Einer Kollegin wurde ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen, da sie gegen Röteln "keinen Schutz" hat. Wir trage ich diese Fehlzeiten in GPC ein?
Es sind ja keine Mutterschutzzeiten, also als "Krankmeldungen ohne ärztliches Attest", da uns kein seperates Attest vorliegt, sondern "nur" das Verbot Seitens der Dienststelle?
Vielen Dank für die Unterstützung bereits im Voraus.
Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Moderator: M. Klein
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Re: Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Hallo!
Behandeln Sie diesen Fall bitte genau wie eine Mutterschutzzeit, also legen Sie für diesen Zeitraum Wochenunterrichtstage an, bei denen an allen Tagen die Häkchen entfernt sind. Es besteht also keine Unterrichtsverpflichtung. Als Abwesenheitsgrund tragen Sie dann "Mutterschutz" ein. Da der Grund "Beschäftigungsverbot" fehlt, ist dieses Verfahren am plausibelsten und soll daher angewendet werden. Diese Auskunft habe ich jedenfalls auf meine Anfrage in dieser Sache einmal erhalten und gebe sie daher auch so an die Schulen, die mich deswegen anrufen, weiter.
Behandeln Sie diesen Fall bitte genau wie eine Mutterschutzzeit, also legen Sie für diesen Zeitraum Wochenunterrichtstage an, bei denen an allen Tagen die Häkchen entfernt sind. Es besteht also keine Unterrichtsverpflichtung. Als Abwesenheitsgrund tragen Sie dann "Mutterschutz" ein. Da der Grund "Beschäftigungsverbot" fehlt, ist dieses Verfahren am plausibelsten und soll daher angewendet werden. Diese Auskunft habe ich jedenfalls auf meine Anfrage in dieser Sache einmal erhalten und gebe sie daher auch so an die Schulen, die mich deswegen anrufen, weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Christian Barth
ADV-Koordinator
Dez. 46 Bezirksregierung Münster
0251-411 3354
bjoern.barth@brms.nrw.de
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