Änderung des Rechtsverhältnisses

Fragen, Hinweise zum Thema Gesundheitsstatistik

Moderator: M. Klein

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herrmann
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Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von herrmann »

Das Rechtsverhältnis ändert sich von angestellt zu verbeamtet. Wie kann diese Änderung bei GPC angezeigt werden?
Gruß,
Rudolf Herrmann
M. Klein
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von M. Klein »

In der Bedienungsanleitung im Kapitel 9.1.1 wird der Dialog zur Stammdaten-Eingabe und -Änderung beschrieben:
https://schulverwaltungsprogramme.msb.n ... eitung.pdf
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Manuel Klein

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herrmann
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von herrmann »

Sehr geehrter Herr Klein,

der Verweis auf das Handbuch ist für mich wenig hilfreich. Dort findet sich meines Wissens kein Hinweis darauf, wie mein Problem zu lösen sei. Eine Unterstützumg unserer (zusätzlichen) Aufgaben hinsichtlich einer Datenerhebung für das Land stelle ich mir eigentlich anders vor.

MfG,
Rudolf Herrmann
M. Klein
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von M. Klein »

herrmann hat geschrieben: Donnerstag 17. Februar 2022, 11:05 Dort findet sich meines Wissens kein Hinweis darauf, wie mein Problem zu lösen sei.
Hallo Herr Herrmann,

dann kann es sein, dass wir bei dem Problem vielleicht noch aneinander vorbeireden. Ich hatte verstanden, Sie möchten bei einer Lehrkraft in GPC das Rechtsverhältnis von angestellt auf Beamte(r) ändern. Ich wollte Sie mit dem Hinweis auf das Handbuch nicht ins Leere laufen lassen, sondern Ihnen behilflich sein, und hatte daher das passende Kapitel herausgesucht, in dem genau das Bearbeiten der Stammdaten (dazu gehört das Rechtsverhältnis) mit einem Screenshot beschrieben wird (S. 30). Möchten Sie einmal hineinschauen, ob das Ihr Problem löst, oder andernfalls Ihr Probelm noch einmal genauer eingrenzen?
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Manuel Klein

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herrmann
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von herrmann »

Hallo Herr Klein,

offenbar habe ich mein Problem nicht transparent genug dargestellt, entschuldigen Sie das bitte.
Folgender Sachverhalt:
Kollege x ist von Februar bis Mai angestellt. Ab August bekommt er einen neuen Vertrag, Laufzeit ein Jahr. Im Oktober nimmt er das Angebot einer Vorgriffseinstellung an und wird damit zum Beamten auf Probe.
Damit ergeben sich zwei Probleme:
1. GPC meldet wegen der Vertragspause einen Fehler in den Wochenarbeitstagen.
2. Wie ändere ich das Rechtsverhältnis in der laufenen Tätigkeit des Kollegen? Eine Änderung würde doch auch das Verhältnis umstellen, als dies noch gar nicht der Fall war.

Vielen Dank,
Rudolf Herrmann
M. Klein
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von M. Klein »

Hallo Herr Herrmann,

danke für die Erläuterung, jetzt habe ich das Problem besser verstanden!

Zunächst zu Frage 2:

Tragen Sie das Rechtsverhältnis ein, das am Ende des Statisikzeitraums gültig war - d.h. also hier "Beamte auf Probe". Dass zuvor auch andere Rechtsverhältnisse gültig waren, wird in dieser Statistik nicht erhoben; die Person geht als Beamter in diese Statistik ein.

Dann zu Frage 1:

Hier hängt die Antwort davon ab, welche Art Angestellte/r hier zutraf. Unterschieden werden muss zwischen "Angestellte, befristet (TVL)" und "Angestellte, nicht TVL-Vertrag" [die dritte Variante "Angestellte, unbefristet (TVL-Vertrag)" trifft nach Ihrer Schilderung ja nicht zu, wäre aber in der nun folgenden Unterscheidung, statistikrelevant ja/nein, zu behandeln wie befristet-TVL].

- Nur der erste dieser beiden Fälle, "Angestellte befristet (TVL)", ist für diese Statistik relevant. Beheben Sie die Fehlermeldung in den Unterrichtszeiträumen aufgrund der Unterbrechung dann, indem sie einen Unterrichtszeitraum ohne Unterrichtswochentage genau zwischen den beiden Verträgen einfügen (Mai-August).

- Der zweite Fall würde das Bild ändern: Fanden die Anstellungen im Rechtsverhältnis "Angestellte, nicht TVL-Vertrag" statt, dann liegt hier ein Rechtsverhältnis vor, das nicht in der Krankenstatistik erfasst wird. In diesem Fall könnten Sie das technisch am besten lösen, indem die Person in GPC überhaupt erst ab ihrer Verbeamtung auftaucht, d.h. Sie legen nur einen Unterrichtszeitraum an, der im Oktober beginnt.

(Evtl. kämen noch Vermischungen dieser beiden Fälle in Betracht, falls die erste Anstellung nicht TVL war und die zweite schon, aber das halte ich nicht für wahrscheinlich.)
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Manuel Klein

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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von herrmann »

Hallo Herr Klein,

danke für die rasche Antwort.
Letzte Frage zu dem Problem: Sind Referendare, wenn sie nach der Ausbildung befristet angestellt werden, rückwirkend niemals Beamte auf Probe gewesen?


Gruß,
Rudolf Herrmann
M. Klein
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von M. Klein »

Hallo Herr Herrmann,

ja, aus Sicht von GPC, genauer gesagt der Krankenstatistik sind Ihre Referendare in dem Statistikjahr, an dessen Ende sie Inhaber eines Vertretungsvertrages (Voraussetzung: TVL s.o.) sind, sozusagen 'nie' (nur in dem Jahr nicht) Beamte auf Widerruf gewesen. In die Erhebung ein Jahr zuvor hingegen sind sie als Beamte auf Widerruf eingegangen. (Aber zwischen diesen beiden Einreichungen wird natürlich keine personenbezogene Verknüpfung hergestellt, da es ja nur um anonyme Summendaten geht.)
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Manuel Klein

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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von Raffenberg »

Hallo Herr Klein,
da die Krankenzeiten der Referendare in den Ausbildungsseminaren und nicht in den Schulen erfasst werden, müssten die Schulen doch eigentlich gar nichts berücksichtigen. Andernfalls müsste man sich ja die gleichen Gedanken bei Abordnungen oder Schulwechsel machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Re: Änderung des Rechtsverhältnisses

Beitrag von M. Klein »

Grundsätzlich werden Personen in GPC dort eingetragen, wo ihr Unterricht stattfindet.

Bei Voll-Abordnungen also nicht an der Stammschule (hier höchstens mit einem Unterrichtszeitraum ohne Tage, um die richtige Personenanzahl zu erreichen), sondern an der Einsatzschule, bei Teil-Abordnungen an beiden Schulen mit den jeweiligen Unterrichtstagen, die an der Schule stattfinden. (Diese Vorgehensweise erspart es der Einsatzschule hier Krankheitstage an die Stammschule zu melden, was sie müsste, wenn die Stammschule allein für die Eingabe verantwortlich wäre.)

Auf Referendare übertragen heißt das: Sie werden in GPC an der Schule geführt, wo ihr Unterricht stattfindet (obwohl das ZfsL ihre Stammdienststelle ist).
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Manuel Klein

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