Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
- Dr. H. Schulz
- Beiträge: 361
- Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
- Schulform: - keine Schule -
- Motto: Eine Rose ist eine Rose.
Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Die Ausbildung zur Erzieherin et. al. ist dreijährig, nach dem zweiten Jahr (vulgo: Oberstufe) legen die Schülerinnen eine schriftliche Prüfung ab, deren Bestehen die Zulassung zum praktischen Ausbildungsabschnitt erlaubt. Von den jungen Menschen wird das als Abschluss empfunden, formal ist es aber nur eine Versetzung. Demzufolge erhalten sie ein Zeugnis gemäß Anlage E4. Der Versetzungvermerk wird dabei entsprechend formuliert.
Bei uns ist noch einiges unklar. Vielleicht können Sie mir mit ein paar Erfahrungswerten oder verbindlichen Informatioen aushelfen.
1. Auf E4 sind keine Fehlzeiten vorgesehen. Meiner Ansicht nach werden diese auf Fachschulzeugnissen generell nicht vermerkt. Oder? Die zuständige koordinierende Lehrkraft („Abteilungsleiter“) hat jedoch auf einer Regionalkonferenz die Information erhalten, dass Fehlzeiten aufgeführt werden müssten, da es sich um ein Versetzungzeugnis handele. Herr Torspecken, Sie wissen doch manchmal mehr als die anderen. Haben Sie da Informationen?
Wie wird das sonst gehandhabt.
2. Auf Versetzungszeugnissen werden üblicherweise keine abgeschlossenen Fächer aus dem Vorjahr ausgeführt. Wir sind jedoch der Ansicht, dass das hier geschehen muss, weil die abgeschlossen Fächer mit zur Zulassungsentscheidung zur schriftlichen Prüfung und damit zur Versetzung beitragen.
Demzufolge haben wir sie bisher immer aufgeführt.
Wie wird das sonst gehandhabt?
3. Es ist ein zweiseitiges Zeugnis vorgesehen. Da diese Zeugnisse jeoch bei einer abschlusfeierähnlichen Veranstaltung übergebe werden, hätte „man“ lieber eine A3-Ausführung. Es sollen dann nur die Innenseiten bedruckt werden. Da könnte man dann auch den zusätzlichen Zettel, der die schriftlichen Abschlussnoten bescheinigt, einlegen.
Meinungen dazu?
Zunächst mal vielen Dank, einen geruhsamen Feiertag und (je nach Konstellation) ein schönes langes Wochenende.
Bei uns ist noch einiges unklar. Vielleicht können Sie mir mit ein paar Erfahrungswerten oder verbindlichen Informatioen aushelfen.
1. Auf E4 sind keine Fehlzeiten vorgesehen. Meiner Ansicht nach werden diese auf Fachschulzeugnissen generell nicht vermerkt. Oder? Die zuständige koordinierende Lehrkraft („Abteilungsleiter“) hat jedoch auf einer Regionalkonferenz die Information erhalten, dass Fehlzeiten aufgeführt werden müssten, da es sich um ein Versetzungzeugnis handele. Herr Torspecken, Sie wissen doch manchmal mehr als die anderen. Haben Sie da Informationen?
Wie wird das sonst gehandhabt.
2. Auf Versetzungszeugnissen werden üblicherweise keine abgeschlossenen Fächer aus dem Vorjahr ausgeführt. Wir sind jedoch der Ansicht, dass das hier geschehen muss, weil die abgeschlossen Fächer mit zur Zulassungsentscheidung zur schriftlichen Prüfung und damit zur Versetzung beitragen.
Demzufolge haben wir sie bisher immer aufgeführt.
Wie wird das sonst gehandhabt?
3. Es ist ein zweiseitiges Zeugnis vorgesehen. Da diese Zeugnisse jeoch bei einer abschlusfeierähnlichen Veranstaltung übergebe werden, hätte „man“ lieber eine A3-Ausführung. Es sollen dann nur die Innenseiten bedruckt werden. Da könnte man dann auch den zusätzlichen Zettel, der die schriftlichen Abschlussnoten bescheinigt, einlegen.
Meinungen dazu?
Zunächst mal vielen Dank, einen geruhsamen Feiertag und (je nach Konstellation) ein schönes langes Wochenende.
