fFS als LK nach Sprachprüfung zur EF

Informationen, Tipps (und Fragen) zum Beratungsprogramm für die gymnasiale Oberstufe

Moderator: Raffenberg

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Venjakob
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fFS als LK nach Sprachprüfung zur EF

Beitrag von Venjakob »

Eine Schülerin hat am Ende der Sekundarstufe I eine schulinterne Sprachprüfung zur Belegung von Spanisch als fortgeführte Fremdsprache erfolgreich abgelegt.
Dies ist seit einiger Zeit nach VV 8.5.2 APO-GOSt möglich. Ihre Muttersprache ist Spanisch.

a. Wie ist die richtige Eintragung in LuPO?
Als Jahrgang müsste eigentlich EF eingetragen werden, da wir ja immer nur den Unterricht bescheinigen dürfen, der an der Schule unterrichtet wurde.
P für Prüfung wäre auch richtig.


b.
Jetzt hat sie den Spanisch-LK belegt, da der Sprachbeginn auf EF steht, kommt ein Fehler, da LuPO den Sprachbeginn anscheinend anhand des Jahrgangs überprüft.

Ich kann das manuell lösen (Sprachenfolge dafür weglassen oder einen JG aus de Sek I angeben), jedoch denke ich,
dass LuPO bei den Einträgen von N oder P nicht den JG als Berechnungsmaßstab nehmen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Venjakob
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Raffenberg
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Re: fFS als LK nach Sprachprüfung zur EF

Beitrag von Raffenberg »

Hallo Herr Venjakob,
es ist wichtig zu differenzieren: Handelte es sich um eine HSU-Sprachenprüfung für Schülerinnen und Schüler, die seit Klasse 5 im Regelschulsystem aufgehoben sind, oder um eine Sprachenprüfung bei Zuwanderung innerhalb der Sekundarstufe I?

Im ersten Fall (VV8.5.2) stellen Sie bitte bei Sprachenfolge P und Jahrgang 9 ein. Die Belegung gilt nicht als Nachweis einer zweiten Fremdsprache!

Im zweiten Fall (VV8.5.1) muss man unterscheiden, ob die Sprachfeststellungsprüfung die erste, oder die zweite Fremdsprache ersetzen soll.

Soll die erste Fremdsprache ersetzt werden, so muss die Schülerin eine weitere Sprachfeststellungsprüfung Ende EF machen, um den Nachweis zu erbringen. Inwiefern eine solche Schülerin am fortgeführten Fremdsprachenangebote, oder an einem neueinsetzenden Fremdsprachenangebot teilnehmen darf, ist mir aufgrund der unscharfen Erlasslage nicht klar. Dies wird momentan in der BRD geprüft. Eigentlich muss in diesem Fall in Lupo der Haken bei "Muttersprachenprüfung Ende EF" gesetzt werden. Dieser scdheint jedoch keine Auswirkung zu haben.

Soll die zweite Fremdsprache ersetzt werden, tragen Sie ebenfalls ein P mit Jahrgang 9 ein, setzen jedoch zeitgleich das Häkchen bei "2. FS in der Sek. I manuell geprüft".
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Venjakob
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Re: fFS als LK nach Sprachprüfung zur EF

Beitrag von Venjakob »

Hallo Herr Raffenberg,
vielen Dank für Ihre Informationen, so werden wir es eintragen. Diese Fälle sind mir bekannt. sicher muss man noch über die richtige Dokumentation dieser Fälle auf einem Abgangs-/Abschlusszuegnis nachdenken. Stufe 9 darf dort sicher nicht auftauchen.

Wir hatten aber 2 (inhaltlich) ähnliche Fälle am Ende der Sek I:
Fall A: Schülerin, Muttersprache Spanisch, jedoch nie HSU belegt, möchte in der SII Spanisch als fFS belegen. Prüfung nach VV 8.5.2. - bestanden.
Fall B: Schülerin war ein Jahr im spanischsprechenden Ausland, möchte in der SII Spanisch als fFS belegen. Prüfung nach VV 8.5.2. - bestanden.
In beiden Fällen keine Ersetzung einer Fremdsprache.

Wie ist diese Konstellation in LuPO einzutragen?
Beide Schülerinnen haben dieses Jahr den S-LK belegt, dann taucht der beschriebene Fehler auf.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Venjakob
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Raffenberg
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Re: fFS als LK nach Sprachprüfung zur EF

Beitrag von Raffenberg »

Fall A: Wie kann eine Schülerin an einer HSU-Sprachprüfung ohne Teilnahme an HSU teilnehmen?
Fall B: dito?

Bei beiden gilt, dass die HSU-Prüfung als Legitimation zur Belegung der fortgeführten FS gilt, nicht jedoch als Ersatz für den Nachweis der Belegung einer FS. Deshalb auch P in Kombination mit dem Jahrgang 9, in dem die Prüfung abgelegt wurde. Für die Nachweise der Belegung sind andere Sprachenfächer notwendig.

Für eine konkretere Diskussion wären Screenshots notwendig und die Herkunft der Schülerinnen wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Raffenberg
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Venjakob
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Re: fFS als LK nach Sprachprüfung zur EF

Beitrag von Venjakob »

Hallo,
die Prüfungen sind keine offiziellen HSU-Sprachprüfungen - es sind schulinterne Sprachfeststllungsprüfungen nach VV 8.5.2 (geändert vor ca. 1 Jahr)

VV 8.5.2 Schülerinnen und Schüler mit bestandener Sprachprüfung nach Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht (BASS 13-61 Nr. 2) oder mit durch die Schule festgestellten adäquaten Sprachkompetenzen können in fortgeführte Fremdsprachenkurse aufgenommen werden. Für Schülerinnen und Schüler, die nach § 4 beurlaubt wurden, gilt nach Rückkehr aus dem Ausland Entsprechendes. Die Bedingungen für die Belegung einer zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe I werden in diesen Fällen nicht erfüllt.

Die Nichterfüllung der 2. FS ist klar (und auch hier nicht relevant, da es SuS vom Gymnasium sind).
Ich werde nach Ihrem Vorschlag P mit 9 eintragen.
Für die Notation auf Abgangs- oder Abschlusszeugnissen in diesem Fall spreche ich nächste Woche mit dem Dezernenten für das Abitur der BRK (Herr Ringel).
Mit freundlichen Grüßen
Martin Venjakob
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