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MSA ?

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 09:52
von Rainer Lohrie
Hallo (mit Absicht auf die Spitze getriebenes Problem)

D(E): 1
E(E): 1
M(G): 4
WP-F: 1

Bi: 4
Ch(G): 4
alle anderen Fächer 1

Der Schüler bekommt keinen MSA, hat auch keine Nachprüfungsmöglichkeiten.
Begründung: Ausgleich in FG1 und FG2 nicht möglich. In der APO-SI §42 (3) kann ich das
nicht finden (oder ich kann nicht lesen :( )
Rainer Lohrie

Re: MSA ?

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2021, 11:26
von Pfotenhauer
Hallo.

Laut BASS:
Der Abschluss wird auch dann vergeben, wenn die gemäß den Nummern 1 und 2 geforderten Leistungen in nicht mehr als einem Fach um höchstens eine Notenstufe unterschritten werden und diese durch eine um mindestens eine Notenstufe bessere Leistung ausgeglichen wird.

Das ist eine eher allgemeine Aussage, dass man keine zwei Ausgleiche machen kann....

Re: MSA ?

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 13:09
von Rainer Lohrie
Hallo Her Pfotenhauer,
2 Ausgleich können sehr wohl passieren, wie folgendes Beispiel zeigt (hier wird der MSA vergeben):
D(E): 4
E(E):3
M(G):3
WP-F: 5

Bi: 4
Ch(G): 3
Gl: 4
Ku: 4
Mu: 2
Al: 4
Reli: 4
Sp: 5
ErG: 4
Das Problem liegt beim Chemie G-Kurs, der im ersten Beispiel gar nicht ausgeglichen werden kann.
Hier gibt es ja ein Ausgleich in FG1 und einen FG2. Das ist so gewollt??

Rainer Lohrie

Re: MSA ?

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2021, 14:53
von Pfotenhauer
Hallo.

Ich habe leider keine Zeit, mich immer wieder in die Prognose einzudenken.
Wenn es wirklich ein Fehler ist, dann sollen die Bezirksregierungen über das MSB eine Änderung erwirken.
Unsere Testfälle sind alle vom MSB "abgenommen".

Ich denke, hier muss man zwischen Defiziten und Mindestanforderungen unterscheiden. Hier wird die fehlende 3 ausgeglichen.
Die SP 5 bleibt ja unberücksichtigt. Ich spielen den Fall aber nicht weiter durch.

Re: MSA ?

Verfasst: Donnerstag 11. März 2021, 10:16
von Reimund Herrmann
Rainer Lohrie hat geschrieben: Mittwoch 20. Januar 2021, 13:09 2 Ausgleich können sehr wohl passieren, wie folgendes Beispiel zeigt (hier wird der MSA vergeben):
Ich melde mich zu den beiden Notenbeispielen:
1. Beispiel: Ch G4 kann grundsätzlich schon ausgeglichen werden, da es sich um eine Unterschreitung um eine Notenstufe handelt. Hier werden aber zwei Ausgleiche benötigt, die nicht möglich sind.
2. Beispiel: Hier muss nur WP ausgeglichen werden. Die 5 in Sp ist eigentlich keine Minderleistung. Denn §42 erlaubt "höchstens in einem Fach nicht ausreichende Leistungen".
Mein Bericht BertaBeratung erläutert die Abschlussberechnung bei beliebigen Notenbeispielen.