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Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA), Alltagshelfer

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2023, 13:37
von M. Klein
Frage
Werden Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA) oder Alltagshelfer, die an den Schulen eingesetzt sind, auch von den Schulen erfasst?

Antwort
Es werden laut GPC-Einführungserlass nur diejenigen Personen erfasst, die als Lehrkräfte anzusehen sind.

Demnach sind Schulverwaltungsassistenten und Alltagshelfer nicht zu erfassen.

Bei den folgenden Gruppen ist zu differenzieren:

1. MPT zur Integration sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)

2. MPT im Gemeinsamen Lernen
2.1 Einstellung nach Erlass vom 19.07.2018: sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2.2 Einstellung nach Erlass vom 05.05.2021: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)

3. Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase: Es handelt sich um Lehrer i. S. d. TV-L, d. h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)

4. Andere Berufsgruppen an Talentschulen: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)