Guten Morgen,
normalerweise verwalten wir den HSU-Unterricht unserer Schüler nicht.
Lediglich auf den Zeugnis kommt dann die Bemerkung.
Jetzt hat uns allerdings das Schulamt aufgefordert, die Schüler zu nennen, die an unserer Schule am HSU-Unterricht teilnehmen.
Die Schüler besuchen an verschiedenen, anderen Schulen, den Herkunft sprachlichen Unterricht.
Die Abfrage ereilte uns nun zum ersten Mal.
Gibt es in Schild eine Möglichkeit den Herkunftsprachlichen-Unterricht einzutragen, der dann auch gefiltert werden kann?
Mit freundlichen Grüßen
S. Kurpas
Anne-Frank-Gesamtschule
Sekretariat
HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Wir haben eine Vermerkart HSU eingerichtet. Dann kann die Teilnahme unter Laufbahninfo eingegeben werden. Filtern geht dann über Filter I --> Weitere Daten.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Schöne Pfingsten!
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Schöne Pfingsten!
Re: HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Guten Tag, die Fächer müssen eigentlich als "weiterer Unterricht" (Kursart ZUV) mit Note auf dem Zeugnis ausgegeben werden. Auf das Fach kann man dann natürlich auch filtern.
mfG, D.Jakel
- Raffenberg
- Beiträge: 2211
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Hallo Herr Jakel,
die Bestimmungen zum HSU-Unterricht sind in den letzten Jahren so oft angepasst worden, dass ich zur Sicherheit erst einmal in den aktuellen Paragraphen nachgeschlagen habe. Ich hatte auch im Hinterkopf, dass HSU-Noten als ZUV-Fachnoten vergeben werden, zumal es hierfür auch ASD-Fächer in der Fächertabelle gibt. Im aktuellen Text heißt es aber:
. .
Man benötigt scheinbar nur noch die Bemerkung und die Bescheinigung wird auch nur noch ausgeteilt, wenn eine Prüfung in einer bestimmten Qualität absolviert wurde. Damit entfällt die schicke Filterung über Kurse, so dass die oben genannten Vermerke, oder schülerindividuelle Gruppen die beste Filtermöglichkeit bleiben.
die Bestimmungen zum HSU-Unterricht sind in den letzten Jahren so oft angepasst worden, dass ich zur Sicherheit erst einmal in den aktuellen Paragraphen nachgeschlagen habe. Ich hatte auch im Hinterkopf, dass HSU-Noten als ZUV-Fachnoten vergeben werden, zumal es hierfür auch ASD-Fächer in der Fächertabelle gibt. Im aktuellen Text heißt es aber:
. .
Man benötigt scheinbar nur noch die Bemerkung und die Bescheinigung wird auch nur noch ausgeteilt, wenn eine Prüfung in einer bestimmten Qualität absolviert wurde. Damit entfällt die schicke Filterung über Kurse, so dass die oben genannten Vermerke, oder schülerindividuelle Gruppen die beste Filtermöglichkeit bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
Re: HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Hallo Herr Raffenberg, stimmt, da ist im letzten Halbjahr ein neuer Erlass gekommen. Trotzdem würde ich weiterhin so verfahren, die Note unter den Leistungsdaten als "weiterer Unterricht" aufzunehmen und den Text dann im Zeugnis mit einer entsprechende Programmierung umzusetzen.
Nebenbei hatte ich dazu dieser Tage einen interessanten Diskurs mit der Schulaufsicht zur Sprachprüfung im HSU:
50% der Note der Sprachprüfung werden über die Note im Unterricht "erwirtschaftet".
Wer also dort mindestens mit der Note "befriedigend" vorbenotet ist, braucht zur Sprachprüfung nicht einmal anzutreten und besteht die Sprachprüfung trozdem, obwohl sie gar nicht absolviert wurde. In einem Fall wurde die Prüfungsleistung komplett verweigert. Auf der Bescheinigung steht dann trotzdem, dass die Sprachprüfung mit der Note "ausreichend" abgeschlossen wurde.
Wenn man aber die Bestimmungen zur Durchführung der Sprachprüfung selbst anschaut, hat man es mit Regeln wie im Abitur zu tun.
