Guten Abend,
eine Frage zur Elternzeit: Die Kollegin hat einen Versetzungsantrag gestellt und wird aus der Elternzeit (läuft im November aus) nicht mehr zu uns zurückkehren.
Lösche ich die Kollegin nun aus der LID123, oder führe ich sie mit voller Stundenzahl als Minderleistung mit Grund 230 auf, da die Elternzeit ja nach dem Stichtag endet und der Versetzungsantrag noch nicht genehmigt wurde?
Danke vorab!
Elternzeit, Versetzungsantrag, keine geplante Rückkehr
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Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
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Re: Elternzeit, Versetzungsantrag, keine geplante Rückkehr
Hallo,
da die Kollegin zum Stichtag in Elternzeit war aber im Laufe des Schuljahres wieder kommt, würde ich Grund 230 angeben mit der entsprechenden Stundenzahl. Wie über den Versetzungsantrag irgendwann entschieden wird, können Sie ja (noch nicht) wissen....
da die Kollegin zum Stichtag in Elternzeit war aber im Laufe des Schuljahres wieder kommt, würde ich Grund 230 angeben mit der entsprechenden Stundenzahl. Wie über den Versetzungsantrag irgendwann entschieden wird, können Sie ja (noch nicht) wissen....
Viele Grüße
Torsten Engelke
Torsten Engelke