Vorschlag: Man sollte die Schnittstelle SchILD-NRW (entweder die Basisdaten oder Zusatzdaten) um den Eintrag für die Masern-Impfung ergänzen. Damit könnte diese Information bei der Datenübergabe von Schule zu Schule oder auch aus/nach SchülerOnline weitergegeben werden und es muss nicht jede Schule die Impfpässe erneut kontrollieren.
Oder ist das schon drin und ich habe es übersehen?
Schnittstelle erweitern um Masern
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Jochen Torspecken
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Ich möchte dieses Thema noch einmal ansprechen. Die Schnittstelle in Schild ist anscheinend nicht um die Eintragung der Masern-Impfung ergänzt worden. Jedenfalls habe ich in Schüler-online solch ein Datenfeld nicht gesehen. Ist das irgendwie für die Zukunft angedacht oder darf dieses Feld nicht exportiert werden? Wenn es ginge, würde das den Nachfolgeschulen viel Arbeit ersparen.
Ute Häger
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Re: Schnittstelle erweitern um Masern
Hmmmm - In § 20 (9) IfSG wird die WendungJochen Torspecken hat geschrieben: ↑Freitag 25. September 2020, 07:21 ... und es muss nicht jede Schule die Impfpässe erneut kontrollieren.
...
in Bezug auf Schüler*innen und Lehrer*innen benutzt. Jede Schulleitung ist für die eigene Einrichtung verantwortlich....haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen: ...
Eine solche Datenübermittlung ist weder im IfSG noch in den VO-DV I und II vorgesehen. Nach § 20 (9) Pkt. 3 dürfte die vorherige Einrichtung einer betroffenen Person den Impfschutz bescheinigen:
Ob dies mit einem Häkchen in einem Programm geschehen könnte, müssen Rechtsgelehrte entscheiden.3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
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