HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

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GE Schwerte
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HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von GE Schwerte »

Ich habe für etliche Schüler eine "Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung in der Herkunftssprache gemäß §5 der APO- SI für den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife - § 40 APO-S I)".

Nun stehen die 10er Abschlusszeugnisse an.

Einfach:
- Die Note kommt mit der Sprache in die Leistungsdaten
- Ein Hinweis auf die Sprachprüfung kommt in die Zeugnisbemerkung
- Die erfolgreiche Sprachprüfung entbindet von der Belegungsverpflichtung einer zweiten Fremdsprache in der Oberstufe.
Edit: Der letzte Punkt hat sich als falsch herausgestellt.

Komplizierter:
Kommt nun auch ein Eintrag unter "Laufbahninfo" in die Sprachenfolge?
Mit welchen Beginn? Mit welchem Referenzniveau?
Mit welcher Reihenfolge?

Herr Glünz erwähnt hier ein Kompendium der BR Düsseldorf zur Sek 2.
Nun haben D'dorf und Arnsberg in der Vergangenheit durchaus unterschiedliche Auffassung gehabt.
Und evtl. ist auch in der Sek1 alles anders...

Ich finde, dass man sich bei den Abschlusszeugnissen auch mal Mühe geben kann. ;-)
Zuletzt geändert von GE Schwerte am Samstag 27. Mai 2023, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
JensSpeh
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von JensSpeh »

Achtung Fehler!
Die erfolgreiche Sprachprüfung beim HSU ersetzt nicht (!) die zweite Pflichtsprache!! Dazu gab es hier schon vor längerer Zeit einen ausführlichen Post, den suche ich gleich...
Eine Sprachfeststellungsprüfung kann eine Pflichtfremdsprache ersetzen, wenn der Schüler nicht in das Sprachangebot der Schule integriert werden kann.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
JensSpeh
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von JensSpeh »

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
Kurosinski
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von Kurosinski »

Hm. Da muss man wohl etwas differenzieren:

"
Sofern in der aufnehmenden Schule ein entsprechendes Sprachenangebot besteht, können - ergänzend zu der in Nr. 1.1 genannten Schülergruppe - sich auch solche Schülerinnen und Schüler einer Sprachprüfung unterziehen, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten und in der Sekundarstufe I an einem den Regelunterricht ergänzenden Unterricht in der Amtssprache des Herkunftslandes teilgenommen haben. 11.2 Sie können diese Sprache bei Erreichen einer mindestens ausreichenden Gesamtnote als fortgeführte Fremdsprache belegen."

Will heißen: ein Spanier könnte bei uns mit Sprachprüfung in der EF an S8 teilnehmen, ohne müsste er S0 neu einsetzend machen.
Dies aber nur in Fall, dass er nicht in 8 bereits Spanisch gewählt hat.


Meiner Meinung nach gehört die Sprachprüfung aber nicht in die Sprachenfolge, da hier nur von in der Schule unterrichteten Fächern gesprochen wird.
Und ggf. War die Prüfung ja auch über dem muttersprachlichen Niveau des Schülers, der darauf hat nicht geprüft wurde.
Dateianhänge
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GE Schwerte
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von GE Schwerte »

Das scheint kompliziert.
JensSpeh hat geschrieben: Freitag 26. Mai 2023, 16:33 Eine Sprachfeststellungsprüfung kann eine Pflichtfremdsprache ersetzen, wenn der Schüler nicht in das Sprachangebot der Schule integriert werden kann.
Aber APO-S1 §5:
Abs. 2) Am Unterricht in der Herkunftssprache anstelle einer zweiten Fremdsprache können geeignete Schülerinnen und Schüler auch zusätzlich zum Unterricht in ihren anderen Fremdsprachen teilnehmen. Die Note wird im Zeugnis bescheinigt. Bei der Vergabe der Abschlüsse gemäß §§ 40 bis 42 kann in diesem Fall eine mindestens gute Leistung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p5

Die Sprachprüfung ermöglicht die Teilnahme als fortgeführte Fremdsprache in der Sek2,
kann ein "mangelhaft" einer andern Fremdsprache ausgleichen, gilt aber nicht als Fremdsprache im Sinne
der Fremdsprachenbelegung der Sek2?

Zu meinem Verständnis:
Ein rein deutscher Schüler hat bis zur 10 Französisch.
Er kann in der Oberstufe F als fortgesetzte Fremdsprache wählen, kann aber auch nur mit E weitermachen,
weil er seine Belegungspflicht in der S1 erfüllt hat.

Ein französischer Schüler mit Sprachprüfung am Ende der 10 mit "sehr gut" kann
in der Oberstufe F als fortgesetzte Fremdsprache belegen, seine Sprachprüfung gilt aber nicht als
Fremdsprachenbelegung der S1?

