nochmal Beschäftigungsverbot

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Moderator: M. Klein

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promenadenschule
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nochmal Beschäftigungsverbot

Beitrag von promenadenschule »

Guten Tag,

eine Kollegin, die offiziell am 01.02.2021 bei uns anfangen sollte, war direkt schwanger mit Beschäftigungsverbot. Wir sind auch nicht ihre Stammschule.
Mittlerweile ist das Beschäftigungsverbot aufgehoben, sie darf aber derzeit aufgrund der aktuellen Situation nicht an der Schule präsent sein, sondern nur im Distanzunterricht unterrichten. Wie gebe ich dies in GPC ein ?

Vielen Dank für eine Kurze Info !!

Freundliche Grüße aus Jülich

J. Hennes
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Blomeyer
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Re: nochmal Beschäftigungsverbot

Beitrag von Blomeyer »

promenadenschule hat geschrieben: Freitag 19. Februar 2021, 10:10 Wie gebe ich dies in GPC ein ?
... gar nicht, denn die Kollegin ist ja nicht krankgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Blomeyer
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