Eintragungen während der Corona - Lockdownphase

FAQ – Häufig gestellte Fragen (Nur – Lese – Forum)

Moderator: M. Klein

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Blomeyer
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Eintragungen während der Corona - Lockdownphase

Beitrag von Blomeyer »

  • Mit der Software Gesundheitsstatistik per PC (GPC) werden von den Schulen für jede Lehrkraft zum einen die jährlich zu erteilenden Unterrichtstage und zum anderen die hierauf entfallenden Krankheitstage erfasst.
  • Um den Aufwand für jede Schule so gering wie möglich zu halten, kann das angeordnete Ruhen des Unterrichts ab dem 16. März 2020 als zusätzlicher individueller Ferientermin in GPC aufgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass dieser Zeitraum die Jahresstatistik nicht verfälscht.
  • Gleiches gilt für Zeiträume der Schließung von Schulen durch örtlich zuständige Ordnungsbehörden oder Gesundheitsämter.
  • Nach Ablauf eines für die gesamte Schule geltenden Unterrichtsverbotes bleibt es dabei, dass Zeiten eines geltenden Beschäftigungsverbotes weder als Unterrichtstag noch als Krankheitstag erfasst werden.
  • Ein Einsatz außerhalb der Stammschule ist von der Stammschule in GPC weder als Unterrichtstag noch als Krankheitstag zu erfassen. Es gilt weiterhin das Grundprinzip, dass Unterrichtstage und Krankheitstage ausschließlich für die Lehrkräfte erfasst werden, die auch für die Erteilung von Unterricht an der eigenen Schule vorgesehen sind.
Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Blomeyer
Mail: ub@schulorga.de
Mobil: 0151 5289 2490
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