Hallo liebes Forum,
der Zeugnisdruck steht vor der Tür und Corona-bedingt gilt innerhalb der APO SI die Sonderregelung §44d. So ist hier zu lesen: "Hätte eine Benachrichtigung für mehrere Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine nicht ausreichende Leistung unberücksichtigt."
Frage an das Forum: Ist ein Hinweis im Rahmen des Zeugnisdrucks mit anzugeben, wenn dieser Fall bei einer Schülerin/einem Schüler vorkommt?!
Oder anders formuliert: Ist auf der Rückseite ein erläuternder Satz mit auszudrucken, weshalb eine mangelhafte Leistung im Fach X unberücksichtigt ist bzw. keinem Ausgleich bedarf?
Über Antworten und Hinweise würde ich mich sehr freuen!
Nichtberücksichtigung von Minderleistungen
Moderatoren: Raffenberg, A. Schüller, Pfotenhauer
Re: Nichtberücksichtigung von Minderleistungen
Als Ex-RS-Lehrer würde ich sagen: nein. Sie informieren doch letztendlich den Schüler im Falle einer Nichtversetzung über mögliche Nachprüfungen. Auch da muss nicht unbedingt gesagt werden, warum die Leistung unberücksichtigt bleibt.
Und im Falle der Versetzung freuen sich die Eltern und Schüler in der Regel ja auch. Eine Nachfrage kann man gerne beantworten, aber die Mühe mit der Erläuterung würde ich mir nicht machen.
Und im Falle der Versetzung freuen sich die Eltern und Schüler in der Regel ja auch. Eine Nachfrage kann man gerne beantworten, aber die Mühe mit der Erläuterung würde ich mir nicht machen.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten, aber die geben wir gerne!