Schüler-Online

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D.Jakel
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Schüler-Online

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag,
da zuletzt wieder viel über SchülerOnline geschrieben wird, würde mich interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage das Portal eigentlich beruht.
Wir werden in diesen Zeiten auch recht eindringlich darauf hingewiesen Daten bereitzustellen. Unsere Schüler der Stufe 9 bleiben aber in der Regel an der Schule, die Bereitstellung von Daten hat daher überhaupt keine Bedeutung. Wieso soll ich dann persönliche Daten mit diesem Hinweis von 120 SuS hochladen und dann auch noch versichern, dass ich berechtigt bin, das zu tun? Der Betreiber hat mir erklärt, dass es keine Rechtsvorschrift dazu gibt, wieso soll ich dann meine Arbeitszeit dafür nutzen?
Kennt jemand die näheren Umstände? Danke für Hinweise
mfG, D.Jakel
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Pfotenhauer
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Re: Schüler-Online

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

das System von Schüler-Online beruht m.E. auf dem Prinzip der Auftragsdatenverarbeitung.
Das bedeutet, dass Sie das KRZ beauftragen, diese Daten für Sie online und im rechtlich zulässigen Rahmen zur Verfügung zu stellen.
Der Zugewinn an dieser Stelle ist, dass ein Schüler seine Daten für die aufnehmende Schule digital übergeben kann, das kann er, weil Sie ihm seine Daten über das KRZ zur Verfügung stellen.

Soweit so gut. Für Haupt- und Real- und Sekundarschulen, macht das m.E. extrem Sinn, wenn dort die rechtlichen Rahmenbedingungen bedacht werden.

Für Gymnasien reicht es m.E. völig aus, auch aus Gründen der Datensparsamkeit, die Schüler hochzuladen, die die Schule verlassen werden.

Wir sollten hierbei Bedenken, dass es sich um eine Dienstleistung für die Schulen handelt. Ich verstehe auch nicht, warum Dienstleister sich manchmal anmaßen, ihren Kunden zu erzählen, was er zu tun und zu lassen hat. Da spielt aber sicherlich nicht das KRZ die große Rolle, sondern die Schulträger, die manchmal meinen, dass sie alles bestimmen können, nur weil sie die Kosten zu tragen haben, das ist m.E. nicht so.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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WJohannsen
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Re: Schüler-Online

Beitrag von WJohannsen »

Im Impressum schreibt schueleranmeldung.de selbst:
Diese Verarbeitungsplattform dient dem Übergang der Schülerinnen und Schüler von den abgebenden zu den aufnehmenden Schulen bzw. zur Schulanmeldung sowie zur Schulpflichtüberwachung. Bei dem Besuch dieser Webseite ist es möglich, dass personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern verarbeitet werden. Die Preisgabe dieser Daten seitens der Nutzerin bzw. des Nutzers erfolgt auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Auch interessant (aus der Datenschutzerklärung):
Auch wenn die Schule die Daten der Schüler auf unserer Hardware ablegt, werden die Daten im juristischen Sinn nicht an uns übermittelt.
Den Satz merke ich mir! :-)
Mit freundlichen Grüßen
Wichard Johannsen
D.Jakel
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Re: Schüler-Online

Beitrag von D.Jakel »

Danke für die Rückmeldung, genau so sehe ich das auch. Wir fühlten uns zuletzt regelrecht belästigt durch mehrfache Mails und Anrufe mit zunehmend forderndem Charakter, weil wir noch keine Daten mit dem Vermerk "alle bleiben bei uns" hochgeladen haben. Und der zitierte Satz aus dem Impressum hatte mich auch stutzig gemacht, weil er eigentlich den "schwarzen Peter" bei mir lässt.
mfG, D.Jakel
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Pfotenhauer
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Re: Schüler-Online

Beitrag von Pfotenhauer »

Hallo.

Darf ich an dieser Stelle einmal sagen, dass ich es ganz großartig finde, wie dieses Forum funktioniert?

