Mir sind in unserer Datenbank Schüler aufgefallen, die schon ein Abgangszeugnis bekommen haben, aber weiter als "Aktiv" geführt werden. ich erfuhr, dass es sich um Auszubildende handelt, die die Kammer-Prpfung nicht bestanden haben und zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung als "Gastschüler" am Unterricht teilnehmen dürfen. Wie die in SchILD zu führen seien, wisse man nicht. Also habe man sie erstmal als "Aktiv" eingetragen.
Relevant fidne ich das aber schon, weil die uns bei der Zeugniserstellung im Weg sind.
Die Rechtsgerundlage für die Gastbeschulung ist mir nicht bekannt. Deshalb Fragen an die, die mehr wissen:
- Sind diese überhaupt in SchILD aufzunehmen?
- Wenn ja, welchen Status sollen die bekommen. IMHO käme nur "Extern" in Frage.
Danke.
Bleiben Sie gesund.
hs
Gastschüler Berufsschule
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- Dr. H. Schulz
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Re: Gastschüler Berufsschule
Hi,
Rechtsgrundlage:
APO-BK §9:
9.1.4 Für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsabschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Ausbildungsverhältnis verlängert worden ist, ist der weitere Besuch der Berufsschule gemäß § 38 Absatz 4 SchulG entbehrlich. Sie sind jedoch berechtigt, bis zur wiederholten Berufsabschlussprüfung am Berufsschulunterricht des berufsbezogenen Lernbereichs ohne Leistungsbewertung teilzunehmen.
LG
Holger Schole
PS.: Ich finde auch, das "Extern" die beste Lösung ist!
Rechtsgrundlage:
APO-BK §9:
9.1.4 Für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsabschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Ausbildungsverhältnis verlängert worden ist, ist der weitere Besuch der Berufsschule gemäß § 38 Absatz 4 SchulG entbehrlich. Sie sind jedoch berechtigt, bis zur wiederholten Berufsabschlussprüfung am Berufsschulunterricht des berufsbezogenen Lernbereichs ohne Leistungsbewertung teilzunehmen.
LG
Holger Schole
PS.: Ich finde auch, das "Extern" die beste Lösung ist!
- Dr. H. Schulz
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Re: Gastschüler Berufsschule
Dr. H. Schulz hat geschrieben: ↑Freitag 11. Dezember 2020, 11:45 Mir sind in unserer Datenbank Schüler aufgefallen, die schon ein Abgangszeugnis bekommen haben, aber weiter als "Aktiv" geführt werden. ich erfuhr, dass es sich um Auszubildende handelt, die die Kammer-Prpfung nicht bestanden haben und zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung als "Gastschüler" am Unterricht teilnehmen dürfen. Wie die in SchILD zu führen seien, wisse man nicht. Also habe man sie erstmal als "Aktiv" eingetragen.
Relevant finde ich das aber schon, weil die uns bei der Zeugniserstellung im Weg sind.
Die Rechtsgrundlage für die Gastbeschulung ist mir nicht bekannt. Deshalb Fragen an die, die mehr wissen:
- Sind diese überhaupt in SchILD aufzunehmen?
- Wenn ja, welchen Status sollen die bekommen. IMHO käme nur "Extern" in Frage.
Danke.
Bleiben Sie gesund.
hs
- Dr. H. Schulz
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Re: Gastschüler Berufsschule
Danke. Ich werde "Extern" vorschlagen.