Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

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KKocura
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Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von KKocura »

Hallo Zusammen,

in der APO-BK Anlage D sind ab §59 die "Sonderregelungen im Schuljahr 2019/2020" aufgeführt.
Hierzu habe ich eine Frage:
In §60 (1) heißt es:
"... gehen SuS, die im SJ 19/20 die Jgstufe 11 besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über."

Bedeutet dies, dass der sog. Versetzungsvermerk in Schild zwar gesetzt werden muss, dieser aber nicht auf das Zeugnis gedruckt werden soll/darf?

Ich würde das mit dem Übergang von Stufe 12 in Stufe 13 vergleichen, bei dem offiziell ja auch kein Versetzungsvermerk auf der Laufbahnbescheinigung steht.

Viele Grüße
Kerstin Kocura
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Jochen Torspecken
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von Jochen Torspecken »

Die Zeugnisse dürfen sich äußerlich nicht von denen aus den "normalen" Jahren unterscheiden. Somit muss man in Sc hILD den Versetzungsvermerkt auf "versetzt" setzen und das auch entsprechend mit drucken.
Sieht zwar merkwürdig aus, wenn jemand mit 5en versetzt wird, aber ist wohl so gewollt.

Ich frage mich allerdings gerade, ob bei der Versetzung von 11 in 12 auch die Regelung greift, dass alle versetzt werden. Immerhin ist ja da ein Abschluss mit der Versetzung verbunden (FHRsT). Wenn nciht, wären dort entsprechene Nachprüfungen zu ermöglichen.
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von Jochen Torspecken »

Ich habe mal beim MSB nachgefragt und schreibe, wenn ich was erfahren habe.
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von Jochen Torspecken »

Folgendes habe ich noch in der Gesetzesänderung zu Anlage D gefunden:
§ 60
Versetzung, Wiederholung
(1) Abweichend von § 5 gehen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Jahrgangsstufe 11 besuchen, ohne Versetzung in die Qualifikationsphase über.


Also gehen alle in die 12.

Im Allgemeinen Teil der Änderung zur APO-Bk steht:

§ 28d
Versetzung
Abweichend von § 10 Absatz 1 und 2 wird die Schülerin oder der Schüler in allen Bildungsgängen des Berufskollegs im Schuljahr 2019/2020 auch dann in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen einer Klasse oder Jahrgangsstufe nicht erfüllt sind. Der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung setzt in allen Fällen die Erfüllung der jeweiligen Leistungsanforderungen voraus.

§ 28e
Nachprüfung zur Erlangung von Abschlüssen oder Berechtigungen
Abweichend von § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 1 ist die Zulassung zur Nachprüfung auch auszusprechen, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach, bei fächerübergreifenden Prüfungen in Prüfungsarbeiten, erforderlich ist, um den Abschluss oder die Berechtigung zu erlangen.“


Bedeutet nach meiner Lesart, dass zwar alle in die 12 gehen (mit dem Vermerkt "versetzt" auf dem Zeuzgnis), aber man sollte sie auf die Möglichkeit der (mehreren) Nachprüfungen hinweisen, damit zumindest die "kleine" FHRsT gesichert ist, falls es in der 12 mit den Leistungen nicht klappt oder abgebrochen wird.

Bin gespannt, was das MSB sagt.
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von Jochen Torspecken »

Telefonische Auskunft eines für Anlage D Zuständigen im MSB:
- Alle bekommen den Versetzungsvermerk und werden in die 12 versetzt. (Freiwillige Wiederholung ist möglich.)
- Bei denen, die eigentlich nicht versetzt wären, sollten entsprechende Nachprüfungen angesetzt werden, damit die "kleine" FHRsT notfalls vergeben werden kann. (Erfahrungsgemäß ist wohl kaum zu erwarten, dass die Schwächen in der 12 plötzlich verschwunden sind.)
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von KKocura »

Herzlichen Dank für das "am Ball bleiben" und informieren!!
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von ute_haeger »

Jochen Torspecken hat geschrieben: Mittwoch 20. Mai 2020, 15:43 - Bei denen, die eigentlich nicht versetzt wären, sollten entsprechende Nachprüfungen angesetzt werden, damit die "kleine" FHRsT notfalls vergeben werden kann. (Erfahrungsgemäß ist wohl kaum zu erwarten, dass die Schwächen in der 12 plötzlich verschwunden sind.)
Gehe ich jetzt davon aus, dass dies auch für Schüler mit mehr als einer mangelhaften Leistung gilt, die aus der Klasse 9 mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe aus dem G8 Gymnasium kommen. Denen muss ja gemäß § 1 Abs. 3 Anlage D APO-BK mit der Versetzung in die Q-Phase die Fachoberschulreife zuerkannt werden.

Ute Häger
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Re: Jahreszeugnis Anlage D Stufe 11

Beitrag von Jochen Torspecken »

Die Regelung lautet, dass für einen Abschluss grundsätzlich die ursprünglichen Bedingungen erfüllt sein müssen. Die können/müssen also Nachprüfungen machen. Sonst riskieren sie, bei nicht bestandenem Abi nur den HS9 zu haben.
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