Fehler BCT Sabbatjahr (Freistellungsphase)

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HolladDieWaldfee
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Fehler BCT Sabbatjahr (Freistellungsphase)

Beitrag von HolladDieWaldfee »

Liebes Team,

wie behebe ich den Fehler BCT am Gymnasium? Eine Kollegin ist für ein halbes Jahr im "Sabbatjahr".

Für diese nicht abgeordnete, reguläre, teilzeitbeschäftigte Lehrkraft
('Beschäftigungsart' T, TA, TS; 'Einsatzstatus' leer; 'Lehramt' <> 52, 56, 57, 58,
60, 61, 70) muss das Pflichtstundensoll größer 0,00 und kleiner als das
schulformspezifische Pflichtstundensoll sein.
Das schulformspezifische Pflichtstundensoll kann nach Anklicken von
'Erläuterungen' angezeigt werden.

Da sie sonst 25,5 Stunden unterrichten müsste, habe ich diese mit dem Grund 250 verbucht. Dann erhalte ich aber den oben genannten Fehler.
Warum und wie kann ich diesen beheben?

Vielen Dank und viele Grüße
Benny
Engelke
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Re: Fehler BCT Sabbatjahr (Freistellungsphase)

Beitrag von Engelke »

Hallo,
Sie dürfen nicht die Pflichtstundenzahl angeben, die die Kollegin bei einer vollen Stelle hätte, sondern die Zahl an Stunden, die Sie "bezahlt" bekommt. Beispiel: Wenn ein Kollege ein Sabbatjahr auf vier Jahre aufteilt (drei Jahre Anspar- und dann das Sabbatjahr und eine Pflichtstundenzahl von 28 Stunden hat, dann wird für diese vier Jahre jeweils 21 Stunden berechnet. Drei Jahre erhält er dann jeweils sieben Stunden Mehrleistung, Grund 100, gibt also 28 Stunden und bekommt 21 Stunden bezahlt und im vierten Jahr erhält er dann eine Minderleistung von 21 Stunden, Grund 290.
Bei einer Stundenzahl von 25,5 Stunden und einer Aufteilung auf fünf Jahr wären es dann also vier Jahre 5,1 Stunden mit Grund 100 und ein Jahr 20,4 Stunden mit Grund 290. Bei einem "halben Sabbatjahr" reduziert sich das dann dementsprechend. Dabei muss natürlich der Wert des Pflichtstundensolls in der Zeile der Lehrkraft und die Stundenanzahl bei Minderleistung identisch sein.
Dieses Beispiel müssen Sie nun auf Ihren Fall umrechnen. Es kommt halt darauf an, wie Ihre Kollegin das Sabbatjahr aufgeteilt hat.
Der von Ihnen angegebene Grund 250 ist übrigens "Beschäftigungsverbot.
Viele Grüße
Torsten Engelke
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