Fachkraft MPT

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mkayser
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Fachkraft MPT

Beitrag von mkayser »

Guten Tag,
an meiner Schule arbeitet jetzt eine MPT-Fachkraft in TEILZEIT, aber mit einem höheren wöchentlichen Arbeitsumfang (34 WStd.) als die Regelstundenzahl einer in Vollzeit beschäftigten Lehrkraft (25,5 Unterrichtsstunden).
Gebe ich die Zahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden im LID ein, so erhalte ich die Fehlermeldung "Für diese nicht abgeordnete, reguläre, teilzeitbeschäftigte Lehrkraft ('Beschäftigungsart' T, TA, TS; 'Einsatzstatus' leer; 'Lehramt' <> 52, 56, 57, 58, 60, 61, 70) muss das Pflichtstundensoll größer 0,00 und kleiner als das schulformspezifische Pflichtstundensoll sein."
Wie gebe ich den Beschäftigungsumfang für MPT korrekt ein?

Schon jetzt herzlichen Dank für Hinweise!
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IT.NRW Methodik
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Re: Fachkraft MPT

Beitrag von IT.NRW Methodik »

Das zulässige Pflichtstundensoll ist vom Lehramt, der jeweiligen Schulform und der Beschäftigungsart (Vollzeit/Teilzeit) abhängig. Eine vollzeitbeschäftigte Lehrkraft an einem Gymnasium mit dem Lehramt "Gymnasium und Gesamtschule" (Schlüssel 27) hat, wie unten beschrieben, ein Pflichtstundensoll von 25,5h.

Bei einer MPT-Kraft mit einem Pflichtstunden soll von 34h dürfte es sich jedoch nicht um eine "normale" Lehrkraft handeln. Es dürfte eines der "Lehrämter" 52, 56, 57, 58, 60, 61 oder 70 vorliegen. Wahrscheinlich handelt es sich um eine sozialpädagogische Fachkraft mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung (Schlüssel 60).

Angestellte vollzeitbeschäftigte sozailpädagogische Fachkräfte haben häufig ein Pflichtstundensoll von 39,83h. Bei Teilzeitbeschäftigten können die 34h in ASDPC fehlerfrei eingetragen werden, wenn eines der genannten Lehrämter vorliegt.
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