Nebenbei hatte ich dazu dieser Tage einen interessanten Diskurs mit der Schulaufsicht zur Sprachprüfung im HSU:
50% der Note der Sprachprüfung werden über die Note im Unterricht "erwirtschaftet".
Wer also dort mindestens mit der Note "befriedigend" vorbenotet ist, braucht zur Sprachprüfung nicht einmal anzutreten und besteht die Sprachprüfung trozdem, obwohl sie gar nicht absolviert wurde. In einem Fall wurde die Prüfungsleistung komplett verweigert. Auf der Bescheinigung steht dann trotzdem, dass die Sprachprüfung mit der Note "ausreichend" abgeschlossen wurde.
Wenn man aber die Bestimmungen zur Durchführung der Sprachprüfung selbst anschaut, hat man es mit Regeln wie im Abitur zu tun.
mfG, D.Jakel
- Raffenberg
- Beiträge: 2211
- Registriert: Dienstag 25. September 2018, 15:22
- Schulform: Gymnasium
- Kontaktdaten:
Re: HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Mich zermürben die Regelungen zum HSU regelmäßig - sowohl inhaltlich, als auch in der Umsetzung und Verwaltung.D.Jakel hat geschrieben: ↑Freitag 21. Mai 2021, 11:12 Nebenbei hatte ich dazu dieser Tage einen interessanten Diskurs mit der Schulaufsicht zur Sprachprüfung im HSU:
50% der Note der Sprachprüfung werden über die Note im Unterricht "erwirtschaftet".
Wer also dort mindestens mit der Note "befriedigend" vorbenotet ist, braucht zur Sprachprüfung nicht einmal anzutreten und besteht die Sprachprüfung trozdem, obwohl sie gar nicht absolviert wurde. In einem Fall wurde die Prüfungsleistung komplett verweigert. Auf der Bescheinigung steht dann trotzdem, dass die Sprachprüfung mit der Note "ausreichend" abgeschlossen wurde.
Wenn man aber die Bestimmungen zur Durchführung der Sprachprüfung selbst anschaut, hat man es mit Regeln wie im Abitur zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
-
- Beiträge: 769
- Registriert: Sonntag 19. Mai 2019, 19:53
- Schulform: Gesamtschule
Re: HSU-Unterricht, Eingabe in Schild
Hallo zusammen,
Zumindest an der Hauptschule ist der HSU aber bereits länger (seit mehreren Jahren) als Bemerkung zu vermerken.
Das Verfahren den Unterricht als zuv Note auf dem Zeugnis zu vermerken, wäre schön und einfach - entspricht jedoch nicht den Vorgaben. Selbst eine ergänzende Bemerkung wäre ja leider nicht ganz korrekt.
Ich habe mich bei unseren verwendeten Formularen einmal die Mühe gemacht, die zuv-Note zu filtern und dann (zumindest bei der Mehrheit unserer Schüler) korrekt aus Bemerkung auszugeben.
Dazu waren aber ein paar Sachen an der Programmierung zu ändern.
Wenn dazu Bedarf besteht, könnte ich das noch einmal raussuchen und den geänderten Code einstellen.
Edith:
viewtopic.php?p=3898#p3898
Hier wurde das bereits besprochen und die Änderungen am Formular können nachzuvollzogen werden.
Gilt allerdings nur für die damals verwendeten Formulare.
Zumindest an der Hauptschule ist der HSU aber bereits länger (seit mehreren Jahren) als Bemerkung zu vermerken.
Das Verfahren den Unterricht als zuv Note auf dem Zeugnis zu vermerken, wäre schön und einfach - entspricht jedoch nicht den Vorgaben. Selbst eine ergänzende Bemerkung wäre ja leider nicht ganz korrekt.
Ich habe mich bei unseren verwendeten Formularen einmal die Mühe gemacht, die zuv-Note zu filtern und dann (zumindest bei der Mehrheit unserer Schüler) korrekt aus Bemerkung auszugeben.
Dazu waren aber ein paar Sachen an der Programmierung zu ändern.
Wenn dazu Bedarf besteht, könnte ich das noch einmal raussuchen und den geänderten Code einstellen.
Edith:
viewtopic.php?p=3898#p3898
Hier wurde das bereits besprochen und die Änderungen am Formular können nachzuvollzogen werden.
Gilt allerdings nur für die damals verwendeten Formulare.