Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA), Alltagshelfer
Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2023, 13:37
Frage
Werden Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA) oder Alltagshelfer, die an den Schulen eingesetzt sind, auch von den Schulen erfasst?
Antwort
Es werden laut GPC-Einführungserlass nur diejenigen Personen erfasst, die als Lehrkräfte anzusehen sind.
Demnach sind Schulverwaltungsassistenten und Alltagshelfer nicht zu erfassen.
Bei den folgenden Gruppen ist zu differenzieren:
1. MPT zur Integration sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2. MPT im Gemeinsamen Lernen
2.1 Einstellung nach Erlass vom 19.07.2018: sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2.2 Einstellung nach Erlass vom 05.05.2021: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
3. Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase: Es handelt sich um Lehrer i. S. d. TV-L, d. h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
4. Andere Berufsgruppen an Talentschulen: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
Werden Sozialpädagogen, sozialpädagogische Fachkräfte, Schulverwaltungsassistenten (SVA) oder Alltagshelfer, die an den Schulen eingesetzt sind, auch von den Schulen erfasst?
Antwort
Es werden laut GPC-Einführungserlass nur diejenigen Personen erfasst, die als Lehrkräfte anzusehen sind.
Demnach sind Schulverwaltungsassistenten und Alltagshelfer nicht zu erfassen.
Bei den folgenden Gruppen ist zu differenzieren:
1. MPT zur Integration sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2. MPT im Gemeinsamen Lernen
2.1 Einstellung nach Erlass vom 19.07.2018: sind Schulsozialarbeiter (also nicht zu erfassen)
2.2 Einstellung nach Erlass vom 05.05.2021: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
3. Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase: Es handelt sich um Lehrer i. S. d. TV-L, d. h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)
4. Andere Berufsgruppen an Talentschulen: sind Lehrer i. S. d. TV-L, d.h. Aufgabenschwerpunkt ist die eigenverantwortliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Unterricht (sind also zu erfassen)