Algorithmus zu erkennen.
Wenn also jemand (von denjenigen, die den Bildungsgang an der Schule haben) die Bedingungen und vor allem die Änderungen beschreiben kann, wird der Algorithmus mit Sicherheit implementiert.

Das mit den Formularen habe ich im Blick, bin aber im Moment noch nicht so ganz sicher, wie man die relevanten Daten erkennen und zu Papier bringen kann.

In den Bildungsgängen der Gliderung D01 (also Abitur und danach Berufsabschluss als "Assistent") gibt es das mit den Vornoten auch schon. Dort gibt es beim Holen der Vornoten eine Abfrage,m ob diese aus den letzten beiden Halbjahren (vor dem Abi) berechnet oder aus demn Akt. Halbj. (nach Eingabe durch die LuL) übernommen werden sollen. Wäre hier ein analoges Vorgehen sinnvoll?
Wie unterscheidet sich der Algorithmus für den Berufsabschluss der Erzieher von dem aus D01?
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Jochen Torspecken
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D3 // neue PO

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 31. Mai 2021, 06:41 Da weder bei ribeka noch hier im Forum Juristen sitzen, ist es immer problematisch, aus den Texten der APO-BK einen praktikablen Algorithmus zu erkennen.
Echt? Nehme ich zur Kenntnis, ist aber für mich nicht nachvollziehbar. Die Formulierungen haben zwar nicht immer die Stringenz, die man in diesem Fall erwartet, aber eindeutig genug sind sie.

Das strukturelle Problem, dass hier wohl die Schnittstelle zwischen der für die POen zuständigen Stelle und der Firma ribeka fehlt, werden wir nicht beheben können.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 31. Mai 2021, 06:41 Wenn also jemand (von denjenigen, die den Bildungsgang an der Schule haben) die Bedingungen und vor allem die Änderungen beschreiben kann, wird der Algorithmus mit Sicherheit implementiert.
In den Schulen sitzen übrigens auch keine Juristen. Uns liegen die gleichen Informationen wie allen anderen auch. Die PO nebst Verwaltungsvorschriften. Inwiefern ist es hilfreich, die Inhalte hier zu paraphrasieren? Ich kann dabei nicht garantieren, nichts zu übersehen. Insofern kommt man als Entwicklerin nicht darum herum, die PO im Original zu lesen und den Algorithmus damit abzugleichen.

Die wesentliche Änderung, ist die mündliche Prüfung, die im Rahmen des BA1 _nach_ den Abiturprüfungen abgelegt werden kann. Wenn das Abitur gelaufen ist, wird anhand der Vornoten bzw. im 1. bis 3. Fach anhand der Endnoten (hier werden die umgerechneten Abiturprüfungsleistungen mit einbezogen.) die Zulassung zum BA1 festgestellt. Diese ist möglich, wenn man Bestehen kann, d. h. wenn man nach gegebenenfalls mündlichen Prüfungen maximal eine 5 hat.

Die Endnote legt dabei die Fachlehrer*in oder der Fachprüfungsausschuss fest.

Die Mitteilung der Zulassung erfolgt aus einem Formular nach Anlage 46.

Der Prüfling hat dann die Möglichkeit in zwei Fächern (außer den schriftlichen Abiturfächern) mündliche Prüfungen abzulegen, um darin die Note zu verbessern. Auf diesem Weg kann man also insbesondere bis zu zwei Fünfen „wegkriegen“. Als eine der Prüfungen kann die mündliche Prüfung im 4. Abiturfach eingerechnet werden. Dann verbleibt noch die Möglichkeit einer real auszuführenden Prüfung.

Danach werden gegebenenfalls Endnoten berechnet und über das Bestehen entschieden. Dann Anlage 47.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 31. Mai 2021, 06:41 Das mit den Formularen habe ich im Blick, bin aber im Moment noch nicht so ganz sicher, wie man die relevanten Daten erkennen und zu Papier bringen kann.
Wenn man alle relavanten Daten hat, geht das wohl. Eine Datenquelle für den BA1, die Vornoten, Prüfungsnoten und Endnoten sowie die Kennzeichnung der Zulassung und des Bestehens enthält, müsste es da tun.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 31. Mai 2021, 06:41 In den Bildungsgängen der Gliederung D01 (also Abitur und danach Berufsabschluss als "Assistent") gibt es das mit den Vornoten auch schon.
Bei Anlage D3 auch. Das ist nicht neues.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 31. Mai 2021, 06:41 Dort gibt es beim Holen der Vornoten eine Abfrage, ob diese aus den letzten beiden Halbjahren (vor dem Abi) berechnet oder aus demn Akt. Halbj. (nach Eingabe durch die LuL) übernommen werden sollen. Wäre hier ein analoges Vorgehen sinnvoll?
Die Berechnung aus den Semesterbewertungen entspricht auch bisher nicht der Prüfungsordnung. Es wäre zwar die einfachere Rechenart, aber Obacht! Bei den Assistentinnen ist auch in der neuen PO (wie vorher) die Berechnung aus den umgerechneten Bewertungen der „Leistungsnachweise“ vorgesehen. Bei den Erzieherinnen fehlt jetzt diese Festlegung. Eventuell ist das nur ein Übertragungsfehler. es macht ja keinen Sinn, bei de Assitentinnen festzulegen, wie gerechnet werden soll, bei den Erzieherinnen aber nicht.

Wir haben bisher die Vornoten eingegeben. Wir sind so verfahren, dass wir für die betreffenden Fächer je Zwei Fächer mit eindeutigen Kürzeln angelegt haben. Diese wurden z. B. für den Zeugnisdruck dadurch unterschieden, dass nur jeweils eines als Fach der gymnasialen Oberstufen gekennzechnet ist.

Das würde man dann auch zukünftig so machen. Für einen Algorithmus müsste man den jeweiligen BA-Fächern einen Kennzeichnung als für die Prüfung relevant zukommen lassen.

Im Prinzip kann ich mir auch vorstellen, dass die Vornoten auf dem PO-Reiter direkt eingegeben werden bzw. es dafür einen entspechenden Gruppenprozess gibt. Die Noten erst beim Halbjahr einzugeben, um sie dann zu ziehen, ist ein Schritt mehr.

Die Prüfungsbewertungen (die bereits eingegeben sind) können in eine Note umgerechnet werden. Die jeweilige Endnote muss dann wieder eingegeben werden.
Jochen Torspecken hat geschrieben: Montag 31. Mai 2021, 06:41 Wie unterscheidet sich der Algorithmus für den Berufsabschluss der Erzieher von dem aus D01?
Keine Ahnung. „D01“ is not my kind of business.

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