Masernimpfung

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WJohannsen
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Re: Masernimpfung

Beitrag von WJohannsen »

Von der Medienberatung NRW habe ich auf Anfrage folgende Aussage erhalten, die wiederum auf einer Aussage des für den Datenschutz zuständigen Referats im Schulministerium beruht:
[...]die Schaffung einer Rechtsgrundlage durch Verankerung des Datums in VO-DV I / II [sei] nicht erforderlich. Rechtsgrundlage stelle hier nämlich nicht das Schulgesetz dar, sondern das Infektionsschutzgesetz ("Nachweise nach § 20 Abs. 9 und 10") - die Datenverarbeitung an Schulen ist ja legitimiert über das Schulgesetz oder andere Rechtsvorschriften (vgl. §§120 -122 SchulG NRW).

Das bedeutet, dass die Entgegennahme und Übermittlung des Impfstatus [...] nicht nur zugelassen, sondern verpflichtend per Bundesgesetz geregelt ist. Bei einer höherrangigen Verpflichtung ist keine landes- oder bereichsspezifische Legitimierung mehr erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
M. Plümper
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Re: Masernimpfung

Beitrag von M. Plümper »

Danke für die Weitergabe der Information.
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Jochen Torspecken
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Re: Masernimpfung

Beitrag von Jochen Torspecken »

Da im Gesetz geregelt ist, dass später (bei Schulwechseln) auch eine Bestätigung der abgebenden Einrichtung ausreicht, dass die Bescheinigung vorgelegen hat, sollte man über eine einheitliche Handhabung ("Haken" in SchILD ohne Zweckentfremdung der DSGVO-Reiter) nachdenken, die dann auch über die Schnittstelle übergeben werden kann.
___________________
Jochen Torspecken
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tobias.kemper
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Re: Masernimpfung

Beitrag von tobias.kemper »

WJohannsen hat geschrieben: Donnerstag 27. Februar 2020, 18:52 Von der Medienberatung NRW habe ich auf Anfrage folgende Aussage erhalten, die wiederum auf einer Aussage des für den Datenschutz zuständigen Referats im Schulministerium beruht:
[...]die Schaffung einer Rechtsgrundlage durch Verankerung des Datums in VO-DV I / II [sei] nicht erforderlich. Rechtsgrundlage stelle hier nämlich nicht das Schulgesetz dar, sondern das Infektionsschutzgesetz ("Nachweise nach § 20 Abs. 9 und 10") - die Datenverarbeitung an Schulen ist ja legitimiert über das Schulgesetz oder andere Rechtsvorschriften (vgl. §§120 -122 SchulG NRW).
Das bedeutet, dass die Entgegennahme und Übermittlung des Impfstatus [...] nicht nur zugelassen, sondern verpflichtend per Bundesgesetz geregelt ist. Bei einer höherrangigen Verpflichtung ist keine landes- oder bereichsspezifische Legitimierung mehr erforderlich.
Guten Morgen,
dass wir die Daten grundsätzlich erheben müssen und damit auch dürfen, ist das eine. Das andere, was hier nicht in angesprochen ist, aber schon mal früher thematisiert wurde, ist die Frage, ob es sich beim Impfstatus um medizinische Informationen handelt, die nicht digital verarbeitet werden dürfen oder nicht.
Ich persönlich würde die Information "Nachweis über Impfstatus ist vorgelegt worden" Ja/Nein nicht als eine medizinische Information im engeren Sinne verstehen, weil ja nicht gespeichert wird, ob jemand geimpft ist, die Krankheit durchgemacht hat und über einen entsprechenden Antikörpertiter verfügt oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Daher scheint es mir unproblematisch zu sein, eine Ja-Nein-Information in Schild zu speichern. Sehen das die geschätzten Kolleginnen und Kollegen auch so? (realisierbar über den DSGVO-Reiter?)

Viele Grüße

Tobias Kemper
WJohannsen
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Re: Masernimpfung

Beitrag von WJohannsen »

Die Aussage der Medienberatung beinhaltete nicht nur die Erhebung, sondern insbesondere die Verarbeitung dieser Daten, legitimiert durch höherrangige Rechtsvorschriften. Daher sollte es hier kein Problem darstellen, die Speicherung zu ermöglichen - zumal das Land ja scheinbar bewusst bislang darauf verzichtet hat, die Erhebung an andere Stellen (Gesundheitsamt) zu deligieren.
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
tobias.kemper
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Re: Masernimpfung

Beitrag von tobias.kemper »

WJohannsen hat geschrieben: Montag 2. März 2020, 10:10 Die Aussage der Medienberatung beinhaltete nicht nur die Erhebung, sondern insbesondere die Verarbeitung dieser Daten
Schon richtig, aber es ist nicht ausdrücklich von digitaler Verarbeitung die Rede. Oder ist "Verarbeitung" immer zwangsläufig eine digitale? Daher die Nachfrage.

Viele Grüße
Tobias A. Kemper
WJohannsen
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Re: Masernimpfung

Beitrag von WJohannsen »

Nach meiner Interpretation der VO-DV I auch digital.
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Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
tobias.kemper
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Re: Masernimpfung

Beitrag von tobias.kemper »

§ 1, Abs. 2: "Die nicht für die automatisierte Datenverarbeitung zugelassenen Daten (… über gesundheitliche Auffälligkeiten … Ergebnisse aus … ärztlichen Untersuchungen) …"
Nach meinem Verständnis ist die Information: Nachweis liegt vor ja/nein nicht eingeschränkt, aber der Impftiter ist auch das Ergebnis von "ärztlichen Untersuchungen".
WJohannsen
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Re: Masernimpfung

Beitrag von WJohannsen »

"... diese Verordnung oder andere Rechtsvorschriften ..."
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
HeikoHoch
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Re: Masernimpfung

Beitrag von HeikoHoch »

Wie sieht es nun aus, gibt es nun ein entsprechendes Feld für den Impfschutz?
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