Guten Morgen,
einzelne unserer neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler, die nun regulär im gymnasialen Bildungsgang beschult werden, absolvieren im Frühjahr eine Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) anstelle einer Pflichtfremdsprache oder Wahlpflichtfremdsprache gemäß Runderlass des Kultusministers vom 10.03.1992 - BASS 13-61 Nr. 1.
Gerne würde ich dies sowie die spätere Note in Schild vermerken. Wo und wie ist dies möglich?
Bereits im Voraus vielen Dank für die Antworten!
Lieben Gruß und noch einen schönen Sonntag
Sprachfeststellungsprüfungen
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
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Re: Sprachfeststellungsprüfungen
Hallo,
dies ist auf der Karte Laufbahninfo möglich.
Für die Note könnte eine Vermerkart eingerichtet werden.
Ebenso schönen Restsonntag.
dies ist auf der Karte Laufbahninfo möglich.
Für die Note könnte eine Vermerkart eingerichtet werden.
Ebenso schönen Restsonntag.
Viele Grüße
Wolfgang Maßmann
Wolfgang Maßmann
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Re: Sprachfeststellungsprüfungen
Dankeschön für die schnelle Antwort!
Re: Sprachfeststellungsprüfungen
Wie trage ich die Sprachfeststellungsprüfung anstelle einer Pflicht-/Wahlpflichtfremdsprache auf dem Abiturzeugnis unter Laufbahninfo ein (kein Niveau? von wann bis wann - freilassen? - es wurde hierfür ja kein Unterricht besucht).
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Re: Sprachfeststellungsprüfungen
Die Sprachfeststellungsprüfung wird nicht in der Tabelle Referenzniveau aufgeführt, die Schüler erhalten kein Refenzniveau zugewiesen. Ist in diesem Forum vor vielen Jahren schon einmal ausgiebig diskutiert worden...
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath
Michael Höbig
Städt. Gymnasium Herzogenrath