Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

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Dr. H. Schulz
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Re: Anlage D - Sprachfeststellungsprüfung und Abiturberechnungen

Beitrag von Dr. H. Schulz »

Frank Heins hat geschrieben: Dienstag 20. April 2021, 08:18 Ok. Vielen Dank. So habe ich es gemacht.

Wissen Sie auch, was für ein Niveau ich bei einer solchen Sprachprüfung einstelle? Und wissen Sie, was ich bei Arabisch in den Bereich von Jahrgangsstufe .. bis Jahrgangsstufe ... eintrage? Das steht doch nachher auch auf dem Abiturzeugnis.
Ich weiß gar nicht, ob es für alle Sprachen festgelegte Niveaustufen gibt. Wenn auf der Prüfbescheinigung nichts draufsteht, gibt es keine, dann kann man auch keine ausweisen.

Bzgl. der Fremdsprachenfolge kann man nur das aufs Zeugnis schreiben, was belegt ist, d. h. was die Schülerin anhand von Prüfbelegen nachweisen kann bzw. was auf dem Abschlusszeugnis der Zubringerschule ausgewiesen ist.

Wir prüfen die Fremdsprachenfolge immer bei der Einschulung.
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