Wochenweise Abrechnung bei Teilzeitkräften

Fragen, Hinweise zum Thema Mehrarbeitsabrechnung zum LBV

Moderator: Blomeyer

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A.Stavenhagen
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Wochenweise Abrechnung bei Teilzeitkräften

Beitrag von A.Stavenhagen »

Hallo!

Laut dem Merkblatt zur Mehrarbeitsabrechnung muss bei Teilzeitkräften die Überschreitung der Soll-Stundenzahl jeweils Wochenweise geprüft werden.
(https://www.brd.nrw.de/schule/personala ... arbeit.pdf Seite 6 VIII).
MA2LBV scheint dies nicht zu leisten, sondern Mehrarbeitsstunden mit Entfallsstunden aus dem Gesamtmonat gegen zu rechnen. Dies Scheint mir nicht korrekt.

Bsp.: Eine Teilzeitkraft mit 21 Sollstunden gibt in der ersten Aprilwoche zwei zusätzliche Vertretungsstunden, ohne Ausfall.
In der zweiten Aprilwoche gibt sie eine weitere Zusatzstunde und ihr entfallen drei, weil die Abiturienten am letzten Schultag das Unterrichten unmöglich machen.
Laut des Merkblattes dürften die drei Entfallsstunden einer Teilzeitkraft nicht abgezogen werden, da dies außerhalb ihres Einflusses steht.
Und selbst Ausfallstunden, die abgezogen werden dürften, dürften nicht gegen die Vertretungsstunden aus der ersten Woche gegengerechnet werden.

Welche Eigenschaften muss ein Absenzgrund haben (in Untis) damit die Stunden Teilzeitkräften nicht abgezogen werden und wie lässt sich wie wochenweise Abrechnung realisieren?

Mfg
A. Stavenhagen
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Blomeyer
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Re: Wochenweise Abrechnung bei Teilzeitkräften

Beitrag von Blomeyer »

A.Stavenhagen hat geschrieben: Freitag 4. Oktober 2019, 15:17 ... Laut dem Merkblatt zur Mehrarbeitsabrechnung muss bei Teilzeitkräften die Überschreitung der Soll-Stundenzahl jeweils Wochenweise geprüft werden.
(https://www.brd.nrw.de/schule/personala ... arbeit.pdf Seite 6 VIII).
MA2LBV scheint dies nicht zu leisten, sondern Mehrarbeitsstunden mit Entfallsstunden aus dem Gesamtmonat gegen zu rechnen. Dies Scheint mir nicht korrekt.
Das ist richtig. Zurzeit ist das Programm lediglich eine Ausfüllhilfe für das LBV-Formular.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Blomeyer
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