- Jochen Torspecken
- Fachberater*in
- Beiträge: 1265
- Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 16:45
- Wohnort: Wuppertal
- Schulform: Berufskolleg
- Kontaktdaten:
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Was die Fehlzeiten angeht, so sehe ich einen Konflikt zwischen dem SchulG, dass auf "Zeugnissen und Laufbahnbescheinigungen" Fehlzeiten verlangt und der APO-BK, da in sämtlichen Zeugnisvorlagen der Fachschule keine Fehlzeiten enthalten sind.
Ich frage mal beim MSB.
Ich frage mal beim MSB.
___________________
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
- Dr. H. Schulz
- Beiträge: 361
- Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
- Schulform: - keine Schule -
- Motto: Eine Rose ist eine Rose.
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Das wäre großartig.
- Jochen Torspecken
- Fachberater*in
- Beiträge: 1265
- Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 16:45
- Wohnort: Wuppertal
- Schulform: Berufskolleg
- Kontaktdaten:
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Hier die Antwort des Zuständigen für die Anlage E:
Sie haben den Widerspruch richtig beschrieben. Unbeschadet der Regelungen des Schulgesetzes halte ich den Ausweis von Fehlzeiten auf Zeugnissen der Weiterbildung für nicht angemessen. In der Fachschule haben wir es mit erwachsenen Menschen zu tun, in der Abendform der Fachschule für Technik, Wirtschaft etc. in aller Regel mit langjähriger Berufserfahrung. Wenn diese Personen eine Meisterschule besuchen, gibt es auch keine Fehlzeitenausweisung. Daher habe ich dies in der Fachschule bewusst unterlassen. Andererseits sollen m. W. nur die unentschuldigten Fehlzeiten ausgewiesen werden. Da dürfte bei den volljährigen Studierenden kaum die Wahrscheinlichkeit bestehen, diese zu produzieren.
Sie haben den Widerspruch richtig beschrieben. Unbeschadet der Regelungen des Schulgesetzes halte ich den Ausweis von Fehlzeiten auf Zeugnissen der Weiterbildung für nicht angemessen. In der Fachschule haben wir es mit erwachsenen Menschen zu tun, in der Abendform der Fachschule für Technik, Wirtschaft etc. in aller Regel mit langjähriger Berufserfahrung. Wenn diese Personen eine Meisterschule besuchen, gibt es auch keine Fehlzeitenausweisung. Daher habe ich dies in der Fachschule bewusst unterlassen. Andererseits sollen m. W. nur die unentschuldigten Fehlzeiten ausgewiesen werden. Da dürfte bei den volljährigen Studierenden kaum die Wahrscheinlichkeit bestehen, diese zu produzieren.
___________________
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
- Dr. H. Schulz
- Beiträge: 361
- Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
- Schulform: - keine Schule -
- Motto: Eine Rose ist eine Rose.
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Danke. Ich geb' das weiter.
-
- Beiträge: 58
- Registriert: Mittwoch 5. Dezember 2018, 08:57
- Schulform: Berufskolleg
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Hallo,
wir weisen in der konsekutiven Form in der Oberstufe (2. Jahr der Ausbildung) auch mögliche abgeschlossene Fächer aus, da sie bei der Zulassungsentscheidung für die theoretische Prüfung zu berücksichtigen sind.
wir weisen in der konsekutiven Form in der Oberstufe (2. Jahr der Ausbildung) auch mögliche abgeschlossene Fächer aus, da sie bei der Zulassungsentscheidung für die theoretische Prüfung zu berücksichtigen sind.
Mit freundlichen Grüßen aus Coesfeld
Wilfried Jansen
Wilfried Jansen
- Dr. H. Schulz
- Beiträge: 361
- Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
- Schulform: - keine Schule -
- Motto: Eine Rose ist eine Rose.
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
@W. Jansen: danke, deckt sich mit meiner Sichtweise.
- Dr. H. Schulz
- Beiträge: 361
- Registriert: Donnerstag 6. Dezember 2018, 21:47
- Schulform: - keine Schule -
- Motto: Eine Rose ist eine Rose.
Re: Anlage E // Fachschulen des Sozialwesens // Zeugnis gem. Anlage E4
Zur Abrundung des Themas: Unsere Schulleitung sagt, dass das Schulgesetz gelte und somit die Fehlzeiten auf die Zeugnisse kämen.