Liebe Schild-Administratoren,
in den Individualdaten I findet sich eine Eingabe zur Masern-Impfung.
Ich möchte anregen, dort auch ein Feld zur Corona-Schutzimpfung möglichst zeitnah mit Datum der letzten Impfung einzufügen.
Ferner wäre es sinnvoll, dass diese Daten im Schild-Web für die Klassenlehrer*innen abrufbar und eintragbar sind.
Dies würde die Arbeit der Schulen sicherlich erleichtern.
Vielen Dank!
André Schlüter
Impfstatus Corona-Schutzimpfung
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Re: Impfstatus Corona-Schutzimpfung
Hallo.
Zur Zeit dürfen wir das noch nicht speichern.
Es laufen aber Gespräche mit den Personalräten, Elternverbänden und Datenschützern...
Uns ist bewusst, dass das Einiges erleichtern würde.
Zur Zeit dürfen wir das noch nicht speichern.
Es laufen aber Gespräche mit den Personalräten, Elternverbänden und Datenschützern...
Uns ist bewusst, dass das Einiges erleichtern würde.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
---
Fachberater für die Schulverwaltungssoftware des MSB
Referat 135
E-Mail: frank.pfotenhauer@msb.nrw.de
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Re: Impfstatus Corona-Schutzimpfung
Meiner Schulleitung wurde von Seiten der BezReg sogar gesagt, dass diese Daten keinesfalls in irgendeiner Form dokumentiert werden dürfen, weil Ungeimpfte sonst behaupten könnten, dass sie deswegen schlechter bewertet wurden.
Also weder schriftlich noch elektronisch.
Halte ich auch für Unsinn, ist aber die Aussage,
Also weder schriftlich noch elektronisch.
Halte ich auch für Unsinn, ist aber die Aussage,
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Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
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tor@bkhaspel.de
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Re: Impfstatus Corona-Schutzimpfung
Es ist mir überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Masern-Impfung in Schild gespeichert werden darf und eine andere Impfung nicht.
Außerdem sind diese Daten so wie die Noten geschützt und es gibt klare Berechigungen, wer diese einsehen darf.
Irgenwo müssen die Daten hinterlegt werden, sonst ist doch eine Kontaktnachverfolgung gar nicht möglich.
Nach meiner Auskunft müssen die Daten so geschützt sein, dass andere Personen z.B. geimpfte Schüler*innen diese nicht einsehen können.
Außerdem sind diese Daten so wie die Noten geschützt und es gibt klare Berechigungen, wer diese einsehen darf.
Irgenwo müssen die Daten hinterlegt werden, sonst ist doch eine Kontaktnachverfolgung gar nicht möglich.
Nach meiner Auskunft müssen die Daten so geschützt sein, dass andere Personen z.B. geimpfte Schüler*innen diese nicht einsehen können.
Re: Impfstatus Corona-Schutzimpfung
Das ist einfach zu langsam. In einigen Monaten brauchen wir das nicht mehr.
Jetzt haben wir das Problem wie man vertrauliche Daten sicher ablegen und zur Berechtigten zur Verfügung stellen kann.
Jetzt haben wir das Problem wie man vertrauliche Daten sicher ablegen und zur Berechtigten zur Verfügung stellen kann.
Pfotenhauer hat geschrieben: ↑Sonntag 16. Januar 2022, 13:22 Hallo.
Zur Zeit dürfen wir das noch nicht speichern.
Es laufen aber Gespräche mit den Personalräten, Elternverbänden und Datenschützern...
Uns ist bewusst, dass das Einiges erleichtern würde.
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Re: Impfstatus Corona-Schutzimpfung
Dann machen Sie es halt mit den hier im Forum schon öfter beschriebenen Methoden
auf eigene Faust und eigenes Risiko.
Keiner der Kollegen hier hat die Vorschriften gemacht - und die meisten würden die Vorschriften auch gern ändern.
Sprechen Sie doch mal mit der Schulministerin ihres Vertrauens, evtl kann die das beschleunigen...
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Re: Impfstatus Corona-Schutzimpfung
Als MA an einem Gymnasium haben Sie sicher schon mal davon gehört, dass wir in einem Rechtsstaat leben. D.h. hier gelten Gesetze.Schlueter hat geschrieben: ↑Dienstag 18. Januar 2022, 14:56 Es ist mir überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Masern-Impfung in Schild gespeichert werden darf und eine andere Impfung nicht.
Außerdem sind diese Daten so wie die Noten geschützt und es gibt klare Berechigungen, wer diese einsehen darf.
Die Impfpflicht sowie die zugehörige Auskunftpflicht ist bei Masern gesetzlich geregelt!!! Die Medien berichten täglich darüber, dass um die Pflicht zur Coronaschutzimpfung gerungen wird. Wie Sie richtig feststellen, gibt es klare Berechtigungen, wer die Daten zu Corona einsehen darf. Die Schule gehört (noch) nicht dazu!
Mit der schriftlichen Einwilligung der Betroffenen dürfen Sie alles speichern. Bei der geringsten Benachteiligung eines Verweigerers (auch vermeintliche) stehen Sie vor dem Kadi. Hier geht es nicht um eine Ordnungswidrigkeit!!! Ich empfehle, vor gewagten Aktionen den Anwalt Ihres Vertrauens zu befragen.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
Pensionist