Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Liebe Wissende,
ich bin bei meiner Suche nicht fündig geworden und erbitte mir einen Impuls für diesen Sachverhalt:
Volljähriger Schüler (Wiederholer Q1 Gesamtschule) stellt Antrag auf Schulentlassung. Die Quartalsnoten sind erfasst, die Kurse aber nicht abgeschlossen, keine FHR.
Nun soll das Abgangszeugnis die Quartalsnoten ausweisen und eine Bemerkung darauf enthalten, dass die Kurse nicht abgeschlossen sind. Die Bemerkung bekomme ich hin, wie aber sage ich Schild, dass die Quartalsnoten auf das Zeugnis sollen?
Besten Dank für Hinweise!
ich bin bei meiner Suche nicht fündig geworden und erbitte mir einen Impuls für diesen Sachverhalt:
Volljähriger Schüler (Wiederholer Q1 Gesamtschule) stellt Antrag auf Schulentlassung. Die Quartalsnoten sind erfasst, die Kurse aber nicht abgeschlossen, keine FHR.
Nun soll das Abgangszeugnis die Quartalsnoten ausweisen und eine Bemerkung darauf enthalten, dass die Kurse nicht abgeschlossen sind. Die Bemerkung bekomme ich hin, wie aber sage ich Schild, dass die Quartalsnoten auf das Zeugnis sollen?
Besten Dank für Hinweise!
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres
Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Arbeiten sie im Quartalsbetrieb? Reicht es dann nicht, das Zeugnis Stand 1. Quartal auszudrucken? Oder tragen sie notfalls die Noten im 2. Quartal (bzw. 1. Halbjahr) ein, drucken das Zeugnis, und nehmen sie die Noten nachher raus?
(Ich muss allerdings sagen, meine Erfahrungen in der SekII sind begrenzt...)
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Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Vielleicht nicht der eleganteste Weg, aber so habe ich es gemacht. Danke für den Anstoß!
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres
Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Jetzt haben sie nicht gesagt, ob sie im Quartalsbetrieb arbeiten...
Der löst nämlich viele Probleme, die man sonst an einer GE im Halbjahresbetrieb sonst hätte...
Der löst nämlich viele Probleme, die man sonst an einer GE im Halbjahresbetrieb sonst hätte...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Ja, wir sind im Quartalsbetrieb. Daher habe ich die Fächer/Noten aus dem 1. Quartal dupliziert und so konnte dann das Zeugnis die Daten auslesen. (Eine Möglichkeit, "Quartalszeugnisse" zu drucken, hatte ich nicht gefunden.)
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres
- Uli Dierkes
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Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Sie können im ReportExplorer das auszuwertende Quartal auswählen.
. Einen guten Tag wünscht Uli Dierkes
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Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Das klappt aber nicht bei Sek 2-Zeugnissen, die ggf. die Leistungen aller 4 Halbjahre der Qualifikationsphase ausweisen.Uli Dierkes hat geschrieben: ↑Freitag 26. November 2021, 12:01Sie können im ReportExplorer das auszuwertende Quartal auswählen.
(In diesem Fall vermutlich Anlage 6a "Abgangs-Zeugnis ohne FHR")
Ich hätte auch den Weg gewählt, die Noten des 1. Quartals per Hand ins 1. Halbjahr zu übertragen
und dann zu drucken.
Letztlich sind ja Quartalsnoten in der APO-GoSt gar nicht vorgesehen, auch wenn div. Gesamtschulen (auch wir)
sie gern aus pädagogischen Gründen erheben.
Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Aha, wieder was gelernt.
Allerdings kann man auch wieder einmal feststellen, dass kein System so starr sein darf, dass ein kariertes Maiglöckchen nicht verarbeitet werden kann...
Allerdings kann man auch wieder einmal feststellen, dass kein System so starr sein darf, dass ein kariertes Maiglöckchen nicht verarbeitet werden kann...
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!
Re: Abgangszeugnis Q1 nach Quartalsnoten
Ja, korrekt (beides).GE Schwerte hat geschrieben: ↑Freitag 26. November 2021, 12:26 Das klappt aber nicht bei Sek 2-Zeugnissen, die ggf. die Leistungen aller 4 Halbjahre der Qualifikationsphase ausweisen.
(In diesem Fall vermutlich Anlage 6a "Abgangs-Zeugnis ohne FHR")
Ist demnach auch nicht in der VV zu §18 APO-GOSt zu finden. Aber in der Kommentierung dazu (Dobert, Schüller) findet sich der entsprechende Hinweis auf Quartalsnoten bzw. Leistungen nach aktuellem Stand, die ausgewiesen werden sollen.GE Schwerte hat geschrieben: ↑Freitag 26. November 2021, 12:26 Letztlich sind ja Quartalsnoten in der APO-GoSt gar nicht vorgesehen, auch wenn div. Gesamtschulen (auch wir)
sie gern aus pädagogischen Gründen erheben.
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Mit besten Grüßen
Michael Andres
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Michael Andres