Was mache ich mit dem italienischen Schüler mit "sehr gut" in der Sprachprüfung?
Wir haben in der Oberstufe nur Ital. neueinsetzend.
Das darf er ja nicht neueinsetzend belegen, er hat ja die Qualifikation für die fortgesetzte Fremdsprache.
Andererseits wird ihm dann Ital. nicht als zweite FS der S1 anerkannt?
Zuletzt geändert von GE Schwerte am Freitag 26. Mai 2023, 18:12, insgesamt 2-mal geändert.
GE Schwerte
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von GE Schwerte »

Es steht ganz unten auf der MSW-FAQ:
https://www.schulministerium.nrw/fragen ... ung-im-hsu
So richtig logisch erscheint es mir aber nicht.

Herzlichen Dank für die Links auf den älteren Thread mit dem Kompendium der BR Arnsberg.
JensSpeh
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von JensSpeh »

Die Verwirrung könnte am Begriff liegen. Ganz oben schreiben sie von einer Sprachprüfung, gerade eben von einer Sprachfeststellungsprüfung und in den Beispielen wieder von einer Sprachprüfung.
Ich denke, da muss man sehr genau aufpassen.

Sprachfeststellungsprüfung bedeutet für mich, dass festgestellt wird, dass jemand eine Sprache so gut kann, wie hier gefordert. Wenn das der Fall ist, kann diese Sprache, da geprüft, eine andere Pflichtsprache ersetzen.

Eine Sprachprüfung beim HSU in Klasse 10 reicht dafür nicht aus, da hier u.a. ein Curriculum fehlt, und für die Prüfung auch nicht eine bestimmte Anzahl an Jahren der HSU belegt worden sein muss.

Von daher für ihre Beispiele:
Sind die Prüfungen nun Sprachfeststellungsprüfungen gewesen oder "nur" Sprachprüfungen"?

Im Anhang von Herrn Kurosinski sind die beiden Anlagen ja aufgeführt. Da heißen beide leider Sprachprüfung, und nur beim ersten Anhang ist "Feststellungsprüfung" in Klammern gesetzt. Aus diesem Grund versuche ich das direkt durch Sprachfeststellungsprüfung und Sprachprüfung zu unterscheiden.
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von GE Schwerte »

Sorry, da war ich in der Terminologie verwirrt.

Aber wie schon im ersten Post geschrieben, handelt es sich um eine "Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Sprachprüfung in der Herkunftssprache gemäß §5 der APO- SI für den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife - § 40 APO-S I)".
JensSpeh hat geschrieben: Freitag 26. Mai 2023, 17:47 Eine Sprachprüfung beim HSU in Klasse 10 reicht dafür nicht aus, da hier u.a. ein Curriculum fehlt, und für die Prüfung auch nicht eine bestimmte Anzahl an Jahren der HSU belegt worden sein muss.
Aber:
"Die Anforderungen der Sprachprüfung richten sich – bezogen auf das jeweilige Anforderungsniveau des angestrebten Abschlusses – nach den im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzanforderungen"
https://www.standardsicherung.schulmini ... ebersicht/

Und in der Prüfungsbescheinigung gibt es eine Unterscheidung zwischen "Erweitertem ersten Schulabschluss" und "Mittleren Schulabschluss",
d.h. die Prüfungsanforderungen sind unterschiedlich.
"Die Anforderungen des schriftlichen Prüfungsteils der Sprachprüfung entsprechen den Leistungsansprüchen, die – bezogen auf den jeweiligen Abschluss – für die Pflichtfremdsprachen gelten." Siehe Link oben
GE Schwerte
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von GE Schwerte »

Mir war der Unterschied Prüfung vs. Festsstellungsprüfung nicht so klar, aber ich habe gerade dies gefunden:
https://www.schulministerium.nrw/system ... 211126.pdf
JensSpeh
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Re: HSU-Prüfung auf Zeugnis 10 - Sprachenfolge?

Beitrag von JensSpeh »

Eine tolle Gegenüberstellung! Vielen Dank!

Ich habe jetzt noch nicht so oft den Fall gehabt, dass ein Schüler mittels HSU-Note eine mangelhafte Leistung ausgleichen muss.
Ich könnte mir folgendes vorstellen:
1. Strebt der Schüler einen MSA an, und er muss eine 5 z.B. in Englisch ausgleichen, so sollte das Sprachniveau der Prüfung auch MSA sein.
Das habe ich aber noch nicht so deutlich gelesen...
2. Das Niveau der Sprachprüfung muss der Niveaustufe des auszugleichenden Faches entsprechen, hat der Schüler in E einen G-Kurs, so reicht es aus, wenn die Sprachprüfung das Niveau EESA hat.
Das halte ich aber für wenig sinnvoll, denn E- und G-Kurse gibt es nicht an HS, RS und GY...

Wenn ich mir die Gegenüberstellung durchlese, insbesondere den Punkt Ausgleichsmöglichkeit, so glaube ich, dass 1. zutrifft.

Interessanterweise haben die Anlagen die unterschiedlichen Begriffe auch noch mal in der Kopfzeile, war mir beim ersten Anschauen nicht aufgefallen. Daher wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, sie fragen wegen der Bescheinigungen nach, ob es jetzt eine Bescheinigung nach Anlage 1 oder nach Anlage 2 ist (unter Hinweis auf die unterschiedlichen Begrifflichkeiten).
Das könnte spätere Probleme vermeiden!
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