Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

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Frank Heins
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Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Frank Heins »

Hallo zusammen!

Ein Schüler hat bei uns eine Sprachfeststellubgsprüfung für das Fach Englisch gemacht. Somit steht jetzt in der Sprachenfolge nur das Fach Spanisch. Bei der Zulassungsberechnung wird mir natürlich angezeigt, dass die erste Fremdsprache fehlt.

Wie gebe ich diese Festellungsprüfung ein? Bekommt der Schüler dafür nur eine Bemerkung? Wenn ja, was für eine? Was wird in der Sprachenfolge aufgeführt?

Muss die Zulassung manuell berechnet werden?

Viele Grüße!
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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Frank Heins hat geschrieben: Montag 19. April 2021, 19:10
Wie gebe ich diese Festellungsprüfung ein? Bekommt der Schüler dafür nur eine Bemerkung? Wenn ja, was für eine? Was wird in der Sprachenfolge aufgeführt?



Viele Grüße!
Ich meine, dass es bei der Fremdsprachenfolge die Option gibt, dort eine Feststellungsprüfung einzutragen. Damit kann man dann Englisch als Fremdsprache in die Fremdsprachenfolge aufnehmen und somit stünden dort zwei Fremdsprachen.

Ich habe das aber noch nie gemacht. Ich entsinne mir nur, mal über diese Option gestolpert zu sein. Ich würd' meinen, einfach mal nachsehen und ausprobieren.

hth

hd
Frank Heins
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Frank Heins »

Danke! Arabisch wäre dann die Fremdsprache. Die habe ich jetzt aufgenommen und vei dieser Fremdsprache Prüfung eingegeben.
Allerdings erkennt er sie so immer noch nicht als erste Fremdsprache. Ich kann doch auch nicht von Jahrgang xx bis Jahrgang xxx eingeben. Arabisch ist die Mutterprache.

Viele Grüße
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Jochen Torspecken
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Setzen Sie in diesem speziellen Fall auf dem Abiturreiter "2. Fremdsprache manuell geprüft" und korrigieren Sie die ausgewählten Kurse falls nötig manuell.
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Frank Heins
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Frank Heins »

Guten Morgen!

Es geht um die 1. Fremdsprache. Mir wird als Belegungsfehler angezeigt:
Keine fortgeführte Fremdsprache aus Sek. I gefunden.

Diese Fehlermeldung kommt weiterhin, wenn ich den Haken bei 2. Fremdsprache manuell geprüft setze.

Viele Grüße
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Jochen Torspecken
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Mit folgender "Krücke" habe ich es geschafft:
1.) Arabisch als Prüfung in die Sprachenfolge eintragen.
2.) Spanisch in der Sprachenfolge als 1. FS mit Beginn in 5 und Ende in 14 eintragen.
3.) Haken "2. Fremdsprache manuell geprüft"
4.) Nach der Zulassung Spanisch wieder "zurücksetzen" auf Beginn in 11.
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Frank Heins »

Ok. Vielen Dank. So habe ich es gemacht.

Wissen Sie auch, was für ein Niveau ich bei einer solchen Sprachprüfung einstelle? Und wissen Sie, was ich bei Arabisch in den Bereich von Jahrgangsstufe .. bis Jahrgangsstufe ... eintrage? Das steht doch nachher auch auf dem Abiturzeugnis.
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Jochen Torspecken
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Inhaltlich habe ich das leider keine Ahnung.
Technisch können Sie an der Stelle die Programmierung für das DBText-Feld im Subreport für die Sprachenfolge um diese Zeile ergänzen:

IF Sprachenfolge['Reihenfolge']='P' then Text:= 'Feststellungsprüfung';

Dann steht da "Feststellungsprüfung"-
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Jochen Torspecken »

Überlegungen zum NIveau:
Da die Prüfung ja am Ende der 11 stattfindet und die fortgeführte Fremdsprache ersetzt, müsste sie doch (mindestens) das gleiche Niveau haben, also B1/B2.
Oder es müsste auf dem Prüfungsergebnis draufstehen.
Oder Nachfrage bei der prüfenden Stelle.
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Frank Heins hat geschrieben: Montag 19. April 2021, 20:32 Ich kann doch auch nicht von Jahrgang xx bis Jahrgang xxx eingeben. Arabisch ist die Mutterprache.
Das ist schade. Eigentlich handelt es sich um fortgestzte Sprachprüfungen, die die eine andere Fremdsprache in dem Zeitraum ersetzen. Dass man diesen Zeitraum dann nicht benennen kann, ergibt ja keinen Sinn.
Frank Heins hat geschrieben: Montag 19. April 2021, 20:32 Ich kann doch auch nicht von Jahrgang xx bis Jahrgang xxx eingeben. Arabisch ist die Mutterprache.
AFAIR heißt das jetzt „Herkunftssprache“.
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