Danke an alle, die hier so fleißig mit diskutieren!
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfotenhauer
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Re: Schüler-Online

Beitrag von 011marTusch »

D.Jakel hat geschrieben: Samstag 15. Februar 2020, 11:30 Kennt jemand die näheren Umstände? Danke für Hinweise
Hintergrund ist wohl die Tatsache, dass viele Kindelein gerne übersehen, dass sie nach der Entlassung aus der Schule noch weiterhin berufsschulpflichtig sind. Ärgerlich für den Schulträger ist hier die Tatsache, das er nach der VO DV I in diesem Bereich für die Schulpflichtüberwachung mit verantwortlich ist. Die pfiffigen Gesellen vom KRZ Lemgo stellen für gutes Geld eine Plattform zur Verfügung, über welche die Schüler*innen von den abgebenden Schulen zu den Berufsschulen oder inzwischen auch zu Schulen mit gymnasialer Oberstufe vermittelt werden können. Dergleichen gibt es auch von einem hier häufiger genannten Anbieter von Schulverwaltungssoftware. Im Gegensatz zu Diesem profitieren bei SchülerOnline viele Schulen von dem System und dies sogar über die Stadtgrenzen hinaus. Und natürlich der Schulträger, welcher den nicht vermittelten Schüler*innen auf die Sprünge helfen soll. Ihr Schulträger hat es bezahlt und erhofft sich nun eine Arbeitsgrundlage. Die statistischen Zahlen der berufschulpflichtig werdenden SuS sind bekannt. Das Ziel ist es, die gleiche Zahl an Übergängern zu erhalten. Das funktioniert aber nur, wenn alle Schulen die entsprechenden Daten liefern. OK - mehr als Bitten kann der Schulträger nicht.

Ich vermute, dass es bei dem Übergang zu den Berufsschulen wesentlich nachvollziebarer ist. Hier bekommen die abgebenden Schulen Druck von ihren SuS, welche ansonsten die Anmeldung selbst ausfüllen müssten.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
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D.Jakel
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Re: Schüler-Online

Beitrag von D.Jakel »

Guten Tag,
011marTusch hat geschrieben: Mittwoch 11. März 2020, 23:22 Hintergrund ist wohl die Tatsache, dass viele Kindelein gerne übersehen, dass sie nach der Entlassung aus der Schule noch weiterhin berufsschulpflichtig sind...
Es ist aber auch nicht ihre Aufgabe, es zu überprüfen. Das müssen die abgebenden Schulen tun. Wir sind aber fast nie eine abgebende Schule, sollen aber nach dem Willen besagter Stellen die Daten aller 9er hochladen, natürlich (!) mit dem Vermerk versehen, dass es sich nicht um einen abgehenden Schüler handelt. Per Unterschrift bestätige ich dann noch dem KRZ, dass ich berechtigt bin, diese Daten hochzuladen, um im Falle eines Falles dann verantwortlich zu sein, etwas Illegales getan zu haben?
Mir erschließt sich die Denkweise nicht. Es freut mich zu hören, dass der Schulträger ein Interesse daran hat, die Schulpflicht zu überwachen. Ich freue mich, wenn der Schüler bei der Neuanmeldung seine Daten nicht mehr eingeben muss. Aber das kann alles passieren, wenn der Schüler meine Schule verlässt, was er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht tut. Hier handelt es sich um eine Datenübermittlung ohne Ziel. :shock:
Wenn er die Schule 3,5 Jahre später mit dem Abi verlässt, ist er praktisch immer volljährig, also nicht mehr berufsschulpflichtig.
mfG, D.Jakel
011marTusch
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Re: Schüler-Online

Beitrag von 011marTusch »

Auch wenn es aktuell wichtigere Dinge zu bedenken gibt, möchte ich noch eine Anmerkung machen. Doch, es ist Aufgabe des Schulträgers (und sollte auch politisches Ziel sein), die Schulpflicht beim Wechsel zum Berufskolleg oder einer anderen Schule der Sek II zu überwachen. Und Nein, wenn da keiner wechselt, ist da tatsächlich nichts zu melden.
VO-DV I NRW hat geschrieben:§ 7 Datenübermittlung zum Zwecke der Schulpflichtüberwachung
...
(5) Soweit erforderlich werden im Rahmen der Überwachung der Pflicht zum Besuch des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II in den Fällen des Abgangs von der Schule und des Schulwechsels folgende Daten von der abgebenden Schule auch dem Schulträger zur Koordinierung des Übergangs in das Berufkolleg, in ein Berufsausbildungs-verhältnis oder in eine andere Schule der Sekundarstufe II übermittelt:
1. Name, Vorname, Geburtsname,
2. Geburtsdatum, - ort und -land,
3. Geschlecht,
4. Erreichbarkeit,
5. Name und Erreichbarkeit der in § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 genannten Personen.
Die Markierungen sind von mir.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist :geek:
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