Zeugnisdruck mit Zeugnisvermerk "freiwillig zurück"

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Kurosinski
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Re: Zeugnisdruck mit Zeugnisvermerk "freiwillig zurück"

Beitrag von Kurosinski »

Herr Speh hat einen guten Vorschlag, den ich im Fall der Fälle auch verwenden würde.

Dennoch würde ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Anlage 39 (Zeugnis Rückseite) tatsächlich nur ein "geht über" vorsieht.

In der apo s1 findet sich dazu folgendes:
§ 28
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Gesamtschule

(1) Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Die Klassenkonferenz soll den Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen, wenn die Schülerin oder der Schüler dadurch besser gefördert werden kann. Diese Empfehlung ist mit den Eltern zu beraten. Der Empfehlung der Klassenkonferenz wird entsprochen, sofern die Eltern nicht schriftlich widersprechen.

(2) Eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klasse 10 versetzt, wenn die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses (§ 40 Absatz 3) erfüllt sind.

VV zu § 28

28.1 zu Absatz 1
Ist im zweiten Schulhalbjahr absehbar, dass die Klassenkonferenz den Verbleib der Schülerin oder des Schülers in der bisherigen Klasse empfehlen wird, unterrichtet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Eltern schriftlich spätestens zehn Wochen vor Beginn der Sommerferien und bietet ihnen einen Beratungstermin an.


Daraus geht für mich nicht hervor, dass ein Verbleib im Jahrgang bereits mit den Zeugnis (und insbesondere auf den Zeugnis) ausgesprochen werden kann/sollte.

Eventuell müsste das Verfahren zum Verbleib noch einmal überrascht werden?!
JensSpeh
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Re: Zeugnisdruck mit Zeugnisvermerk "freiwillig zurück"

Beitrag von JensSpeh »

Das sehe ich nicht so eng.

Man kann sich verschiedene Fälle konstruieren, bei denen eine Wiederholung sinnvoll ist. Sehr lange Erkrankung, schlechte Leistungen etc.
Wenn z.B. zum dritten Quartal so zu dem angesprochen Beratungstermin kommt, so könnte dieser erst einmal ergeben "schauen wir mal".
Wenn dann das Szenario der Wiederholung doch konkret wird, kann dies doch theoretisch auch schon vor der Zeugniskonferenz festgelegt werden.
Genau für diese karierten Maiglöckchen ist doch sehr wahrscheinlich dieses Feld eingeführt worden. Die Fälle können ja beliebig komplex werden!
Z.B. könnte auch so vermerkt werden, dass das Jahr wegen Corona nicht auf die Schulbesuchsjahre angerechnet wird, womit dies auch genau dokumentiert wäre.
Ich sehe den Fall mit der Abschaffung des automatischen Eintrags der Förderbemerkungen ähnlich. Herr Pfotenhauer schrieb ja, dass der Automatismus wegen der vielen Extra-Wünsche wieder rausgenommen wurde.
Denkbar wäre, dass ein Schüler während des 2. HJ von der 10 zurück in die 9 geht. Er hat die Versetzung in die 10 ja bereits geschafft, die Noten könnten aber so sein, dass er eigentlich nicht versetzt wäre. Aber die bereits erfolgte Versetzung gäbe ihm nun das Recht, doch weiter wieder in die 10 zu gehen. Auch das könnte dann explizit genau in diesem Feld dokumentiert werden.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne! :lol:
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