Übertragung ins neue Schuljahr

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Klapet
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Übertragung ins neue Schuljahr

Beitrag von Klapet »

Spricht etwas dagegen, Schild schon in der ersten Ferienwoche ins neue Schuljahr zu übertragen (außer, dass evtl. weitere Änderungen der UV erfolgen)? Hat dies sonstige Nachteile?
JensSpeh
Beiträge: 867
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2018, 08:04
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Re: Übertragung ins neue Schuljahr

Beitrag von JensSpeh »

Klare Antwort:
Das kommt darauf an.
Fragen sie doch die Kollegen und das Sekretariat, wer alles noch in dem alten Schuljahr arbeiten muss.
Oder ob schon alles feststeht, was für das neue Schuljahr genötigt wird.
Altes Schuljahr:
Festlegung der Folgeklassen für die nicht versetzten Schüler.
Nachverfolgung des weiteren Schulwegs bei Abgängern bzw. Schülern mit Abschlüssen, soweit noch Schulpflicht bzw. Berufsschulpflicht besteht.
usw.
Wägen sie dagegen ab, was schon alles bei einer Versetzung erfolgen kann.

Es gibt bestimmt Arbeiten, die man auch nach einer Versetzung problemlos im alten Schuljahr eintragen kann, wenn der Kollege das alte Schuljahr einstellt.
Ein gewisses Problem stellen immer die Nachprüfungen dar. Theoretisch könnte man warten, bis die Prüfungen gewesen sind. Das ist aber kurz vor dem neuen Schuljahr, also eigentlich weniger sinnvoll.
Wir versetzen die Schüler vorsorglich, müssen diese bei einem Scheitern dann händisch umsetzen, erfahrungsgemäß sind aber die Mehrzahl der Schüler erfolgreich.

So, ein bisschen aufgezählt. Lässt sich beliebig verlängern!
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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jflothow
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Registriert: Donnerstag 7. Februar 2019, 17:10
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Re: Übertragung ins neue Schuljahr

Beitrag von jflothow »

Ich versetze SchILD immer am ersten Ferientag ins neue Schuljahr. Dann kann man in Ruhe die UV eingeben, die Statistik vorbereiten etc. .
Die paar Schüler, die nach einer Nachprüfung noch versetzt werden müssen sind schnell von Hand korrigiert. Deswegen mit allen anderen Arbeiten in SchILD bis zum Beginn des neuen Schuljahres zu warten ist bei uns nicht verhältnismäßig.

Vor der Versetzung drucke ich immer eine Liste aller "Sonderfälle" aus, also alle SuS, die die Schule verlassen (ohne Q2), nicht versetzt sind bzw. eine Nachprüfung machen können. Anhand dieser Liste kann man dann in oder nach den Ferien gut prüfen, ob diese Fälle auch korrekt einsortiert wurden bzw. noch einmal neu betrachtet werden müssen.
JensSpeh
Beiträge: 867
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Re: Übertragung ins neue Schuljahr

Beitrag von JensSpeh »

Genau wie bei uns. Zugänge aus anderen Schulsystemen, Wiederholer, Nachprüfungen (bei uns nicht nur von 5 auf 4, sondern sogar bis von 3 auf 2 möglich...), Abgänger, Abschlüsse, Wiederholer Jahrgang 10 mittels Antrag, die Vielzahl der Fälle ist bei uns nicht gering, eine solche Übersicht mit Eintragungen was gemacht werden muss und ist (Folgeklassen etc!), hilft da kolossal, insbesondere wenn mehrere Personen tätig werden müssen.
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