Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

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Björn Schnieder
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Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

Beitrag von Björn Schnieder »

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin einigermaßen irritiert ob der Einlassungen eines Kollegen. Hier wird versucht mir weis zu machen ein Zeugnis hätte nur dann Gültigkeit, wenn die Bezeichnung unter der Unterschrift lediglich aus dem Nachname bestehe. Vorname oder Kürzel des Vornamens wären nicht erlaubt - zumindest bei Beamten. Das höre ich allerdings zum allerersten mal, das angedeutete Urteil des BGH dazu finde ich nicht. Unser Schulleiter weilt heute zu Abiturzwecken außer Haus und ich wollte gleich drucken. Kann mir jemand sagen, ob an den Einwänden etwas dran ist oder wo ich dazu Ausführungen finde?
Vielen Dank vorab!
GE Schwerte
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Re: Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

Beitrag von GE Schwerte »

Schauen Sie mal auf den Kalender, der 1. April ist schon vorbei.

Der Unterzeichner unterschreibt so, wie er immer unterschreibt, ab da nun "Müller", "F. Müller",
ein unleserlicher Ärztekrakel oder ausgeschrieben "Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Buhl-Freiherr von und zu Guttenberg" steht. Seine Unterschrift ist seine Unterschrift.

Unter dem Strich steht überlicherweise das Amt (z.B. Schulleiter), sie dürfen auch "Müller," oder "Fritz Müller," vor den Schulleiter schreiben.
Oder auch den Freiherrn.

Ansonsten steht alles in der BASS 12-65 Nr. 6 .
Björn Schnieder
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Re: Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

Beitrag von Björn Schnieder »

Das schlage ich gleich mal nach, um es zitieren zu können. Ich dachte gestern auch man wolle mich ver... Aber der Kollege absolviert gerade eine Schulleiter-Fortbildung und in dem Zusammenhang habe man das auch besprochen und er sei da sicher. Gut, dass ich es jetzt auch bin. Vielen Dank!
GE Schwerte
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Re: Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

Beitrag von GE Schwerte »

Sie können auch noch auf die Vorlagen in der APO-SI und APO-GOSt verweisen, die lediglich das Amt unter der Unterschrift vorschlagen.

Und fragen Sie den Kollegen auch mal nach dem Abiturzeugnis mit den 4 Unterschriften:
- ZAA- Vorsitzender: Anton Müller
- Schulleiterin: Beate Müller
- Vertreter des Schulträgers: Christoph Müller
- Beratungslehrer: Diana Müller und Edwin Müller

Siehe Anlage 12, Seite 4: https://bass.schul-welt.de/9607.htm

Schreibt er da fünf mal nur "Müller"?
011marTusch
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Re: Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

Beitrag von 011marTusch »

Umgekehrt wird wohl ein Schuh draus. In der Rechtssprechung ist kargestellt, dass nur der Vorname keine rechtsgültige Unterschrift darstellt.

Hier wird das Thema recht eingängig besprochen.
Viele Grüße aus Wuppertal
Ottmar Tusch
Pensionist :geek:
GE Schwerte
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Re: Zeugnis nur ohne Vorname oder Vornamenskürzel gültig?!

Beitrag von GE Schwerte »

Björn Schnieder hat geschrieben: Mittwoch 23. Juni 2021, 09:15Aber der Kollege absolviert gerade eine Schulleiter-Fortbildung und in dem Zusammenhang habe man das auch besprochen [...]
Meine lange Erfahrung mit solchen Fortbildungen und div. Schulleitern sagt mir, dass bei solchen Veranstaltungen
auch nicht immer das geschnittene Brot (neu) erfunden wird...

Wenn Sie den Kollegen beeindrucken wollen, lesen Sie ihm Kapitel 4 "Die Schriftform" aus "Die Form des Verwaltungsakts" vor.
Hier ab Seite 211 bis Seite 215: https://epub.ub.uni-muenchen.de/10479/1/10479.pdf 8-)
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