Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

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KKocura
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Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von KKocura »

Liebe Schild-Gemeinde, lieber Herr Torspecken,
im Amtsblatt von Januar diesen Jahres wurden Änderungen der Verwaltungsvorschriften in Anlage E bekannt gegeben.
In VV zu §32 (32.1. zu Absatz 1) lautet der letzte Satz: "Außerdem muss eine grundsätzliche Aussage zur Eignung getroffen werden."

Hierzu haben wir Ende Januar von unserem zuständigen Dezernat der BR Arnsberg weitere Vorgaben per Email erhalten:

die veränderten Ausführungen der VV zu § 32 APO-BK Anlage E haben die Zielsetzung, eine gesichertere Aussage über zukünftige Eignung zu ermöglichen. Dazu gibt es Hinweise, wie etwa mit den Leistungen und Gutachten der Praxisanleitung umzugehen ist. Dies Gesamtpaket wird hoffentlich einen Beitrag leisten, um Gefahren zu vermindern.
Aufgrund der im Nachgang erfolgten juristischen Bewertung ist der Satz
„Außerdem muss eine grundsätzliche Aussage zur Eignung getroffen werden.“
folgendermaßen umzusetzen:
Die Abschlusszeugnisse der Fachschulen enthalten daher den Hinweis:
„Nach § 32 APO-BK Anlage E ist ________________ (Namen einfügen) für die Tätigkeit einer/eines Erzieherin/Erziehers / Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspflegers* geeignet. Der Nachweis wurde durch ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz, ausgestellt am ______________(Ausstellungsdatum einfügen), erbracht.“
* Nichtzutreffendes streichen

Erläuterung:
Eine pädagogische Grundlage für diesen Satz kann bzw. darf nicht gefunden werden. Somit ist alleiniger Bezugspunkt das erweiterte Führungszeugnis. Eine Anspruch seitens der Schule auf ein aktuelles Führungszeugnis besteht nicht, sodass auch der Nachweis der persönlichen Eignung nach § 28 APO-BK Anlage E noch seine Gültigkeit hat. Auf freiwilliger Basis kann eine aktuelle Fassung herangezogen werden. Die Angabe des Ausstellungsdatums verdeutlicht den Aussagewert.



Meine Frage ist nun, ob die Zeugnisformulare diesbezüglich noch angepasst werden oder ob ich selber etwas "basteln" soll?
Für den letzteren Fall: hat jemand vielleicht schon "gebastelt" und kann mir Tipps geben, an welcher Stelle in Schild man am besten das Ausstellungsdatum einfügt?

Herzlichen Dank schon einmal für die Unterstützung ;-)

Viele Grüße
Kerstin Kocura
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Jochen Torspecken
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Re: Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ich arbeite gerade daran.
Ich würde mit einer Vermerkart "Fuehrungszeugnis" arbeiten, bei der als Text das Datum des Führungszeugnisses eingegeben werden muss.
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Jochen Torspecken
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Re: Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von Jochen Torspecken »

Testen Sie bitte mla diese Version.
Wi egesagt: Zuerst eine Vermerkart "Fuehrungszeugnis" anlegen SchULD neu starten und dann den Vermerk eintragen. Das Datum muss im freien Feld als Text (nicht als Vermerkdatum) eingetragen werden.
Zuletzt geändert von Jochen Torspecken am Donnerstag 18. März 2021, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von KKocura »

Hallo Herr Torspecken,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der Report und der Vermerk funktionieren ;-)
Es gibt nur einen kleinen Rechtschreibfehler: in der männlichen Form fehlt bei dem Wort "Erzieher" das "z" ;-)

Stellen Sie diesen Report im Download-Bereich als Endversion noch zur Verfügung oder kann/soll ich mit dieser Version weiterarbeiten?

Viele Grüße und noch einmal herzlichen Dank,
Kerstin Kocura
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Jochen Torspecken
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Re: Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ich habe noch einmal etwas verbessert (zusätzlich zu dem z):
Es wird jetzt nicht der Text des Vermerkes, sondern das Datum ausgegeben, was mit intuitiver erscheint.
Man kann bei diesem Zeugnis also nun 3 Daten über Vermerke (Datum des Vermerks) anlegen:
Praxisteil Fachschule
Theorieprüfung Fachschule
Fuehrungszeugnis
Werden keine entsprechenden Einträge unter Vermerken gefunden, erfolgt eine Abfrage.
Nutzen Sie gerne schon diese Version.

Die Version wurde gelöscht (siehe mein Beitrag weiter unten).
Zuletzt geändert von Jochen Torspecken am Donnerstag 18. März 2021, 08:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von KKocura »

Klasse, herzlichen Dank!!
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Jochen Torspecken
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Re: Abschlusszeugnis Anlage E "Aussage zur Eignung"

Beitrag von Jochen Torspecken »

Nach Rücksprache mit dem Zuständigen Mitarbeiter im MSB bekam ich folgende Aussage:
nach Rücksprache mit unseren Juristen möchte ich Sie dringend bitten, die von Ihnen vorgestellten Ausführungen in keinem Fall aufzunehmen. Die VV beschreibt die Notenfindung für das Berufspraktikum - nicht die Zeugnisgestaltung!

Wir bescheinigen nur Abschlüsse im Sinne eines erfolgreichen Durchlaufen des Bildungsgangs, keine persönlichen Eignungen.

Die Aussagen, wie Sie aufnehmen wollten, lassen sich nicht aus der APO-BK herleiten und sind daher zu unterlassen.


Ich hatte ihm die Aussage der BR Arnsberg aus dem ersten Beitrag gesendet.
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Jochen Torspecken
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