Uli Dierkes hat geschrieben: ↑Dienstag 10. November 2020, 17:46
Kurosinski hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juni 2019, 22:35
der Klassenlehrer oder die beteiligten Lehrer die Note festlegen - ... Der Klassenlehrer kann zwar im ENM die Lernbereichsnoten eintragen, müsste aber vorher Notenlisten der CH,BIO,PH bzw. AT,AW,AH Kollegen vorliegen haben
Dieses Vorgehen wäre zwar einfach, aber illegal.
Die Lernbereichsnote ist im Benehmen zwischen den die betreffenden Einzelfächer unterrichtenden Lehrkräften festzulegen - also im Prinzip in einer Mini-Absprachekonferenz zwischen ihnen. Der Klassenlehrer darf da nicht mitwirken oder gar die LB-Note mathematisch selber "berechnen". Allenfalls darf er die Fachkolleg(inn)en "beraten".
Guten Abend Herr Dierkes,
Danke für Ihre Antwort, die jedoch aufgrund des gekürzten Zitats meine Frage aus dem Zusammenhang reißt - und dadurch erst illegal erscheinen lässt.
Es ging damals bei mir um ein mögliches Vorgehen/Verfahren zum Eintragen der Lernbereichsnoten.
Genau wie die anderen Noten werden diese vorgeschlagen und in der Zeugniskonferenz beschlossen.
Dabei werden die LB-Noten aus den beteiligten Fächern jedoch einfach gemittelt - was letztendlich auch in der Zeugniskonferenz möglich ist.
Allerdings sind (in der Regel) die LB-Noten aufgrund der erteilten Noten in den Fächern "klar" - ein Vorschlagseintrag ist somit unproblematisch möglich.
Meine Frage zielte auf ein ökonomische Verfahren beim Eintragen der Noten ab.
Da im ENM nur der Klassenlehrer hierzu die Möglichkeit hat, ist er dann auch der einzige, der dies vor der Zeugniskonferenz übernehmen könnte - und so hatte ich das auch dargestellt.
Ob er hierzu eine Liste der LB-Noten erhält, die die Kollegen vorab in einer Mini-Konferenz notieren und der Zeugniskonferenz vorschlagen möchte oder aus Physik 3, Chemie 3 und Biologie 3 das arithmetische Mittel bildet und die Note vorschlägt ist eigentlich gar nicht die Frage.
Natürlich ließen sich die Noten für die Lernbereiche auch erst in der Zeugniskonfernenz durch diese ermitteln...
Nun. Wenn auch diese Frage bereits etwas länger zurück liegt, würde ich sie noch einmal präzise stellen:
Welches legale und sinnvolle Verfahren wird zum Eintragen der Lernbereichsnoten, die im ENM nur durch den Klassenlehrer erfolgen kann, wird an ihrer Schule verwendet, so dass sowohl Zeugniskonferenz als auch Zeugnisdruck nicht unnötig verzögert werden und Fehler bei der Datenübernahme vermieden werden?