Krank während der Wiedereingliederung

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Rebekka S.
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Krank während der Wiedereingliederung

Beitrag von Rebekka S. »

Hallo zusammen!
Ich bin immer nicht sicher, wie ich die Kolleg*innen in GPC eintragen muss, die während der Wiedereingliederung krank sind.

Meines Wissens nach, sind Kolleg*innen während der Wiedereingliederung noch krank, wenn sie nur mit ein paar Stunden da sind.
Wenn ich dann allerdings für die gesamte Wiedereingliederungszeit Krankentage eintrage, kommt doch viel zu schnell eine neue BEM Meldung, oder?

Und noch wichtiger: Wenn jemand während der Wiedereingliederung krank ist, muss man das ja direkt der Bezirksregierung melden. Nur WIE?
Gibt es dafür ein spezielles Formular?

Und wenn die Kolleg*innen durch die Wiedereingliederung in GPC eh schon als krank eingetragen sind, wie kann ich dann eintragen, dass sie an dem Tag wirklich fehlen?

Über eine Antwort oder einen Hinweis wo ich noch nachlesen kann wäre ich sehr dankbar!

Lieben Gruß
Rebekka
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Blomeyer
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Re: Krank während der Wiedereingliederung

Beitrag von Blomeyer »

Hallo!
Rebekka S. hat geschrieben: Mittwoch 25. Mai 2022, 09:44 Meines Wissens nach, sind Kolleg*innen während der Wiedereingliederung noch krank, wenn sie nur mit ein paar Stunden da sind.
Wenn ich dann allerdings für die gesamte Wiedereingliederungszeit Krankentage eintrage, kommt doch viel zu schnell eine neue BEM Meldung, oder?
eine verbindliche Antwort kann/darf nur die zuständige Fachabteilung im MSB erteilen (Ref. 225). Sie erreichen die Fachabteilung mit der folgenden Mail-Adresse gpc@msb.nrw.de
Rebekka S. hat geschrieben: Mittwoch 25. Mai 2022, 09:44 Und noch wichtiger: Wenn jemand während der Wiedereingliederung krank ist, muss man das ja direkt der Bezirksregierung melden. Nur WIE?
Gibt es dafür ein spezielles Formular?
Das geht formlos. Hauptsache, die zuständige Dienstaufsicht ist informiert.
Rebekka S. hat geschrieben: Mittwoch 25. Mai 2022, 09:44 Und wenn die Kolleg*innen durch die Wiedereingliederung in GPC eh schon als krank eingetragen sind, wie kann ich dann eintragen, dass sie an dem Tag wirklich fehlen?
Genau genommen müssen Sie die Wiedereingliederung unterbrechen und in dieser Zeit einen neuen Grund einpflegen.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Blomeyer
Mail: ub@schulorga.de
Mobil: 0151 5289 2490
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