Ist es möglich im Konferenzmodul alle gemahnten Noten farbig zu unterlegen. Für die Zeugniskonferenzen ist es nicht ausschlaggebend, ob eine Note gemahnt ist, oder bereits im Halbjahr die Note 5 vergeben wurde. Im Konferenzmodul sind alle 5en aus dem Halbjahr gelb unterlegt, die neu gemahnten 5en aber nicht. Außerdem sind alle 5en in roter Schrift auch die nichtgemahnt. Das führt dazu, dass man händisch alle 5en, die nicht unterlegt sind prüfen muss, ob für diese Mahnungen vorliegen. Nichtgemahnte 5en sind nicht versetzungsrelevant. Bei einer Schule mitt ca. 1500 Schüler ist der Aufwand groß.
Vielen Dank
Petra Klein
Alle gemahnten Noten farbig unterlegen
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Re: Alle gemahnten Noten farbig unterlegen
Hallo Frau Klein!
Ist in der Version 1.7.7.0 umgesetzt.
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Re: Alle gemahnten Noten farbig unterlegen
so nicht ganz richtig:Nichtgemahnte 5en sind nicht versetzungsrelevant.
Schulgesetz §50, Absatz 4 sagt:
(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
Entscheidendes habe ich markiert.