Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Klarstellung habe ich die Frage, ob (und gegebenenfalls wie) ein Kollege in GPC einzutragen ist, bei dem eine Coronainfektion nachgewiesen wird und der deshalb zu Hause in Quarantäne bleiben muss.
Ist der Kollegen an Corona erkrankt, also in GPC einzutragen, oder nicht? Das kann ja nicht davon abhängen, ob der Kollegen Symptome hat oder nicht...?!
Vielen Dank für eine kurze Klarstellung.
Nachgewiesene Coronainfektion
Moderator: M. Klein
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Nachgewiesene Coronainfektion
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
Wenn jemand Windpocken hat, ist er auch erkrankt - unabhängig davon, ob er nur schlapp ist oder wie ein Streuselkuchen aussieht. ,-)
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
..also inGPC eintragen "mit Attest"? Ist die Quarantäneordnung also quasi "ein Attest"?GE Schwerte hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. November 2021, 11:38 Wenn jemand Windpocken hat, ist er auch erkrankt - unabhängig davon, ob er nur schlapp ist oder wie ein Streuselkuchen aussieht. ,-)
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
Hallo Herr Höbig,
die Statistik möchte bescheinigte und unbescheinigte Fehlzeiten erfassen. Eine behördliche Quarantäneanordnung ist eine so was von bescheinigte Fehlzeit. Völlig unabhängig von der "Erkrankung" kann sie auch enge Kontakte des Infizierten betreffen.
die Statistik möchte bescheinigte und unbescheinigte Fehlzeiten erfassen. Eine behördliche Quarantäneanordnung ist eine so was von bescheinigte Fehlzeit. Völlig unabhängig von der "Erkrankung" kann sie auch enge Kontakte des Infizierten betreffen.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist
Ottmar Tusch
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
Zu unterscheiden sind die Maßnahmen
1.) Isolierung (bei nachgewiesener Infektion)
und
2.) Quarantäne (als Kontaktperson)
(siehe auch https://www.mags.nrw/pressemitteilung/n ... nfektionen)
Nur Punkt 1 kommt für krankheitsbedingtes Fehlen in Betracht. Die Ausstellung des Attestes/der AU liegt in der Verantwortung des Arztes/der Ärztin. Liegt diese/s vor, wählen Sie "Krankmeldung mit Attest". Stellt der Arzt/die Ärztin (etwa weil keine Symptome vorliegen) keine AU/kein Attest aus, ist der/die Beschäftigte nicht krankgemeldet und in GPC so zu behandeln wie unter Punkt 2.
Punkt 2 stellt kein krankheitsbedingtes Fehlen dar und kann daher in GPC nur wie anderes Fehlen ohne Krankheit (z.B. Elternzeit) abgebildet werden, d.h. keine Krankheitstage + ein Unterrichtszeitraum ohne angehakte Wochentage bzw. mit Markierung der Wochentage, an denen die Person Distanzunterricht erteilt.
(siehe auch viewtopic.php?f=54&t=2448)
1.) Isolierung (bei nachgewiesener Infektion)
und
2.) Quarantäne (als Kontaktperson)
(siehe auch https://www.mags.nrw/pressemitteilung/n ... nfektionen)
Nur Punkt 1 kommt für krankheitsbedingtes Fehlen in Betracht. Die Ausstellung des Attestes/der AU liegt in der Verantwortung des Arztes/der Ärztin. Liegt diese/s vor, wählen Sie "Krankmeldung mit Attest". Stellt der Arzt/die Ärztin (etwa weil keine Symptome vorliegen) keine AU/kein Attest aus, ist der/die Beschäftigte nicht krankgemeldet und in GPC so zu behandeln wie unter Punkt 2.
Punkt 2 stellt kein krankheitsbedingtes Fehlen dar und kann daher in GPC nur wie anderes Fehlen ohne Krankheit (z.B. Elternzeit) abgebildet werden, d.h. keine Krankheitstage + ein Unterrichtszeitraum ohne angehakte Wochentage bzw. mit Markierung der Wochentage, an denen die Person Distanzunterricht erteilt.
(siehe auch viewtopic.php?f=54&t=2448)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Manuel Klein
Referat 135
IT-Unterstützung von Verfahren, Kompetenzzentrum Web-Anwendungen
Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
Sehr geehrter Herr Klein,
also muss für alle anderen Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt sind, doch der Haken an den Wochenarbeitstagen rausgenommen werden ?? Habe ich das richtig verstanden ? Ich habe bisher z. B. Krankenheiten des Kindes oder Quarantäne des Kindes überhaupt nicht in GPC berücksichtig - so wurde mir das mal erklärt. Kollege nicht krank - also anderer Grund für Abwesenheit = in GPC ist nichts einzutragen.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
J. Hennes
also muss für alle anderen Fehlzeiten, die nicht krankheitsbedingt sind, doch der Haken an den Wochenarbeitstagen rausgenommen werden ?? Habe ich das richtig verstanden ? Ich habe bisher z. B. Krankenheiten des Kindes oder Quarantäne des Kindes überhaupt nicht in GPC berücksichtig - so wurde mir das mal erklärt. Kollege nicht krank - also anderer Grund für Abwesenheit = in GPC ist nichts einzutragen.
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.
Viele Grüße
J. Hennes
- Raffenberg
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
Ich halte die Aussage im viewtopic.php?f=54&t=2448 für nicht richtig. Die UV und der Stundenplan werden durch die Quarantäne einer Lehrkraft nicht geändert. Der Unterricht wird nur vertreten. Früher wurden bei den Krankenstandsmeldungen nur Lehrer erfasst, die Krank waren. Sonst nichts. Meiner Meinung nach ist für eine Lehrkraft in Quarantäne in GPC gar nichts einzutragen, sondern nur bei Isolierung. Ein Vergleich mit Mutterschutzzeiten hinkt hier meiner Meinung nach.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
Jens Raffenberg
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Re: Nachgewiesene Coronainfektion
Wir handhaben das genauso, wie Herr Raffenberg es geschrieben hat. In GPC wird nur etwas eingetragen, wenn der Kollege auch wirklich (wegen Symptomen) krankgeschrieben wird, also ein Attest vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Michael Höbig
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