Schüler ohne MSA in der Q1

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C. Peters
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Schüler ohne MSA in der Q1

Beitrag von C. Peters »

Hallo zusammen!

Corona-bedingt sind ja in diesem Schuljahr etliche Schüler in die Q1 übergegangen, ohne den MSA erworben zu haben. Leider sind dies häufig auch Schüler, die weder das Abitur noch den FHR erreichen.

Meine Frage ist nun, ob Sie irgendwann noch den MSA erhalten können. Ich meine ich hätte irgendwo mal gelesen, dass der MSA dann nach der Q1 automatisch vergeben wird, ich weiß aber nicht mehr wo.

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!

mfg
C. Peters
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Falko Müller
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Re: Schüler ohne MSA in der Q1

Beitrag von Falko Müller »

Hallo,
vermutlich beziehen Sie sich auf die VV zu §9 Abs. 5 (APO-GOSt): "Soweit eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Versetzungsentscheidung nach § 9 Absatz 5 keinen mittleren Schulabschluss gemäß § 40 Absatz 2 Satz 2 erwirbt, wird der Abschluss nach erfolgreichem Durchgang durch das erste Jahr der Qualifikationsphase erworben. Über solche Entscheidungen ist die obere Schulaufsichtsbehörde zu informieren."
Freundliche Grüße
Falko Müller
C. Peters
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Re: Schüler ohne MSA in der Q1

Beitrag von C. Peters »

Danke, genau das habe ich gesucht!
C. Peters
Hauke Hayen
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Registriert: Montag 1. Oktober 2018, 17:16
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Re: Schüler ohne MSA in der Q1

Beitrag von Hauke Hayen »

Ich empfehle bereits jetzt schon Ihre Schulaufsicht über solche Fälle zu informierren. Denn der §9 (5) regelt streng genommen nicht die Corona-Versetzung. Es lag ja keine Einzelfallentschiedung der Verstzungskonferenz abweichend von den Versetzungbedingungen vor, sondern eine pauschale Versetzung gem. der schulrechtlichen Änderungen. In unserem Fall hat die Schulaufsicht natürlich der Ansicht von Falko zugestimmt, alles andere wäre ja auch irre, aber Dezernat und ich waren uns einig, dass hier §9 nicht unmittelbar gilt, aber im Sinne der Bertroffenen eben nach unbedingter Rücksprache mit der Aufsicht!! Anwendung finden soll.
Das klang jetzt spitzfindig, aber wir haben ja hier schon öfter unterschiedliche Auslegungen verschiedenen BRs in anderen Zusammenhängen erlebt. Daher mein Rat zur Rücksprache, das vermeidet späteren Ärger.
Viele Grüße, H. Hayen
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