Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Technische Fragen zur Statistik

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Pfotenhauer
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Nein, daran kann es eigentlich nicht liegen.
Wurde die neue Version vom August 2022 auch angezeigt?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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L. Westermann
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von L. Westermann »

Das Programm zeigt noch die alte Version vom 22.06.22 an!
Ich habe gerade noch einmal die neue Version heruntergeladen und in den LDS-Ordner kopiert - keine Änderung.
Auf einem Einzelplatzrechner dagegen funktioniert die Aktualisierung.

Im Anhang sieht man die Dateien des LDS.
Wir haben eine Server-Installation, bei der der Schild-Ordner unter "Dieser PC, Y:" angezeigt wird.
Das habe ich geprüft, die Datenbank befindet sich auch dort. Hab ich mal wieder Tomaten auf den Augen??
Dateianhänge
Unbenannt.jpg
Unbenannt.jpg (49.97 KiB) 278 mal betrachtet
Viele Grüße
L. Westermann
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Pfotenhauer
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Dann ist irgendwo eine andere DLL registriert.

viewtopic.php?f=26&t=17
Bitte diese Schritte ausführen und auf die korrekten Pfade achten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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L. Westermann
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von L. Westermann »

Danke, das war's!
Viele Grüße
L. Westermann
GE Schwerte
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von GE Schwerte »

Ich habe mit der neuen dll auch neue Fehlermeldungen:

"A20 K Individualdaten I: Obwohl der Schüler nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 10
die Schule verlässt, liegt für das Merkmal ""Schulpflicht erfüllt"" kein Eintrag vor."

Schüler hat Einschulungsjahr, Wechsel in Sek 1 eingetragen
Hat im Juni 22 unsere Schule nach Klasse 10 mit FOR verlassen, das ist eingetragen.
Schüler ist nicht volljährig, also weiter schulpflichtig.
Haken "Schulpflicht erfüllt" auf Individualdaten I ist nicht gesetzt.

Statistik dll Ver 5.10.4 vom 9.8.22

Woher kommt dann diese Fehlermeldung?
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Jochen Torspecken
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von Jochen Torspecken »

Achtung! Der Schüler hat die Vollzeitschulpflicht erfüllt und nur um diese geht es bei dem Haken.
Am BK haben wir zusätzlich "Berufsschulpflicht erfüllt" und das gilt erst später (nach Volljährigkeit am 1.8. oder mit erfolgreichem Abschluss eines Bildungsgangs der SekII)
___________________
Jochen Torspecken
Fachberater, Stützpunktleiter Düsseldorf (früher Mettmann)
BK am Haspel der Stadt Wuppertal
tor@bkhaspel.de
GE Schwerte
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von GE Schwerte »

Danke!
L. Westermann
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Re: Schulpflicht erfüllt- Meldung unsinnig

Beitrag von L. Westermann »

Fälle gibt es - unser GY verließ ein Schüler zum Ende der 8. Klasse, und nach 10 Schuljahren war seine "Vollzeitschulpflicht" tatsächlich erfüllt. Schild hat's erkannt.
Viele Grüße
L. Westermann
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