Hallo!
Wir steigen nun auch auf ENM 1.4.8.1 um. Mit als erster Hinweis von den Kollegen: bei einer AG kann nicht NB eingegeben werden, nur E1-3 und NT.
Wir haben LE-Schüler, die ja kein Noten-Zeugnis bekommen. Hier füllen wir die Noten mit NB, als Hinweis darauf.
Diese Schüler nehmen ja teil, werden aber nicht benotet, da ist NT dann nicht korrekt.
Gibt es einen Grund dafür, dass NB nicht möglich ist?
NB nicht einzutragen...Grund?
Moderatoren: Pfotenhauer, Blomeyer
NB nicht einzutragen...Grund?
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
- Uli Dierkes
- Beiträge: 1115
- Registriert: Sonntag 2. Dezember 2018, 17:02
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- Motto: Nicht verzagen ... fragen
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Re: NB nicht einzutragen...Grund?
Es gibt für den Schulbetrieb einen festgelegten Katalog von Noten, die "legal" sind. NB und AT zählen nicht dazu.
[siehe auch: Schulgesetz NRW § 48]
[siehe auch: Schulgesetz NRW § 48]
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
Re: NB nicht einzutragen...Grund?
Hallo Herr Dierkes,
das hilft aber jetzt überhaupt nicht weiter.
Denn diese Noten kann man bei den Fächern eingeben. Sie sind ja auch Teil der Notenliste!
Also, z.B. AT bei Sport. Oder NB bei allen anderen Fächern.
Das ging auch im alten Extnotmod bei AGs. Nur im ENM lassen sich bei den AGs NB und AT nicht mehr eintragen.
das hilft aber jetzt überhaupt nicht weiter.
Denn diese Noten kann man bei den Fächern eingeben. Sie sind ja auch Teil der Notenliste!
Also, z.B. AT bei Sport. Oder NB bei allen anderen Fächern.
Das ging auch im alten Extnotmod bei AGs. Nur im ENM lassen sich bei den AGs NB und AT nicht mehr eintragen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
- Uli Dierkes
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Re: NB nicht einzutragen...Grund?
Bei Nebenwirkungen: Fragen Sie Herrn Blomeyer.
Meine Interpretation: Bei einer AG wird die Teilnahme bescheinigt. Der Schüler (ggf. auch die Schülerin) wird nicht beurteilt. Da keine Beurteilung vorgesehen ist, kann auch nicht "nicht beurteilt" (=NB) werden.
Meine Interpretation: Bei einer AG wird die Teilnahme bescheinigt. Der Schüler (ggf. auch die Schülerin) wird nicht beurteilt. Da keine Beurteilung vorgesehen ist, kann auch nicht "nicht beurteilt" (=NB) werden.
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
- Blomeyer
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Re: NB nicht einzutragen...Grund?
Hallo!
Ich habe die ENM-Eingabemöglichkeiten von Leistungsdaten an die von SchILD angepasst.
Welche Bewertung ausgewählt wird, liegt in der Verantwortung der Schule.
Ich habe die ENM-Eingabemöglichkeiten von Leistungsdaten an die von SchILD angepasst.
Welche Bewertung ausgewählt wird, liegt in der Verantwortung der Schule.