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Lehramtsanwärter erfassen

Verfasst: Montag 7. Januar 2019, 11:58
von Blomeyer
Frage
Müssen auch Lehramtsanwärter berücksichtigt werden, wenn sie bedarfsdeckenden Unterricht erteilen? Oder liegt die Zuständigkeit beim Seminar?

Antwort
Ja. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden an ihren Einsatzschulen in GPC geführt, jedoch werden z.B. die Meldungen (z.B. zu BEM) nicht an die Bezirksregierung sondern an das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL NRW) gerichtet von welchem die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter der jeweiligen Schule zugewiesen wurde.

Die jeweilige Anschrift der ZfsL NRW muss von der Schule in das von GPC vorbereitete Dokument eingetragen werden.