Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich würde gerne ein Feedback von Mitstreitern einholen zu der Fragestellung, nach welchen Gesichtspunkten an ihren Schulen Mahnungen versendet werden. Nach meinem Dafürhalten sagt das Schulgesetz und entsprechende VV, dass neue nicht ausreichende Noten zu mahnen sind, weil diese die Versetzung gefährden. Deshalb mahne ich bisher jede neue 5 oder 6. Nun laufen intern aber rege Diskussionen, ob eine neue 5 bei einem ansonsten unauffälligen Notenbild gemahnt werden könne, weil die Versetzung ja gar nicht gefährdet sei. Dem schließen sich nach Rückfrage offenbar auch Dezernenten an, der zuständige Dezernent für die Mittelstufe ging sogar so weit zu sagen, ihm sei kein Fall bekannt, wo ein Schüler das offizielle Mahnschreiben erhalten habe, der neben einer fünf nur gute und befriedigende Noten haben. Ich interpretiere das Gesetz dagegen anders. Mein Mittelstufenkoordinator plädiert dafür, dass Mahnschreiben umzuschreiben und in solchen Fällen die Versetzungsgefährdung heraus zu nehmen. Allerdings habe von Herr Raffenberg gelesen, dass das MSB dieses explizit nicht wünscht.
Zudem ist fraglich, ob es Sinn macht glatte Vieren zu mahnen. Mir ist bewusst, dass das möglich ist, aber ich habe immer dafür plädiert wirklich nicht ausreichende Noten zu setzen (die ja eh nur für den Moment gespeichert werden), da das meiner Ansicht nach eine saubere Lösung darstellt.
Nun wollte ich mal fragen, wie das andere Schule handhaben? Und welche Erfahrungen diese mit Aussagen von Dezernenten gemacht haben.
Vielen Dank vorab!
(Wegen schulinterner Diskussion:) Wann wird gemahnt?
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
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Re: (Wegen schulinterner Diskussion:) Wann wird gemahnt?
Aus den Zeiten an der Realschule:
Mahnung auch bei 4-, da die Leistung 5 werden könnte bis zum Sommer, und dann eine 5 nicht gemahnt worden wäre, oder sogar mehrere. Sozusagen kein Freibrief für die Schüler, "wenn ich keine Mahnung bekommen habe, kann mir keine 5 geben, oder die 5en zählen nicht."
Auch ein unauffälliges Notenbild kann sich verschlechtern. Man ist mit einer Mahnung immer auf der sicheren Seite, was diesen Aspekt angeht.
Jetzt an der Gesamtschule:
In der 9 und 10 geht es immer um einen Abschluss, deswegen würden ja auch alle nicht gemahnten 5en zählen.
Hier ist die Information an sich wichtig. Oft genug haben wir Eltern, die sich kaum für ihre Kinder und deren schulischen Leistungen interessieren. Denn auch eine einzelne 5 kann bei den Bestimmungen der Gesamtschule den angestrebten Abschluss gefährden (insbesondere in der 10), wenn die im falschen Fach ist (E-Kurs, angestrebt FORQ-E zum Beispiel).
Insofern mahnen wir alles.
Das erleichtert m.E. die Entscheidung. Mann muss nicht entscheiden, was ist ein unauffälliges Notenbild? Die Mahnungen haben hier grundsätzlich einfache Regeln. Ich bin grundsätzlich ein Freund davon, auch bei 4- zu mahnen, aber das ist, wie ich hier lesen konnte, nicht so gedacht.
Aber ansonsten werden alle 5en und 6en gemahnt, egal wie viele und was sonst an Noten da ist.
Mahnung auch bei 4-, da die Leistung 5 werden könnte bis zum Sommer, und dann eine 5 nicht gemahnt worden wäre, oder sogar mehrere. Sozusagen kein Freibrief für die Schüler, "wenn ich keine Mahnung bekommen habe, kann mir keine 5 geben, oder die 5en zählen nicht."
Auch ein unauffälliges Notenbild kann sich verschlechtern. Man ist mit einer Mahnung immer auf der sicheren Seite, was diesen Aspekt angeht.
Jetzt an der Gesamtschule:
In der 9 und 10 geht es immer um einen Abschluss, deswegen würden ja auch alle nicht gemahnten 5en zählen.
Hier ist die Information an sich wichtig. Oft genug haben wir Eltern, die sich kaum für ihre Kinder und deren schulischen Leistungen interessieren. Denn auch eine einzelne 5 kann bei den Bestimmungen der Gesamtschule den angestrebten Abschluss gefährden (insbesondere in der 10), wenn die im falschen Fach ist (E-Kurs, angestrebt FORQ-E zum Beispiel).
Insofern mahnen wir alles.
Das erleichtert m.E. die Entscheidung. Mann muss nicht entscheiden, was ist ein unauffälliges Notenbild? Die Mahnungen haben hier grundsätzlich einfache Regeln. Ich bin grundsätzlich ein Freund davon, auch bei 4- zu mahnen, aber das ist, wie ich hier lesen konnte, nicht so gedacht.
Aber ansonsten werden alle 5en und 6en gemahnt, egal wie viele und was sonst an Noten da ist.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
- Falko Müller
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Re: (Wegen schulinterner Diskussion:) Wann wird gemahnt?
Hallo,
Das stimmt ja so nicht. Bei der Versetzungsberechnung wird 1 ungemahnte 5 nicht berücksichtigt. Wenn ein Schüler z.B. 3 ungemahnte 5en hat, zählen 2 davon für die Versetzung.
Freundliche Grüße
Falko Müller
Falko Müller
Re: (Wegen schulinterner Diskussion:) Wann wird gemahnt?
Das stimmt, aber was Schüler schon mal denken, muss ja nicht immer stimmen ...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
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Re: (Wegen schulinterner Diskussion:) Wann wird gemahnt?
Ich muss Herrn Speh voll und ganz zustimmen.
Bei uns an der Gesamtschule wird es genauso gehandhabt.
Ich würde noch ergänzen, dass ich (wir an unserer Schule) es schade finde, dass nicht ausreichende Leistungen aus dem ersten Halbjahr als gemahnt gelten und nicht noch gesondert in einer Mahnung aufgeführt werden.
Bisher haben wir alle Fächer, die aktuell (in Q3) oder zum Halbjahr nicht ausreichend waren, aufgezählt.
Dies hat natürlich auch zu Problemen und Rückfragen geführt, da sich ggf. Die Note vom Halbjahr schon (deutlich) verbessert hat.
Ich persönlich würde einen Mahnbrief für umfassend halten, der sowohl die Defizite aus HJ 1 als auch aktuelle getrennt ausweist.
Wäre für einen Teil unserer Schüler:innen jedenfalls sehr viel klarer.
Bei uns an der Gesamtschule wird es genauso gehandhabt.
Ich würde noch ergänzen, dass ich (wir an unserer Schule) es schade finde, dass nicht ausreichende Leistungen aus dem ersten Halbjahr als gemahnt gelten und nicht noch gesondert in einer Mahnung aufgeführt werden.
Bisher haben wir alle Fächer, die aktuell (in Q3) oder zum Halbjahr nicht ausreichend waren, aufgezählt.
Dies hat natürlich auch zu Problemen und Rückfragen geführt, da sich ggf. Die Note vom Halbjahr schon (deutlich) verbessert hat.
Ich persönlich würde einen Mahnbrief für umfassend halten, der sowohl die Defizite aus HJ 1 als auch aktuelle getrennt ausweist.
Wäre für einen Teil unserer Schüler:innen jedenfalls sehr viel klarer.