Ich passe gerade unsere Formulare auf "keine Abweichungsprüfungen" an. Dabei sind mir zwei Dinge bezüglich des Algorithmus aufgefallen:
1. Es gibt immer noch zwei Datenbankfelder für Pflichtprüfungen Abifaecher['MdlPflichtPruefung'] und Abifaecher['MdlBestPruefung']. Abifaecher['MdlPflichtPruefung'] war nur im Zusammenhang mit Abweichungsprüfungen interessant und müsste ja eigentlich obsolet sein. Oder? Hat irgendjemand Erkenntnisse, dass diese noch mit Daten versorgt wird?
2. In der im angehängten Bild dargestellten Konstellation will mir nicht einleuchten wozu im dritten Fach eine mündliche Bestehensprüfung angesetzt werden soll. Die Hundert-Punkte-Regel ist erfüllt. Es hapert an der 25-Punkte-Regel im Leistungskursbereich. Der Grundkursbereich ist Gold. Es muss lediglich einer der Leistungskurse auf 25 Punkte gehievt werden. Gelingt das nicht, ist der Prüfling durchgefallen.
Egal, was in den LK-Prüfungen passiert, unter 100 Punkte kann der Kandidat nicht kommen. Es muss hier also auch keine "Rettungsprüfung" nagesetzt werden.
Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um einen Hinweis. Ansonsten würde ich meinen, hier liegt ein Fehler vor, den man wohl noch beheben sollte.
Danke.
[Anlage D] Mündliche Prüfung
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- Dr. H. Schulz
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[Anlage D] Mündliche Prüfung
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Re: [Anlage D] Mündliche Prüfung
Hallo Dr. H. Schulz.
zu 1. siehe
viewtopic.php?f=13&t=1926&p=11032&hilit=MAP#p11032
zu 2. Nehmen Sie den Haken bei MBP im 3. Abi-Fach weg und gut ist es.
Dazu finden Sie im (alten) Forum einige Beiträge.
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Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
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Re: [Anlage D] Mündliche Prüfung
Meine Frage bezog sich nicht auf die Anzeige von Spalten und Kreuzchen, sodnern auf die Datenbankfelder. Konkret möchte ich wissen, ob es reicht Abifaecher['MdlBestPruefung'] auszuwerten und Abifaecher['MdlPflichtPruefung'] nicht mehr gebraucht wird.
Nein, damit ist nicht gut. Dann ist der Fehler ja immer noch im Programm.
Klingt danach, als wenn der Fehler schon länger bekannt ist und bewusst im Programm belassen wird. Wozu soll das gut sein?
Re: [Anlage D] Mündliche Prüfung
Es handelt sich ganz einfach nicht um einen Fehler, die Prüfungsordnung sieht vor, dass die Prüfungen angesetzt werden, der Prüfling kann sich auf eigenen Wunsch auch prüfen lassen, selbst wenn die Prüfung nicht mehr zu bestehen ist.Dann ist der Fehler ....
Klingt danach, als wenn der Fehler schon länger bekannt ist und bewusst im Programm belassen wird. Wozu soll das gut sein?
mfG, D.Jakel
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Re: [Anlage D] Mündliche Prüfung
Können Sie genauer sagen, auf welchen Passus in der Prüfungsordnung Sie sich beziehen? Ich finde lediglich Anlage D, §21, Absatz (3), Nummer 2.
"wenn das Bestehen der Abiturprüfung gefährdet ist, weil die Mindestbedingungen gemäß § 25 Absatz 4 nicht erfüllt sind."
Daraus kann ich nicht ableiten, dass eine Prüfung angesetzt werden soll, die nichts zum Bestehen beiträgt. Was habe ich übersehen?
Nicht genau das, was ich eine Bestehensprüfung nennen würde. Insbesondere keine, die vom Prüfungsausschuss anzusetzen wäre.